Leitsatz des Artikels
Wer Bürgergeld bezieht, hat Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten – aber nicht unbegrenzt. Das Jobcenter zahlt nur „angemessene“ Mieten. Doch was ist angemessen? Und was tun, wenn Nachzahlungen oder Räumungsklagen drohen?
Was sind „angemessene“ Mietkosten?
Bürgergeld-Empfänger haben laut § 22 SGB II Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten – solange diese „angemessen“ sind. Doch was als angemessen gilt, entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern lokale Richtwerte. Diese variieren je nach Stadt, Gemeinde und Haushaltsgröße. Eine 1-Zimmer-Wohnung in München wird anders bewertet als eine 3-Zimmer-Wohnung in Chemnitz.
Die Jobcenter orientieren sich an Mietspiegeln, Wohnraumbedarfsanalysen und internen Richtwerten. Entscheidend ist die Gesamtmiete inklusive Nebenkosten – nur Heizkosten werden gesondert betrachtet.
Was passiert bei zu hoher Miete?
Ist deine Miete über dem als angemessen eingestuften Betrag, kann das Jobcenter dich auffordern, die Kosten zu senken. Du hast dann in der Regel sechs Monate Zeit, eine günstigere Wohnung zu finden oder die Miete zu verhandeln. In dieser Übergangszeit werden die vollen Mietkosten noch übernommen – danach nur noch der angemessene Anteil.
Wichtig: Wenn du keine günstigere Wohnung findest, muss das Jobcenter nachweisen, dass du das hättest können. Eine bloße Senkungsaufforderung reicht nicht aus.
Was gilt bei Mietrückständen oder Räumungsklagen?
Kommt es zu Mietrückständen, droht im schlimmsten Fall die Kündigung oder Räumung. Doch auch hier kann das Jobcenter helfen – durch ein Darlehen oder sogar durch eine einmalige Zahlung, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht. Du musst dafür schnell handeln:
- Mietrückstände sofort beim Jobcenter melden
- schriftlich erklären, wie es dazu kam
- belegen, dass du ernsthaft eine Lösung suchst (z. B. Ratenzahlung, Gespräche mit dem Vermieter)
- Nachweise einreichen (Mahnung, Kündigung, Räumungsklage)
Auch Kosten im Zusammenhang mit einer Räumung – z. B. für Gerichtsvollzieher oder Transport – können übernommen werden, wenn sie nicht selbst verschuldet sind.
Was ist mit Nebenkosten und Nachzahlungen?
Nebenkostennachzahlungen sind grundsätzlich vom Jobcenter zu übernehmen – ebenso wie Nachzahlungen bei Heizkosten. Voraussetzung ist, dass sie „erforderlich“ und nicht durch unwirtschaftliches Verhalten entstanden sind. Auch hier gilt: sofort beim Jobcenter melden, Belege einreichen, Antrag stellen.
Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen:
FAQ – Sieben Fragen, die dir jetzt auf der Seele brennen
1. Zahlt das Jobcenter meine ganze Miete?
Nur, wenn sie als „angemessen“ gilt – sonst nur für sechs Monate, danach gekürzt.
2. Was ist, wenn ich keine billigere Wohnung finde?
Dann muss das Jobcenter prüfen, ob du ausreichend gesucht hast. Es darf nicht pauschal kürzen.
3. Was passiert bei Mietrückstand?
Du kannst ein Darlehen beantragen oder in Einzelfällen eine Zuschusszahlung, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden.
4. Werden Nachzahlungen übernommen?
Ja – wenn sie erforderlich sind und nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen.
5. Was ist, wenn ich alleine wohne, aber in einer 3-Zimmer-Wohnung?
Dann wird die Miete meist als zu hoch eingestuft – das Jobcenter kann dich zur Kostensenkung auffordern.
6. Zahlt das Jobcenter auch Heizkosten?
Ja – in angemessener Höhe und separat zur Kaltmiete.
7. Wer entscheidet, was „angemessen“ ist?
Das hängt vom lokalen Mietniveau und deiner Haushaltsgröße ab – die Jobcenter nutzen dafür eigene Richtlinien.