Immer mehr Arbeitgeber setzen auf steuerfreie Zusatzleistungen, um Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel sind attraktive Benefits wichtiger denn je. Ab 2025 gelten neue Werte und teilweise erweiterte Spielräume, die Arbeitnehmer unbedingt kennen sollten.
Viele Beschäftigte unterschätzen, wie stark steuerfreie Leistungen die eigene Netto-Situation verbessern können. Denn im Gegensatz zu einer klassischen Gehaltserhöhung fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an. Arbeitgeber sparen ebenso wie Arbeitnehmer – und beide Seiten profitieren.
Welche steuerfreien Arbeitgeberleistungen gibt es?
Das Steuerrecht sieht zahlreiche Vergünstigungen vor, die 2025 besonders relevant sind:
Sachbezüge
Monatlich bis zu 50 € dürfen steuerfrei als Gutscheine oder Geldkarten gewährt werden. Voraussetzung: Sie erfüllen die Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.
Jobticket
Das Deutschlandticket oder vergleichbare Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden.
Essenszuschüsse
Arbeitgeber können Essensmarken oder digitale Essenszuschüsse steuerbegünstigt ausgeben. Der steuerfreie Höchstwert orientiert sich an den amtlichen Sachbezugswerten, 2025 steigt der Zuschussbetrag erneut leicht.
Gesundheitsförderung
Bis zu 600 € pro Jahr können für zertifizierte Maßnahmen zur Gesundheitsprävention steuerfrei erstattet werden.
Kinderbetreuung
Kindergarten- und Betreuungskosten können steuerfrei übernommen werden, sofern es sich nicht um schulische Betreuung handelt.
Steuerliche Wirkung und Vorteile
Der größte Vorteil: Brutto ist gleich Netto. Arbeitnehmer erhalten den vollen Wert der Leistung, ohne Abzüge. Arbeitgeber wiederum sparen die Lohnnebenkosten. So können z. B. 600 € für Gesundheitskurse steuerfrei gezahlt werden, während eine reguläre Gehaltserhöhung in gleicher Höhe nach Steuern und Abgaben deutlich geringer ausfiele.
Praktische Tipps für Arbeitnehmer
✅ Frag deinen Arbeitgeber nach steuerfreien Benefits – oft sind diese günstiger als Gehaltserhöhungen
✅ Prüfe, ob der Sachbezugswert von 50 € monatlich ausgeschöpft wird
✅ Nutze Angebote zur Gesundheitsförderung, da hier bis 600 € jährlich steuerfrei bleiben
✅ Achte darauf, dass Leistungen zusätzlich zum Lohn gewährt werden – eine Umwandlung ist meist nicht zulässig
✅ Jobticket und Kinderbetreuung sind besonders vorteilhaft, wenn sie ohnehin laufende Kosten abdecken
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Experteneinschätzung
„Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind ein unterschätzter Hebel im Steuerrecht. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Mehr Netto ohne Abgaben. Für Arbeitgeber sind es flexible Instrumente zur Mitarbeiterbindung. 2025 lohnt es sich besonders, diese Möglichkeiten auszuschöpfen.“ – Björn Kasper, Rechtsanwalt
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zu steuerfreien Arbeitgeberleistungen 2025
1. Welche Sachbezüge sind 2025 steuerfrei?
Bis zu 50 € monatlich können als Sachbezug steuerfrei gewährt werden. Dazu zählen z. B. Gutscheine, Prepaid-Karten oder Sachzuwendungen. Wichtig ist, dass die Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes eingehalten werden. Bargeld oder gleichgestellte Gutscheine sind nicht begünstigt.
2. Ist das Deutschlandticket steuerfrei?
Ja, wenn der Arbeitgeber es zusätzlich zum Lohn zahlt. Eine Entgeltumwandlung ist steuerlich nicht begünstigt. Das Ticket kann vollständig übernommen oder bezuschusst werden.
3. Welche Gesundheitsmaßnahmen sind absetzbar?
Bis zu 600 € jährlich für zertifizierte Maßnahmen wie Rückenschulen, Stressbewältigung oder Bewegungskurse. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme den Anforderungen des § 20 SGB V entspricht.
4. Gilt die Steuerfreiheit auch für Kinderbetreuungskosten?
Ja, wenn es sich um nichtschulische Betreuung wie Kindergarten oder Kindertagesstätte handelt. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten direkt, sind diese in voller Höhe steuerfrei. Schulische Betreuung fällt nicht darunter.
5. Können mehrere steuerfreie Leistungen kombiniert werden?
Ja, die Freibeträge sind kumulierbar. Ein Arbeitnehmer kann gleichzeitig von 50 € Sachbezügen, 600 € Gesundheitsförderung und einem steuerfreien Jobticket profitieren.
6. Muss ich die Leistungen in der Steuererklärung angeben?
Nein, steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind nicht zu versteuern und müssen in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.
7. Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird?
Übersteigt eine Leistung die zulässige Grenze, wird der übersteigende Betrag steuerpflichtig. Beispiel: Sachbezug 60 € statt 50 € – dann ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur die 10 € darüber.