Eine Stromsperre ist einer der massivsten Eingriffe in den Alltag eines Haushalts. Ohne Licht, Heizung, Internet und Kühlschrank gerät das Leben aus den Fugen. Gleichzeitig dürfen Versorger eine Sperre nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Sie müssen klare Mindestbeträge einhalten, strenge Fristen beachten und soziale Härten berücksichtigen. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Anbieter zu früh oder rechtswidrig handeln. Dieser Beitrag erklärt, wann eine Sperre erlaubt ist, welche Fristen zwingend einzuhalten sind und wie sich Betroffene effektiv wehren können. Wer sofort Hilfe braucht, findet Unterstützung und Muster auf lexpilot.onepage.me.
Voraussetzungen einer Stromsperre
Eine Sperre ist nur zulässig, wenn ein Zahlungsverzug vorliegt und bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Der Rückstand muss mindestens die doppelte Höhe eines Monatsabschlags und mindestens 100 Euro betragen.
- Der Versorger muss die Sperre mindestens vier Wochen vorher androhen.
- Zusätzlich muss der konkrete Sperrtermin mindestens acht Werktage vorher angekündigt werden.
- Gleichzeitig ist eine Abwendungsvereinbarung (zinsfreie Ratenzahlung) anzubieten.
- Härtefälle wie Kinder, Schwangere oder Menschen mit medizinischen Geräten sind besonders zu berücksichtigen.
Darf der Anbieter vor Ablauf der Frist sperren?
Nein. Wenn eine Zahlungsfrist eingeräumt wurde, ist diese bindend. Eine Sperre vor Ablauf dieser Frist ist rechtswidrig. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Androhungsfrist von vier Wochen und die zusätzliche Ankündigung von acht Werktagen sind zwingende Voraussetzungen.
Abwendungsvereinbarung und Raten
Der Versorger muss eine zinsfreie Ratenzahlung anbieten. Diese darf nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet werden und muss sich an der Höhe der Rückstände orientieren. In der Regel sind Laufzeiten von bis zu 24 Monaten möglich.
Härtefälle
Selbst wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Sperre unverhältnismäßig sein. Dies gilt insbesondere bei Familien mit kleinen Kindern, in Schwangerschaften oder wenn lebenswichtige medizinische Geräte betroffen sind. In solchen Fällen ist die Sperre unzulässig.
Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
Betroffene sollten die Abrechnung prüfen, unstreitige Beträge begleichen und strittige Posten sauber begründen. Wird trotzdem gesperrt, kann eine sofortige Entsperrung verlangt werden. In dringenden Fällen kann auch eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Parallel sollte die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet werden. Wenn du unsicher bist, wie du deine Rechte geltend machen kannst: Auf lexpilot.onepage.me findest du konkrete Unterstützung.
Tipps der Redaktion
✅ Fristen und Mindestbeträge prüfen
✅ Unstreitige Beträge zahlen, Streitiges klar kennzeichnen
✅ Abwendungsvereinbarung einfordern, keine Gebühren akzeptieren
✅ Härtefälle schriftlich belegen
✅ Bei Sperre: sofort Entsperrung verlangen und einstweiligen Rechtsschutz prüfen
Experteneinschätzung
„Stromsperren sind Ultima Ratio. Sie greifen tief in die Grundversorgung der Bürger ein und dürfen deshalb nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen. Wer die gesetzlichen Fristen und Schutzmechanismen kennt, kann sich wirksam gegen rechtswidrige Sperren zur Wehr setzen.“
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen
Wann darf mein Stromanbieter überhaupt sperren?
Nur bei Zahlungsverzug, wenn die Rückstände mindestens die doppelte Höhe eines Monatsabschlags und 100 Euro erreichen, die Sperre vier Wochen vorher angedroht und acht Werktage vorher angekündigt wurde. Außerdem muss eine Abwendungsvereinbarung angeboten werden.
Mein Anbieter hat eine Zahlungsfrist gewährt, aber vorher gesperrt – ist das erlaubt?
Nein. Die gewährte Frist ist bindend. Eine Sperre vor Ablauf der Zahlungsfrist ist rechtswidrig und angreifbar.
Ich bestreite Teile der Rechnung – darf trotzdem gesperrt werden?
Das hängt davon ab, ob nach Abzug der strittigen Posten noch ein Rückstand oberhalb der Mindestschwellen bleibt. Nur dann ist eine Sperre zulässig. Deshalb sollten strittige Posten klar gekennzeichnet und unstreitige Beträge gezahlt werden.
Was ist eine Abwendungsvereinbarung?
Das ist eine Vereinbarung über die Tilgung der Rückstände in Raten, die den sofortigen Fortbestand der Stromversorgung ermöglicht. Sie muss zinsfrei sein und darf keine zusätzlichen Gebühren enthalten.
Welche Rolle spielen Härtefälle?
Härtefälle können eine Sperre verhindern. Liegt eine unzumutbare Härte vor – etwa Kleinkinder, Schwangerschaft oder medizinische Geräte –, ist die Sperre unverhältnismäßig und unzulässig.
Was kann ich tun, wenn der Strom schon abgestellt wurde?
Du kannst sofort die Entsperrung verlangen, eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen und die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Parallel solltest du nachweisen, dass Fristen oder Voraussetzungen verletzt wurden.
Gelten die Regeln auch außerhalb der Grundversorgung?
Ja, auch bei Sonderverträgen sind Versorger an Mindestanforderungen gebunden. Sie dürfen keine willkürlichen Sperren durchführen. Die Grundsätze gelten daher sinngemäß auch bei Sondertarifen.