Kurzfristige Beschäftigungen sind beliebt – sei es bei Ferienjobs, Saisonarbeit oder in Projekten, die nur wenige Wochen dauern. Für Arbeitgeber bieten sie Flexibilität, für Arbeitnehmer oft eine schnelle Möglichkeit, steuerfrei dazuzuverdienen. Doch ab 2025 gibt es Anpassungen, die du kennen musst, um keine Überraschungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung zu erleben.
Viele Arbeitnehmer glauben, ein Ferienjob oder ein Aushilfsvertrag sei automatisch steuerfrei – das stimmt nicht immer. Entscheidend sind Dauer, Verdienst und die Kombination mit anderen Einkünften. Wer die Spielregeln kennt, spart Geld und vermeidet unnötige Steuerforderungen.
Was gilt als kurzfristige Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis von vornherein befristet ist und innerhalb eines Kalenderjahres die Zeitgrenzen nicht überschritten werden. Seit 2025 gilt:
- maximal 3 Monate bei einer Fünf-Tage-Woche oder
- 70 Arbeitstage bei einer geringeren Wochenarbeitszeit.
Wird diese Grenze überschritten, liegt keine kurzfristige Beschäftigung mehr vor. Stattdessen greifen normale Sozialabgaben wie bei einem regulären Job.
Steuerliche Behandlung
Kurzfristige Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei, aber nicht automatisch steuerfrei. Arbeitgeber können zwischen individueller Besteuerung nach Lohnsteuerklasse oder pauschaler Lohnsteuer von 25 % wählen. Besonders bei Schülern, Studenten und Aushilfen ist die Pauschalsteuer oft günstiger.
Kombination mit anderen Einkünften
Wer mehrere Jobs gleichzeitig hat, sollte vorsichtig sein. Die kurzfristige Beschäftigung kann durch Hinzurechnung zu anderen Einnahmen die Steuerlast erhöhen. Insbesondere bei parallelen Minijobs oder Teilzeitstellen prüft das Finanzamt genau, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind.
Tipps der Redaktion
✅ Prüfe vorab, ob dein Job die Zeitgrenzen von 3 Monaten oder 70 Tagen einhält
✅ Lass dir von deinem Arbeitgeber bestätigen, dass es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt
✅ Vergleiche Pauschalbesteuerung und Lohnsteuerklasse – das kann mehrere Hundert Euro Unterschied machen
✅ Achte auf Nebeneinkünfte, damit du die Steuerfreiheit nicht verlierst
✅ Nutze Ferienjobs strategisch, um steuerfrei hinzuzuverdienen
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Experteneinschätzung
„Kurzfristige Beschäftigungen sind ein gutes Instrument, um ohne Sozialabgaben dazuzuverdienen. Aber steuerfrei ist nicht gleich steuerfrei – man muss die Details kennen. Gerade Schüler und Studenten profitieren, wenn Arbeitgeber die Pauschalsteuer wählen.“ – Björn Kasper, Rechtsanwalt
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zur kurzfristigen Beschäftigung
1. Wie lange darf ich 2025 kurzfristig beschäftigt sein?
Maximal 3 Monate bei einer 5-Tage-Woche oder 70 Arbeitstage im Jahr. Wichtig: Alle kurzfristigen Jobs eines Jahres werden zusammengerechnet. Wer diese Grenze überschreitet, fällt aus der Regelung.
2. Muss ich auf den Verdienst Lohnsteuer zahlen?
Ja, es sei denn, der Arbeitgeber wählt die pauschale Besteuerung mit 25 %. Für Schüler und Studenten ist das oft günstiger. Bei individueller Besteuerung gilt die Lohnsteuerklasse – was bedeutet, dass in Klasse 6 oft hohe Abzüge entstehen.
3. Fallen Sozialversicherungsbeiträge an?
Nein, kurzfristige Beschäftigungen sind unabhängig vom Verdienst sozialversicherungsfrei. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zahlen Beiträge zur Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
4. Kann ich mehrere kurzfristige Jobs haben?
Ja, aber sie werden zusammengerechnet. Überschreitest du insgesamt die Zeitgrenze, sind alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Die Steuer kann ebenfalls steigen, wenn dein Einkommen insgesamt höher ist.
5. Was passiert, wenn mein Job länger dauert als geplant?
Wird die Befristung überschritten, endet die Steuerfreiheit rückwirkend. Das bedeutet: Es fallen Sozialabgaben an, und der Arbeitgeber muss nachzahlen. Deshalb sollten Verträge immer genau geprüft werden.
6. Sind kurzfristige Jobs auch für Rentner möglich?
Ja, Rentner können kurzfristig beschäftigt werden. Sie zahlen dann ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge, allerdings ist die Besteuerung nach Lohnsteuerklasse üblich, wenn keine Pauschalsteuer gewählt wird.
7. Lohnt sich ein kurzfristiger Job steuerlich wirklich?
Ja, insbesondere für Schüler und Studenten ohne weiteres Einkommen. Bei richtiger Gestaltung bleiben Einnahmen oft steuerfrei oder werden pauschal besteuert. Aber Achtung: Bei höheren Nebeneinkünften kann es am Jahresende zu Nachzahlungen kommen.