Sonntag, September 28, 2025

Kindergeld und Kinderfreibetrag 2025: Mehr Geld für Familien

Das Jahr 2025 bringt Familien echte Entlastung: Kindergeld steigt auf 255 Euro pro Monat, Kinderfreibetrag auf 3.336 Euro je Elternteil plus BEA-Freibetrag. In der Summe sind bis zu 9.600 Euro steuerliche Entlastung möglich. Angestellte erfahren in unserem Ratgeber, welche Variante für sie günstiger ist, wie die Günstigerprüfung funktioniert und warum eine genaue Prüfung der Steuerbescheide bares Geld wert ist.

Teile den Artikel:

Einleitung

Das Jahr 2025 bringt für viele Angestellte mit Kindern spürbare steuerliche Entlastungen. Der Staat hat sowohl das Kindergeld als auch den Kinderfreibetrag angehoben, um Familien besser zu unterstützen und die steigenden Lebenshaltungskosten abzufedern. Für Eltern bedeutet das: Mehr Geld bleibt im Portemonnaie, sowohl direkt über die monatliche Auszahlung des Kindergeldes als auch mittelbar über die Steuerersparnis durch den höheren Freibetrag.

Ab Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Kind und Monat. Das sind immerhin 60 Euro mehr im Jahr, die Eltern ohne zusätzlichen Antrag automatisch ausgezahlt bekommen. Parallel steigt der Kinderfreibetrag auf 3.336 Euro je Elternteil, also insgesamt 6.672 Euro pro Kind. Hinzu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (BEA) von 2.928 Euro pro Kind. In der Summe reduziert sich damit das zu versteuernde Einkommen um bis zu 9.600 Euro je Kind.

Die Auswirkungen sind deutlich: Während das Kindergeld jeden Monat sofort spürbar wird, greift der Kinderfreibetrag erst in der Einkommensteuerveranlagung. Dort prüft das Finanzamt automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist – die sogenannte Günstigerprüfung. Für Familien mit höherem Einkommen ist der Freibetrag oft die bessere Wahl, während das Kindergeld besonders für Familien mit mittleren oder geringen Einkommen attraktiv bleibt.

Diese Anpassungen betreffen Millionen von Angestellten in Deutschland. Wer die Regelungen richtig nutzt, profitiert von einer spürbaren finanziellen Entlastung und kann die Steuerlast effektiv senken. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie sich die neuen Freibeträge konkret auf Ihr Einkommen auswirken oder welche Variante für Sie günstiger ist, informieren Sie sich direkt auf lexpilot.onepage.me – dort finden Sie praxisnahe Antworten und Unterstützung.

Was bedeutet das konkret für Angestellte?

Kindergeld: Monatliche Entlastung

Das Kindergeld wird ab 2025 auf 255 Euro je Kind festgesetzt. Diese Zahlung erhalten Eltern unabhängig von ihrem Einkommen oder der Zahl der Kinder. Die Auszahlung erfolgt monatlich und bietet somit eine sofortige, verlässliche Entlastung.

Kinderfreibetrag: Steuerliche Vorteile

Der Kinderfreibetrag steigt auf 3.336 Euro je Elternteil. Zusammen mit dem BEA-Freibetrag ergibt das insgesamt 9.600 Euro Entlastung pro Kind. Dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen, was sich vor allem bei höheren Einkommen bemerkbar macht.

Günstigerprüfung durch das Finanzamt

Eltern müssen nicht selbst entscheiden, ob Kindergeld oder Freibetrag angewendet wird. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung automatisch, welche Variante für die Familie finanziell günstiger ist. So wird sichergestellt, dass keine Familie schlechter gestellt wird.

