Sonntag, September 28, 2025

Hammer-Urteil zum SCHUFA-Eintrag: 4.000 Euro Schadensersatz für falsche Meldungen!

Ein aktuelles Urteil des OLG Hamburg sorgt für Aufsehen: Wer unberechtigt Forderungen an die SCHUFA meldet, muss mit empfindlichen Schadensersatzzahlungen rechnen. Der Kläger im Verfahren 13 U 70/23 erhielt insgesamt 4.000 Euro Schadensersatz, weil die Barclay Bank trotz bestreiteter Forderung gleich zweimal eine Meldung bei der SCHUFA veranlasste. Das Gericht sah hierin einen gravierenden Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere weil die zweite Meldung nach bereits erfolgter Löschung des ersten Eintrags und weiterhin bestehendem Widerspruch des Klägers erfolgte. Die Entscheidung ist richtungsweisend für alle Verbraucher, die durch falsche SCHUFA-Einträge in ihrer finanziellen Handlungsfreiheit eingeschränkt wurden. Neben dem konkreten wirtschaftlichen Schaden wurde hier auch der immaterielle Schaden – also der Verlust des sozialen Ansehens – deutlich berücksichtigt. Wer von einer fehlerhaften SCHUFA-Meldung betroffen ist, sollte das Urteil des OLG Hamburg als Anlass nehmen, seine Rechte aktiv wahrzunehmen und sich nicht einschüchtern zu lassen. Die Entscheidung macht klar: Datenschutz ist mehr als ein Papiertiger – er schützt ganz konkret vor existenzbedrohenden Folgen unrichtiger Meldungen. Für Verbraucher bedeutet das: Jetzt handeln, wenn die SCHUFA falsch informiert wurde.

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Wenn Banken es übertreiben – und das Ansehen ihrer Kunden ruinieren

Ein fehlerhafter SCHUFA-Eintrag kann das Leben auf den Kopf stellen: Kein Kredit, keine Kreditkarte – und das alles nur, weil eine Bank sich nicht an die Spielregeln hält. Das Oberlandesgericht Hamburg hat jetzt ein deutliches Zeichen gesetzt: Wer unberechtigt meldet, zahlt. Und zwar richtig.

Der aktuelle Beschluss (Az. 13 U 70/23) vom 10.01.2024 bringt Klarheit für viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die unter einem fehlerhaften SCHUFA-Eintrag leiden. Das Gericht sprach einem Kläger 4.000 Euro Schadensersatz zu – doppelt so viel wie die Vorinstanz. Der Grund: Zwei rechtswidrige Meldungen an die SCHUFA durch die Barclay Bank, trotz Bestreitens der angeblichen Forderung. Ein Urteil mit Signalwirkung – und ein Aufruf an Betroffene, sich zu wehren.

Die Geschichte hinter dem Urteil – ein Lehrstück aus dem Alltag

Der Kläger hatte sein Kreditkartenkonto bei der Barclay Bank gekündigt. Trotzdem forderte die Bank über 1.000 Euro – eine Forderung, die der Kunde bestritt. Dennoch meldete Barclay die Summe bei der SCHUFA. Als der Eintrag später gelöscht wurde, erfolgte eine neue Meldung. Wieder ohne rechtliche Grundlage.

Das Resultat: Ein verweigerter Kredit bei der ING, eine gesperrte Kreditkarte bei der Hanseatic Bank – und ein massiver Imageschaden für den Kläger.

DSGVO-Verstoß mit Folgen: Was das Gericht sagt

Das OLG Hamburg hatte keine Zweifel: Die zweifache SCHUFA-Meldung war ein klarer Verstoß gegen die Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Besonders schwer wog dabei der Umstand, dass Barclay die Forderung erneut meldete – obwohl der Kunde weiterhin widersprach.

Das Gericht sprach von einer Pflichtverletzung in billigender Inkaufnahme des rechtswidrigen Erfolges. Kurz gesagt: Man wusste, dass man gegen Regeln verstößt – tat es aber trotzdem. Solch ein Verhalten müsse, so das Gericht, spürbare Konsequenzen haben.

Die Höhe des Schmerzensgelds – endlich klare Maßstäbe?

Mit 2.000 Euro pro unberechtigter Meldung geht das OLG Hamburg über bisherige Entscheidungen hinaus. In früheren Verfahren wurden oft nur 1.000 Euro je Meldung zugesprochen – und das auch nur bei klaren Nachweisen. Hier aber flossen sowohl die konkreten wirtschaftlichen Folgen als auch die rufschädigende Wirkung in die Bewertung ein.

Das ist eine erfreuliche Entwicklung: Das Gericht macht klar, dass Datenschutzverstöße ernsthafte Folgen haben können – auch finanziell.

Ein wichtiger Schritt für die Rechte von Verbraucher:innen

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich gegen falsche SCHUFA-Meldungen zu wehren. Wer sich nicht wehrt, zahlt am Ende doppelt – mit schlechter Bonität und eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten. Die Entscheidung aus Hamburg zeigt: Der Rechtsstaat funktioniert – wenn man ihn nutzt.

Gerade die Kombination aus wirtschaftlichen Nachteilen und Rufschädigung war hier ausschlaggebend. Die Anerkennung des „immateriellen Schadens“ – also der seelischen Belastung und der sozialen Benachteiligung – könnte Maßstäbe setzen.

Tipps der Redaktion

  • SCHUFA-Einträge regelmäßig prüfen! Verbraucher:innen haben das Recht auf kostenlose Selbstauskunft.
  • Unberechtigte Einträge sofort schriftlich widersprechen – sowohl gegenüber der Bank als auch gegenüber der SCHUFA.
  • Rechtlichen Rat einholen: Bei DSGVO-Verstößen können Schadensersatzansprüche bestehen – auch ohne konkreten finanziellen Schaden.
  • Beweise sammeln: Ablehnungen von Krediten, gesperrte Karten oder andere Nachteile dokumentieren.
  • Nicht klein beigeben: Das Urteil zeigt: Wer klagt, kann gewinnen – auch gegen große Banken.

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