Sonntag, September 28, 2025

Urlaub gebucht – Flug storniert: Diese Rechte hast du als Passagier

Flug annulliert? Dann hast du unter der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Erstattung, Ersatzflug und oft bis zu 600 € Entschädigung. Der Artikel erklärt, wann dir Geld zusteht, welche Fristen gelten, wie du dich gegen Ausreden der Airlines wehrst und wie du dein Recht einfach durchsetzt – mit Mustern, Tipps und Expertenwissen.

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Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?

Der Flug ist plötzlich gestrichen – und dein Urlaub beginnt mit Stress statt Sonne? Dann bist du nicht machtlos: Du hast Rechte. Und oft sogar Anspruch auf mehrere hundert Euro Entschädigung.

In diesem Artikel erfährst du, was du bei Flugstornierung tun kannst, wie du dein Geld zurückbekommst, wann dir eine Entschädigung zusteht – und wie du dich gegen die üblichen Ausreden der Airlines erfolgreich wehrst. Mit aktuellen Urteilen, Handlungstipps und praxisnahen Mustern.

Flug gestrichen – was bedeutet das rechtlich?

Eine Flugannullierung liegt vor, wenn dein gebuchter Flug nicht durchgeführt wird – egal ob wegen Technik, Personal, Wetter oder Streik. Geregelt ist das in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Sie gilt für:

  • alle Flüge ab einem EU-Flughafen
  • alle Flüge in die EU, wenn die Airline in der EU sitzt

Wichtig: Auch innerdeutsche Flüge sind abgedeckt – genauso wie Geschäftsreisen, Billigflieger und Pauschalreisen.

Was dir zusteht – deine Rechte auf einen Blick

Wenn dein Flug annulliert wurde, hast du grundsätzlich folgende Rechte:

  • Ersatzbeförderung (z. B. Umbuchung auf nächsten Flug) oder Erstattung des Ticketpreises
  • Betreuungsleistungen: Mahlzeiten, Getränke, Hotelübernachtung bei längerer Wartezeit
  • Entschädigung zwischen 250 € und 600 € – je nach Flugstrecke

Diese Entschädigung bekommst du zusätzlich – sie ist pauschal und unabhängig vom Ticketpreis. Voraussetzung: Du wurdest nicht mindestens 14 Tage vor Abflug informiert.

Wie viel Geld bekommst du bei Flugausfall?

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke:

  • bis 1.500 km: 250 €
  • 1.501–3.500 km: 400 €
  • über 3.500 km: 600 €

Kürzungen sind möglich, wenn du mit geringer Verspätung ans Ziel kommst (z. B. <3h). Für Anschlussflüge zählt die Gesamtankunft am Ziel.

Tipp: Auch bei Pauschalreisen kannst du zusätzlich eine Reisepreisminderung verlangen (§ 651m BGB) – z. B. wenn du den ersten Urlaubstag verlierst.

Wann keine Entschädigung gezahlt wird – und wann doch

Airlines verweigern oft Zahlungen mit Hinweis auf „außergewöhnliche Umstände“. Doch das wird streng geprüft. Kein Grund für Entschädigung sind laut Rechtsprechung nur:

  • Naturkatastrophen (z. B. Aschewolke)
  • politische Unruhen, Terrorwarnungen
  • plötzlich auftretende Wetterextreme

Kein „außergewöhnlicher Umstand“ sind laut EuGH u. a.:

  • technischer Defekt (EuGH, 17.09.2015, C-257/14)
  • kranke Crew-Mitglieder
  • Personalstreik der eigenen Airline (EuGH, 23.03.2021, C-28/20)
  • zu wenig gebuchtes Bodenpersonal

Tipp: Lass dich von der Airline nicht einschüchtern – und prüfe den Grund. Viele Ablehnungen sind rechtswidrig.

So setzt du deine Rechte durch – in 3 Schritten

  1. Nachweis sichern: E-Mail mit Stornierung, Bordkarte, Buchungsnummer speichern
  2. Schriftlich fordern: Entschädigung per E-Mail oder Formular einfordern (innerhalb von 3 Jahren)
  3. Nicht gezahlt? Dann direkt Schlichtungsstelle oder Mahnverfahren – oder über LexPilot an spezialisierte Partner weiterleiten

Tipp: Viele Airlines reagieren erst nach rechtlicher Androhung. Du kannst dich selbst vertreten – oder Hilfe holen, ohne Kostenrisiko.

