Das neue BGH-Urteil räumt auf – so wehrst du dich erfolgreich gegen teure Inkassoforderungen
Eine Mahnung flattert ins Haus, kurz darauf folgt der große Schock: ein Inkassobüro verlangt horrende Zusatzgebühren für ein paar simple Zahlungserinnerungen. Dieses Spiel war jahrelang Alltag für Millionen Menschen. Doch damit ist 2025 endgültig Schluss! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 16. Januar 2025 (Az. I ZR 67/24) entschieden, dass Inkassobüros nur noch sehr begrenzte Kosten geltend machen dürfen – und dass Verbraucher sich effektiv gegen überzogene Forderungen wehren können.
Was dieses Urteil genau bedeutet, wie du jetzt unberechtigte Inkassoforderungen abwehrst und wie du sogar bereits gezahltes Geld zurückholen kannst, erfährst du hier.
Das BGH-Urteil im Überblick: Was jetzt erlaubt ist – und was nicht
Der BGH hat klargestellt: Inkassokosten dürfen grundsätzlich nur in Höhe derjenigen Anwaltsgebühren verlangt werden, die auch bei einer Beauftragung eines Rechtsanwalts für ein einfaches Mahnschreiben entstanden wären.
Das bedeutet konkret:
- Überhöhte Pauschalen sind unzulässig.
- Mehrfache Mahngebühren für denselben Vorgang sind unzulässig.
- Aufwandspauschalen, Kommunikationspauschalen oder sonstige „Verwaltungsgebühren“ sind nicht mehr durchsetzbar.
- Nur tatsächlich notwendige und verhältnismäßige Kosten dürfen geltend gemacht werden.
Zudem muss das Inkassounternehmen nachweisen, dass seine Kosten im konkreten Fall tatsächlich erforderlich waren.
Damit wird der jahrzehntelangen Praxis vieler Inkassobüros, Fantasiegebühren in Rechnung zu stellen, ein Riegel vorgeschoben.
Wie Inkassobüros bisher abkassiert haben
Inkassounternehmen haben in der Vergangenheit oft systematisch überhöhte Forderungen gestellt:
- Mahnkosten von über 50 Euro für eine 10-Euro-Forderung
- Zusatzgebühren für „Recherche“ oder „Datenaktualisierung“
- Verwaltungs- und Bearbeitungspauschalen ohne reale Grundlage
- mehrfach abgerechnete Kommunikationspauschalen bei Kontaktaufnahmen
Viele Verbraucher zahlten aus Angst oder Unkenntnis – und weil sie glaubten, gegen Inkassoforderungen sei man wehrlos.
Das neue BGH-Urteil stellt klar: Solche Forderungen sind rechtswidrig. Und wer sie schon bezahlt hat, kann Rückzahlung verlangen.
Wie du auf überzogene Inkassoforderungen jetzt richtig reagierst
Wenn du ein Inkassoschreiben bekommst, solltest du systematisch prüfen:
- Stimmt die Hauptforderung tatsächlich?
- Wurden angemessene Mahnkosten angesetzt (richtigerweise ca. 18 bis 23 Euro je Vorgang)?
- Gibt es zusätzliche Pauschalen ohne konkrete Nachweise?
- Werden Verwaltungskosten oder pauschale Bearbeitungsgebühren verlangt?
Wenn Inkassokosten offensichtlich überhöht sind:
- Verlange eine detaillierte Kostenaufstellung vom Inkassounternehmen.
- Widersprich schriftlich den überhöhten Nebenkosten.
- Zahle nur die berechtigte Hauptforderung (und angemessene Mahnkosten), nicht mehr.
Ein kurzer, sachlicher Widerspruch reicht in vielen Fällen aus, um die Inkassobüros zum Rückzug zu bewegen.
Kannst du bereits gezahlte Inkassokosten zurückfordern?
Ja!
Das BGH-Urteil vom 16. Januar 2025 (Az. I ZR 67/24) eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, zu viel gezahlte Inkassokosten zurückzufordern.
Voraussetzungen:
- Die gezahlten Kosten waren überhöht und rechtswidrig.
- Du kannst die Zahlung und die Höhe der Kosten belegen (z. B. Kontoauszug, Inkassoschreiben).
- Die Forderung ist noch nicht verjährt (regelmäßig 3 Jahre Verjährungsfrist).
Empfohlene Vorgehensweise:
- Fordere das Inkassounternehmen schriftlich zur Rückzahlung auf.
- Setze eine Frist von 14 Tagen.
- Drohe bei ausbleibender Zahlung mit Einschaltung der Verbraucherzentrale oder gerichtlicher Geltendmachung.
