Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?
Kinder aus einkommensschwachen Familien sollen die gleichen Chancen haben wie alle anderen – in der Schule, im Sportverein und im sozialen Leben. Genau dafür gibt es das sogenannte Bildungspaket. Doch viele Eltern wissen nicht, welche Ansprüche sie geltend machen können – oder scheitern an den komplizierten Antragsverfahren. In diesem Artikel zeigen wir dir ganz konkret, was dir zusteht, wie du die Leistungen bekommst und wie du dich wehren kannst, wenn das Amt blockiert.
Du bekommst hier fundiertes Wissen, praktische Hinweise und ein kostenloses Musterschreiben – damit du deinen Anspruch durchsetzt.
Was ist das Bildungspaket und wer hat Anspruch?
Das Bildungspaket – offiziell „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ – ist ein Bestandteil des SGB II und XII sowie des Bundeskindergeldgesetzes. Es richtet sich an Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Auch Asylbewerber haben in bestimmten Fällen Anspruch.
Kinder bis 25 Jahre erhalten Unterstützung in sechs Bereichen:
- Schulbedarf (Schultaschen, Hefte, Stifte etc.)
- Mittagessen in Kita und Schule
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Nachhilfe und Lernförderung
- Schülerbeförderung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Diese Leistungen werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen separat beantragt werden – meist beim Jobcenter, Sozialamt oder der Familienkasse.
Diese konkreten Leistungen kannst du bekommen
Schulbedarf
Zuschuss von aktuell 186 € jährlich, ausgezahlt in zwei Raten zum Schuljahresbeginn und -halbjahr.
Ausflüge und Klassenfahrten
Alle eintägigen und mehrtägigen Ausflüge im Rahmen der Schule oder Kita werden vollständig übernommen.
Lernförderung
Nachhilfe wird übernommen, wenn sie „erforderlich“ ist – auch ohne Lehrergutachten, sofern die Versetzung gefährdet ist.
Mittagessen
Kinder in Schule und Kita erhalten ein warmes Mittagessen – kostenlos, ohne Eigenanteil.
Schülerbeförderung
Übernahme der Kosten, wenn der Schulweg zu weit ist und keine kostenlose Beförderung durch das Bundesland erfolgt.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Monatlich 15 € z. B. für Sportverein, Musikunterricht oder Jugendgruppe – als Pauschale.
So stellst du den Antrag richtig
Die Antragstellung erfolgt nicht automatisch mit dem Bürgergeld- oder Wohngeldantrag. Du musst den Antrag auf Bildung und Teilhabe gesondert stellen – schriftlich oder online, je nach Kommune.
Die wichtigsten Unterlagen:
- Schulbescheinigung
- Einkommensnachweise
- Bürgergeld-, Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbescheid
- Bestätigung vom Verein, Musikschule oder Nachhilfeinstitut
Achte auf Vollständigkeit. Fehler oder fehlende Nachweise verzögern die Bearbeitung massiv.
Was tun bei Ablehnung oder Verzögerung?
Wird dein Antrag abgelehnt oder unbearbeitet liegen gelassen, hast du das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – formlos reicht, aber gut begründet ist besser.
Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, kannst du beim Sozialgericht klagen – ohne Gerichtskosten.
Beispiel: Das Sozialgericht Berlin entschied, dass Jobcenter Nachhilfeleistungen nicht verweigern dürfen, wenn der schulische Erfolg sonst ernsthaft gefährdet ist (SG Berlin, Urt. v. 03.02.2021, S 15 AS 5253/20).
Tipps der Redaktion
Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite:
✔ Stelle den Antrag direkt zum Schuljahresbeginn
✔ Nutze auch lokale Beratungsangebote (z. B. Familienkassen, Schulsozialarbeit)
✔ Reiche alle Nachweise direkt mit ein – das spart Zeit
✔ Lege Widerspruch ein, wenn der Bescheid unklar oder falsch ist
✔ Frage nach Lernförderung, bevor dein Kind die Versetzung gefährdet
Eine kurze rechtliche Einschätzung durch die Expertenbrille
„Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind ein zentrales Instrument gegen Bildungsarmut. Doch in der Praxis wird zu oft abgelehnt, verzögert oder kleinlich geprüft. Gerade für Alleinerziehende und Eltern in belasteten Lebenslagen ist das nicht akzeptabel. Wer seine Rechte kennt und dokumentiert, kann sich gegen rechtswidrige Bescheide erfolgreich wehren.“
Björn Kasper, Rechtsanwalt
Häufige Fragen (FAQ)
Wer bekommt Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Auch Kinder von Asylbewerbern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch. Wichtig ist, dass die Kinder unter 25 Jahre alt sind und sich in Ausbildung oder Schule befinden.
Wie beantrage ich das Bildungspaket?
Der Antrag erfolgt bei deinem Jobcenter oder Sozialamt. Es gibt standardisierte Formulare, du kannst aber auch formlos beantragen. Reiche alle erforderlichen Nachweise direkt mit ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Dann kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Wenn nötig, kannst du danach auch Klage beim Sozialgericht einreichen. Gerichtskosten entstehen dabei in der Regel nicht.
Muss mein Kind in einem Verein sein, um die 15 € Teilhabeleistung zu erhalten?
Nein, auch andere soziale oder kulturelle Aktivitäten wie Musikschule, Schwimmkurs oder Jugendgruppen sind förderfähig. Wichtig ist, dass du eine Teilnahmebescheinigung oder Rechnung einreichst.
Wie oft kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?
Viele Leistungen – wie Schulbedarf oder Teilhabe – kannst du jährlich oder monatlich beantragen. Andere wie Klassenfahrten oder Nachhilfe nach Bedarf. Die Leistungen werden nicht pauschal, sondern gezielt gewährt.
Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig erhalten?
Ja. Du kannst z. B. gleichzeitig Schulmaterial, Nachhilfe, Teilhabeleistungen und Mittagessen beantragen. Es gibt keine Begrenzung, solange die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind.
Was kostet mich das Bildungspaket?
Die Leistungen sind vollständig kostenfrei. Es gibt keinen Eigenanteil. Auch der Antrag selbst verursacht keine Kosten. Bei Ablehnung ist ein kostenloser Widerspruch oder eine Klage möglich.