Wenn Banken es übertreiben – und das Ansehen ihrer Kunden ruinieren
Ein fehlerhafter SCHUFA-Eintrag kann das Leben auf den Kopf stellen: Kein Kredit, keine Kreditkarte – und das alles nur, weil eine Bank sich nicht an die Spielregeln hält. Das Oberlandesgericht Hamburg hat jetzt ein deutliches Zeichen gesetzt: Wer unberechtigt meldet, zahlt. Und zwar richtig.
Der aktuelle Beschluss (Az. 13 U 70/23) vom 10.01.2024 bringt Klarheit für viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die unter einem fehlerhaften SCHUFA-Eintrag leiden. Das Gericht sprach einem Kläger 4.000 Euro Schadensersatz zu – doppelt so viel wie die Vorinstanz. Der Grund: Zwei rechtswidrige Meldungen an die SCHUFA durch die Barclay Bank, trotz Bestreitens der angeblichen Forderung. Ein Urteil mit Signalwirkung – und ein Aufruf an Betroffene, sich zu wehren.
Die Geschichte hinter dem Urteil – ein Lehrstück aus dem Alltag
Der Kläger hatte sein Kreditkartenkonto bei der Barclay Bank gekündigt. Trotzdem forderte die Bank über 1.000 Euro – eine Forderung, die der Kunde bestritt. Dennoch meldete Barclay die Summe bei der SCHUFA. Als der Eintrag später gelöscht wurde, erfolgte eine neue Meldung. Wieder ohne rechtliche Grundlage.
Das Resultat: Ein verweigerter Kredit bei der ING, eine gesperrte Kreditkarte bei der Hanseatic Bank – und ein massiver Imageschaden für den Kläger.
DSGVO-Verstoß mit Folgen: Was das Gericht sagt
Das OLG Hamburg hatte keine Zweifel: Die zweifache SCHUFA-Meldung war ein klarer Verstoß gegen die Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Besonders schwer wog dabei der Umstand, dass Barclay die Forderung erneut meldete – obwohl der Kunde weiterhin widersprach.
Das Gericht sprach von einer Pflichtverletzung in billigender Inkaufnahme des rechtswidrigen Erfolges. Kurz gesagt: Man wusste, dass man gegen Regeln verstößt – tat es aber trotzdem. Solch ein Verhalten müsse, so das Gericht, spürbare Konsequenzen haben.
Die Höhe des Schmerzensgelds – endlich klare Maßstäbe?
Mit 2.000 Euro pro unberechtigter Meldung geht das OLG Hamburg über bisherige Entscheidungen hinaus. In früheren Verfahren wurden oft nur 1.000 Euro je Meldung zugesprochen – und das auch nur bei klaren Nachweisen. Hier aber flossen sowohl die konkreten wirtschaftlichen Folgen als auch die rufschädigende Wirkung in die Bewertung ein.
Das ist eine erfreuliche Entwicklung: Das Gericht macht klar, dass Datenschutzverstöße ernsthafte Folgen haben können – auch finanziell.
Ein wichtiger Schritt für die Rechte von Verbraucher:innen
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich gegen falsche SCHUFA-Meldungen zu wehren. Wer sich nicht wehrt, zahlt am Ende doppelt – mit schlechter Bonität und eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten. Die Entscheidung aus Hamburg zeigt: Der Rechtsstaat funktioniert – wenn man ihn nutzt.
Gerade die Kombination aus wirtschaftlichen Nachteilen und Rufschädigung war hier ausschlaggebend. Die Anerkennung des „immateriellen Schadens“ – also der seelischen Belastung und der sozialen Benachteiligung – könnte Maßstäbe setzen.
Tipps der Redaktion
- SCHUFA-Einträge regelmäßig prüfen! Verbraucher:innen haben das Recht auf kostenlose Selbstauskunft.
- Unberechtigte Einträge sofort schriftlich widersprechen – sowohl gegenüber der Bank als auch gegenüber der SCHUFA.
- Rechtlichen Rat einholen: Bei DSGVO-Verstößen können Schadensersatzansprüche bestehen – auch ohne konkreten finanziellen Schaden.
- Beweise sammeln: Ablehnungen von Krediten, gesperrte Karten oder andere Nachteile dokumentieren.
- Nicht klein beigeben: Das Urteil zeigt: Wer klagt, kann gewinnen – auch gegen große Banken.