Tipps der Redaktion

Ein annullierter Flug ist mehr als ärgerlich – er ist oft rechtswidrig. Doch viele geben auf, weil die Airline mauert. Das musst du nicht hinnehmen. Du hast Rechte. Und die lassen sich durchsetzen.

✅ Prüfe, ob EU-Fluggastrechteverordnung greift
✅ Sichere alle Unterlagen – auch Hotel, Transfer etc.
✅ Fordere aktiv Entschädigung – mit Fristsetzung
✅ Lass dich nicht mit Gutscheinen abspeisen
✅ Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite:

https://lexpilot.onepage.me

Zusammengefasst:
✅ Flug gestrichen? Du hast Anspruch auf Ersatz und Entschädigung
✅ Bis zu 600 € zusätzlich zum Ticketpreis
✅ Nur echte Ausnahmefälle rechtfertigen Ablehnung
✅ LexPilot hilft dir, dein Geld durchzusetzen – rechtlich sicher

Eine kurze rechtliche Einschätzung durch die Expertenbrille

„Die Fluggesellschaften kennen die Regeln – hoffen aber oft, dass du sie nicht kennst. Dabei ist die EU-Verordnung eindeutig: Bei Flugausfall ohne rechtzeitige Vorankündigung hast du Anspruch auf Entschädigung. Das gilt auch bei Streik oder Technikproblemen. Wir erleben regelmäßig, dass Airlines sich rechtswidrig verweigern – aber wer beharrlich bleibt oder rechtlich unterstützt wird, bekommt sein Geld. Das Recht ist klar – du musst es nur einfordern.“

Björn Kasper, Rechtsanwalt

FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen bei Flugausfall

1. Gilt die Fluggastrechteverordnung auch bei Billigfliegern?
Ja – sie gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten oder von einer EU-Airline durchgeführt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Billigticket, einen Charterflug oder eine Geschäftsreise handelt.

2. Ich habe nur eine E-Mail bekommen – zählt das als Stornierung?
Ja. Sobald dir schriftlich mitgeteilt wird, dass dein Flug nicht durchgeführt wird, liegt eine Annullierung im Sinne der EU-Verordnung vor – unabhängig von der Formulierung. Wichtig ist, wann du informiert wurdest.

3. Muss ich die Entschädigung selbst beantragen?
Ja – die Airline zahlt nicht automatisch. Du musst aktiv werden, am besten schriftlich mit Verweis auf die EU-VO 261/2004. Nutze dafür E-Mail, Kontaktformulare oder auch einen spezialisierten Anbieter oder Anwalt.

4. Was ist, wenn mein Flug Teil einer Pauschalreise war?
Dann hast du zusätzlich Rechte aus dem Pauschalreiserecht. Du kannst bei Verspätung oder Annullierung den Reisepreis mindern, Rücktritt erklären oder Schadensersatz verlangen – z. B. bei entgangenem Urlaubsgenuss (§ 651n BGB).

5. Wie lange habe ich Zeit, um die Entschädigung zu fordern?
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre – gerechnet ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfinden sollte. Je schneller du reagierst, desto besser – manche Airlines arbeiten mit Verzögerungstaktik.

6. Was, wenn mir ein Gutschein statt Rückzahlung angeboten wird?
Du musst keinen Gutschein akzeptieren. Wenn dein Flug storniert wurde, hast du Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises in Geld – nicht nur auf einen Gutschein. Nur du entscheidest, ob du das Angebot annimmst.

7. Kann ich rechtlich vorgehen, wenn die Airline nicht zahlt?
Ja. Du kannst Klage beim Amtsgericht einreichen, ein gerichtliches Mahnverfahren starten oder eine Schlichtungsstelle (SÖP) einschalten. Auch Anbieter wie LexPilot vermitteln dir rechtssichere Unterstützung – schnell, ohne Vorkosten.

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