Viele Inkassobüros zahlen bei gut dokumentierter Rückforderung freiwillig, um kostenintensive Verfahren zu vermeiden.
Wann du auf keinen Fall zahlen solltest
Viele Verbraucher zahlen aus Angst sofort, wenn sie ein Inkassoschreiben erhalten. Doch das ist oft ein Fehler – insbesondere wenn:
- Die Hauptforderung unklar oder bereits verjährt ist.
- Das Inkassobüro keinerlei Nachweise für die Forderung beilegt.
- Überhöhte Zusatzgebühren verlangt werden.
In solchen Fällen solltest du niemals vorschnell Geld überweisen. Stattdessen:
- Fordere eine vollständige Forderungsaufstellung und eine Kopie des ursprünglichen Vertrags.
- Prüfe die Hauptforderung auf ihre Berechtigung (z. B. Fristablauf, Vertragsgrundlage).
- Widersprich ausdrücklich der Inkassoforderung, wenn Zweifel bestehen.
Ohne klare Nachweise kann ein Inkassobüro vor Gericht kaum erfolgreich klagen – und wird oft von weiteren Maßnahmen absehen.
Was Inkassobüros dir verschweigen
Inkassobüros leben davon, Angst zu schüren. Viele Schreiben klingen dramatisch:
- „Letzte Mahnung vor Einleitung gerichtlicher Schritte!“
- „Androhung negativer Schufa-Eintragung!“
- „Sofortige Vollstreckungsandrohung!“
Was viele Verbraucher nicht wissen:
- Inkassobüros haben keinerlei hoheitliche Befugnisse. Sie können weder selbst vollstrecken noch deine Schufa einfach negativ beeinflussen.
- Nur ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel kann eine Zwangsvollstreckung ermöglichen.
- Ohne deine Zustimmung dürfen sie ohne gerichtliche Entscheidung keine Schufa-Meldung abgeben.
Mit anderen Worten: Inkassobüros sind bloße Dienstleister – keine Gerichte, keine Polizei und keine Schufa-Instanzen.
Wie du mit Inkassoschreiben souverän umgehst
Wenn du ein Inkassoschreiben bekommst, bewahre Ruhe und gehe strukturiert vor:
- Prüfen: Ist die Forderung berechtigt? Wurde sie überhaupt je wirksam begründet?
- Widersprechen: Fordere Nachweise und lehne überhöhte Gebühren ab.
- Nur gerechtfertigte Beträge zahlen: Falls die Hauptforderung stimmt, zahle sie direkt an den Gläubiger – nicht zwangsläufig ans Inkassobüro.
- Rechtliche Beratung einholen: Bei Unsicherheiten hilft eine Beratung durch die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt für Verbraucherrecht.
Je sachlicher und entschlossener du auftrittst, desto schneller geben unseriöse Inkassounternehmen auf.
Wann ein Anwalt sinnvoll ist
Bei hohen Forderungen oder hartnäckigen Inkassounternehmen kann es sinnvoll sein, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein auf Verbraucherrecht spezialisierter Anwalt kann:
- Überhöhte Inkassogebühren erfolgreich abwehren
- Unberechtigte Forderungen vollständig zurückweisen
- Geleistete Zahlungen zurückfordern
- Dich gegen unberechtigte Schufa-Meldungen verteidigen
Viele Anwälte bieten kostengünstige Erstberatungen an – und in klaren Fällen kann sich die Einschaltung schon ab der ersten Rückforderung lohnen.
Inkasso 2025: Deine neuen Chancen als Verbraucher
Das BGH-Urteil (Az. I ZR 67/24) markiert einen echten Wendepunkt. Inkassobüros müssen sich 2025 an klare Regeln halten:
- Keine überhöhten Fantasiegebühren
- Kein Drohen mit Maßnahmen, die sie gar nicht umsetzen können
- Keine Schufa-Einträge ohne rechtliche Grundlage
Wer seine Rechte kennt und entschlossen auftritt, muss sich von Inkassobüros nicht länger einschüchtern lassen.
Jetzt ist die Zeit, sich gegen alte Inkassopraxis zu wehren – und gegebenenfalls sogar gezahltes Geld zurückzufordern.
Tipps der Redaktion
Inkassobüros bauen auf Angst und Unwissenheit. Lass dich nicht unter Druck setzen. Prüfe jede Forderung sorgfältig, lehne überhöhte Gebühren konsequent ab und hole dir rechtlichen Rat, wenn nötig. 2025 hast du bessere Karten als je zuvor – nutze sie!
Du hast Fragen zu einer Inkassoforderung oder willst wissen, ob du Geld zurückfordern kannst? Nutze einfach unser Kontaktformular – wir helfen dir sofort weiter.