Tipps der Redaktion

✅ Prüfen Sie Ihre Steuerbescheide genau und achten Sie darauf, ob der Freibetrag berücksichtigt wurde
✅ Denken Sie daran, dass das Kindergeld auch dann ausgezahlt wird, wenn der Freibetrag günstiger ist
✅ Als Alleinerziehende können Sie den halben Freibetrag beanspruchen – eine Übertragung auf den betreuenden Elternteil ist möglich
✅ Planen Sie die zusätzlichen Mittel ein und nutzen Sie sie gezielt für die Absicherung Ihrer Familie
✅ Bei Unsicherheit hilft Ihnen lexpilot.onepage.me mit praktischen Beispielen weiter

Experteneinschätzung

„Die Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist ein wichtiges Signal an Familien. Angestellte Eltern sollten die Günstigerprüfung im Steuerbescheid genau nachvollziehen. Denn gerade bei höheren Einkommen macht der Freibetrag einen erheblichen Unterschied. Wer beide Regelungen im Blick behält, kann die maximale Entlastung für seine Familie sichern.“
— Rechtsanwalt Björn Kasper

FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zu Kindergeld und Kinderfreibetrag 2025

1. Wie hoch ist das Kindergeld 2025?
Ab Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Kind und Monat. Diese Leistung erhalten alle Eltern unabhängig vom Einkommen. Damit steigt das Kindergeld im Vergleich zum Vorjahr und bietet eine zusätzliche finanzielle Entlastung von 60 Euro jährlich pro Kind.

2. Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2025?
Der Kinderfreibetrag liegt bei 3.336 Euro pro Elternteil, also 6.672 Euro für beide Elternteile zusammen. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) in Höhe von 2.928 Euro. Damit summiert sich die steuerliche Entlastung auf bis zu 9.600 Euro pro Kind.

3. Was ist günstiger: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für die Familie finanziell vorteilhafter ist. Für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen ist das Kindergeld meist die bessere Option, während Familien mit höherem Einkommen stärker vom Freibetrag profitieren. So wird gewährleistet, dass keine Familie benachteiligt wird.

4. Erhalten Alleinerziehende den vollen Freibetrag?
Alleinerziehende können nur den hälftigen Freibetrag von 4.800 Euro nutzen. Auf Antrag ist jedoch eine Übertragung des anderen Freibetrags möglich, wenn das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt. So profitieren auch Alleinerziehende von einer vollständigen Entlastung.

5. Muss ich Kindergeld oder Freibetrag beantragen?
Das Kindergeld müssen Eltern bei der Familienkasse beantragen. Der Kinderfreibetrag wird automatisch im Rahmen der Steuerveranlagung berücksichtigt. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich, da die Günstigerprüfung durch das Finanzamt erfolgt.

6. Wirkt sich das Kindergeld auf andere Leistungen aus?
Ja, Kindergeld wird auf bestimmte Sozialleistungen angerechnet, etwa auf den Kinderzuschlag oder das Bürgergeld. Steuerlich bleibt es jedoch neutral, da es unabhängig von der Anwendung des Freibetrags ausgezahlt wird.

7. Wie oft ändern sich Kindergeld und Freibeträge?
In der Regel werden diese Beträge jährlich angepasst, um steigenden Lebenshaltungskosten und Inflation Rechnung zu tragen. Für 2025 sind die Erhöhungen bereits beschlossen, und auch für die Folgejahre sind weitere Anpassungen geplant. Familien sollten diese Änderungen im Blick behalten, um rechtzeitig zu profitieren.

Anfrage & Kontaktformular – LexPilot. Dein Verbraucherrechtsportal
Du hast Fragen zum Thema? Du möchtest eine rechtliche Ersteinschätzung oder eine kurze Rückfrage stellen? Dann zögere nicht und nutze unser Kontaktformular für eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme. Wir helfen Dir gerne weiter.
Name, Vorname:
Möchtest Du in Zukunft per E-Mail über Neuigkeiten, Urteile usw. informiert werden?

💼 Lexmart Abfindungsrechner

Berechne deine voraussichtliche Abfindung ganz einfach – basierend auf § 1a KSchG (Standardfaktor 0,5).

⚠️ Diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung.

Letzte Beiträge für Dich

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner