Sonntag, September 28, 2025

Preiserhöhung nach Vertragsabschluss – Was darf dein Anbieter wirklich?

Viele Anbieter erhöhen 2025 die Preise – doch das ist nicht immer rechtens. Was du über Preisänderungsklauseln, Sonderkündigungsrechte und gesetzliche Pflichten wissen musst, erfährst du hier.

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Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?

Du hast einen Vertrag abgeschlossen, alles schien klar – und plötzlich wird es teurer. Egal ob Strom, Gas, Handyvertrag oder Streamingdienst: Viele Anbieter drehen 2025 weiter an der Preisschraube. Die Inflation wird als Argument herangezogen, gestiegene Betriebskosten oder neue gesetzliche Vorgaben. Doch nicht jede Preiserhöhung ist erlaubt.

In diesem Artikel erfährst du, wann dein Anbieter die Preise überhaupt erhöhen darf, welche rechtlichen Voraussetzungen dabei gelten und wie du dich gegen unzulässige Anpassungen wehren kannst. Wir zeigen dir, worauf du in Preisänderungsklauseln achten musst, wann ein Sonderkündigungsrecht besteht und welche Fristen du keinesfalls verpassen darfst.

Besonders wichtig: Viele Anbieter versuchen durch intransparente Schreiben oder versteckte AGB-Klauseln die Zustimmung der Kunden zu erschleichen. Doch die Rechtsprechung ist eindeutig: Ohne klar formulierte und fair gestaltete Klauseln sind einseitige Preiserhöhungen oft unwirksam. Wir geben dir rechtssichere Argumente und Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung an die Hand.

Ob du einfach nur informiert sein willst oder konkret betroffen bist: Dieser Artikel hilft dir, die Preiserhöhung rechtlich einzuordnen – und zeigt dir, wie du notfalls aus dem Vertrag rauskommst.

Wann sind Preiserhöhungen erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Ein Vertrag ist bindend. Nachträgliche Preisänderungen sind nur dann zulässig, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Das bedeutet: Der Anbieter braucht eine sogenannte Preisänderungsklausel. Diese Klausel muss transparent, klar und für dich als Verbraucher verständlich sein. Unbestimmte Formulierungen oder einseitige Vorbehalte sind unwirksam.

Das BGB und die Rechtsprechung fordern, dass Preisänderungsklauseln nachvollziehbar an objektive Kriterien geknüpft sein müssen. Beispiele: Indexentwicklung, Energiepreise, Steueränderungen. Es muss zudem klar sein, wann eine Preiserhöhung erfolgt und wie sich der neue Preis zusammensetzt.

Ein Klassiker aus der Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 21.12.2021, Az. EnZR 24/21) hat entschieden, dass ein Energieversorger seine Preise nicht einseitig anpassen darf, wenn keine wirksame Preisänderungsklausel besteht. Diese Entscheidung gilt sinngemäß für viele Vertragsarten.

Welche Pflichten hat der Anbieter bei einer Preiserhöhung?

Der Anbieter muss dich über die Preisänderung rechtzeitig und transparent informieren. Das Schreiben muss klar erkennbar machen:

  • Ab wann der neue Preis gilt
  • Wie hoch die Erhöhung ausfällt
  • Auf welcher Grundlage sie erfolgt
  • Ob und wie du widersprechen oder kündigen kannst

Fehlt eine dieser Angaben, ist die Mitteilung oft rechtsunwirksam. Das gilt besonders bei Preisanpassungen, die nicht als solche erkennbar sind – etwa versteckt in Newsletter-Texten oder allgemeinen Hinweisen auf der Website. Die Informationspflicht ergibt sich unter anderem aus § 41 EnWG für Energieanbieter oder aus allgemeinen vertragsrechtlichen Transparenzgeboten nach § 307 BGB.

Dein Sonderkündigungsrecht – So kommst du aus dem Vertrag

Erhöht dein Anbieter die Preise einseitig, steht dir in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu. Das gilt auch dann, wenn die Preiserhöhung inhaltlich zulässig ist. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass du in einem Vertrag festhängst, den du zu anderen Konditionen nie abgeschlossen hättest.

Beispiel: Bei Strom- oder Gaslieferverhältnissen ist das Sonderkündigungsrecht in § 41 Abs. 3 EnWG geregelt. Aber auch im Telekommunikationsrecht gilt es entsprechend, etwa nach § 57 Abs. 1 TKG. Wichtig: Die Frist zur Kündigung ist oft kurz – meist 14 Tage ab Zugang der Mitteilung. Danach gilt der neue Preis als akzeptiert.

Wenn die Erhöhung unzulässig ist – Deine Rechte im Überblick

Wurde die Preiserhöhung nicht wirksam mitgeteilt, beruht sie auf einer unwirksamen Klausel oder wurde dir das Sonderkündigungsrecht verschwiegen, musst du die Erhöhung nicht akzeptieren. Du kannst der Anpassung widersprechen, den alten Preis weiterzahlen oder notfalls juristisch gegen die Forderung vorgehen.

Auch die Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur bieten bei unklaren Fällen Unterstützung. Ein weiterer Hebel: Wenn mehrere Kunden betroffen sind, können Unterlassungsklagen durch Verbraucherschutzverbände erwirkt werden.

Besondere Vorsicht gilt bei stillschweigender Zustimmung: Wenn du weiter zahlst, ohne zu widersprechen, kann das als Akzeptanz gewertet werden. Handeln ist also gefragt.

Tipps der Redaktion

Preiserhöhungen sind nicht immer rechtens. Lass dich nicht von AGB-Klauseln oder langen Schreiben einschüchtern.

✅ Immer Prüfen: Gibt es eine wirksame Preisänderungsklausel? ✅ Schriftliche Info erhalten? Sonderkündigungsrecht prüfen ✅ Fristen beachten: Widerspruch oder Kündigung sofort einlegen ✅ Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite: https://lexpilot.onepage.me

Experteneinschätzung

„Vertrag ist Vertrag – so lautet ein alter Grundsatz. Doch in der Realität versuchen viele Anbieter, diesen zu umgehen, indem sie während der Laufzeit einfach die Preise erhöhen. Das ist nur dann rechtlich zulässig, wenn der Vertrag eine klare, verständliche und rechtlich wirksame Preisänderungsklausel enthält. Und genau da liegt häufig das Problem: Viele Klauseln sind zu pauschal, intransparent oder einseitig formuliert – und damit schlicht unwirksam.

Ein Anbieter darf die Preise nicht einfach nach Gutdünken anheben. Die Klausel muss objektive, nachvollziehbare Maßstäbe enthalten – etwa die Anbindung an einen Index, gesetzliche Änderungen oder konkrete Kostenentwicklungen. Verbraucher müssen zudem erkennen können, wann und in welchem Umfang sich der Preis ändern kann. Fehlt diese Transparenz, ist die Klausel in der Regel nach § 307 BGB unwirksam.

Ein weiteres Thema ist die sogenannte stillschweigende Zustimmung. Viele Unternehmen gehen davon aus, dass Kunden eine Preiserhöhung akzeptieren, wenn sie nicht reagieren. Doch das ist nur dann wirksam, wenn der Kunde zuvor korrekt über diese Möglichkeit informiert wurde. Geschieht das nicht, bleibt der alte Preis bindend.

Besonders wichtig ist das Sonderkündigungsrecht. Es greift nicht nur bei unzulässigen, sondern auch bei zulässigen Preisanpassungen. Der Kunde soll sich nicht gezwungen sehen, zu schlechteren Konditionen weiterzubestellen. Wird das Kündigungsrecht verschwiegen oder durch kurze Fristen erschwert, liegt schnell eine verbraucherfeindliche Benachteiligung vor.

Aus anwaltlicher Sicht rate ich: Lies Preisänderungsschreiben genau. Nimm dir im Zweifel einen Tag Zeit, aber reagiere. Lass dich nicht auf vage Formulierungen ein. Und wenn du Zweifel hast, ob alles rechtens ist – hol dir Rat. Viele Verbraucherzentralen und Anwälte bieten schnelle Hilfe. Denn wer seine Rechte kennt, spart bares Geld.“

Björn Kasper, Rechtsanwalt

FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema

Darf mein Anbieter während der Vertragslaufzeit die Preise erhöhen?
Grundsätzlich darf dein Anbieter den Preis nur dann erhöhen, wenn eine wirksame Preisänderungsklausel im Vertrag enthalten ist. Diese Klausel muss klar formuliert und für dich verständlich sein. Es muss ersichtlich sein, wann eine Preisanpassung zulässig ist und auf welcher Grundlage. Fehlt eine solche Regelung, ist die Preiserhöhung meist unzulässig.

Was muss in einer Preisänderungsklausel konkret stehen?
Die Klausel muss objektive Kriterien enthalten, zum Beispiel die Anbindung an einen Kostenindex, Änderungen von Steuern oder konkrete Betriebskostenentwicklungen. Vage Formulierungen wie „bei gestiegenen Kosten behalten wir uns Anpassungen vor“ genügen nicht. Solche Klauseln sind häufig unwirksam und können rechtlich angefochten werden.

Muss ich eine Preiserhöhung schriftlich akzeptieren?
Nein, du musst sie nicht akzeptieren – es sei denn, dein Vertrag sieht eine sogenannte Zustimmungsfiktion vor und du wurdest darauf eindeutig hingewiesen. In vielen Fällen genügt jedoch ein Schweigen nicht, und du kannst der Erhöhung widersprechen. Akzeptierst du sie aber durch Weiterzahlung ohne Widerspruch, kann das als Zustimmung gewertet werden.

Habe ich bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, in sehr vielen Fällen hast du bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt insbesondere bei Strom-, Gas- oder Telekommunikationsverträgen. Der Anbieter muss dich ausdrücklich und rechtzeitig auf dieses Recht hinweisen. Nutzt du die Frist – meist 14 Tage – nicht, gilt der neue Preis als angenommen.

Wie sollte ich reagieren, wenn ich eine Preiserhöhung erhalte?
Prüfe zunächst, ob die Erhöhung auf einer wirksamen Klausel basiert. Lies das Schreiben aufmerksam, achte auf Fristen und auf Hinweise zum Sonderkündigungsrecht. Reagiere schnell – entweder mit einem Widerspruch oder einer Kündigung. Wenn du unsicher bist, lass das Schreiben prüfen – zum Beispiel durch eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Was passiert, wenn ich der Preiserhöhung widerspreche?
Wenn du widersprichst und der Anbieter keine rechtlich wirksame Grundlage hat, muss er den alten Preis beibehalten. Hat er hingegen eine wirksame Klausel und informiert dich korrekt, kann er auf den neuen Preis bestehen – dann musst du entscheiden, ob du kündigst oder bleibst. Ein Widerspruch kann also deine Verhandlungsposition stärken.

Können Anbieter einfach per AGB den Preis ändern?
Nicht ohne weiteres. Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer strengen Inhaltskontrolle. Preisänderungsklauseln in AGB sind nur dann wirksam, wenn sie klar, verständlich und für den Verbraucher nachvollziehbar sind. Einseitige oder unangemessene Regelungen sind laut § 307 BGB unwirksam und dürfen nicht angewendet werden.

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