Sonntag, September 28, 2025

Falsche Preisangaben bei McFIT: Gericht stoppt Fitnessstudio-Trick

Das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 21.02.2025 gegen die RSG Group GmbH als Betreiberin der McFIT-Fitnessstudios betrifft die Preisangabenverordnung und sorgt für klare Regeln bei der Bewerbung von Fitnessverträgen McFIT hatte auf seiner Webseite Monatspreise von 24,90 Euro bzw 34,90 Euro für Mitgliedschaften angegeben jedoch versteckte das Unternehmen zusätzliche Kosten wie Aktivierungsgebühr und Trainingspauschale die im Gesamtpreis nicht berücksichtigt wurden Das Gericht stellte klar dass diese Zusatzkosten vorhersehbar und unvermeidbar sind und daher zwingend in den Gesamtpreis einzurechnen sind Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher:innen und schafft Transparenz bei langfristigen Verträgen wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte erfolgreich gegen McFIT geklagt auch wenn das Urteil derzeit noch nicht rechtskräftig ist da die RSG Group Berufung eingelegt hat Mit diesem Urteil wird ein wichtiges Zeichen gegen irreführende Werbung gesetzt Anbieter müssen alle Preisbestandteile in ihrer Werbung offenlegen um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein Verbraucher:innen sollten künftig genau hinsehen wenn es um Verträge mit monatlichen Kosten geht insbesondere bei scheinbar günstigen Angeboten im Fitnessbereich Wer sich durch unvollständige Preisangaben getäuscht fühlt hat nun gute Chancen auf eine erfolgreiche rechtliche Durchsetzung seiner Ansprüche.

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Verbraucherfalle im Fitnessstudio: Gericht bestraft Mogelpreise bei McFIT

McFIT, die bekannte Fitnessstudio-Kette, hat mit scheinbar günstigen Tarifen geworben – doch hinter der Werbefassade lauerten versteckte Extrakosten. Das Landgericht Bamberg hat nun in einem aufsehenerregenden Urteil vom 21.02.2025 (Az. 1 HK O 27/24) die Betreiberfirma RSG Group GmbH in die Schranken gewiesen. Das Unternehmen muss künftig vollständige und transparente Preisangaben machen. Verbraucherschutz pur – und ein richtungsweisendes Signal für die gesamte Fitnessbranche.

Wie McFIT Verbraucher:innen hinters Licht führte

Wer sich auf der Webseite von McFIT über eine Mitgliedschaft informierte, stieß auf vermeintlich günstige Monatspreise: 24,90 Euro für den Tarif „Classic“, 34,90 Euro für „Premium“. Doch bei genauerem Hinsehen – der jedoch bewusst erschwert wurde – zeigte sich: Diese Preise waren unvollständig.

Denn hinzu kamen einmalig 39 Euro „Aktivierungsgebühr“ sowie alle sechs Monate 15 Euro für eine sogenannte „Service- und Trainingspauschale“. Wer zwölf Monate blieb, zahlte letztlich rund 30,65 Euro pro Monat. Die beworbene Preisangabe war also Augenwischerei – das bestätigte jetzt auch das Gericht.

Beweis: Urteil des LG Bamberg vom 21.02.2025, Az. 1 HK O 27/24

Das sagt das Gericht: Schluss mit Preis-Illusionen

Das Landgericht Bamberg stellte klar: Die Werbung von McFIT verstößt gegen die Preisangabenverordnung (§ 1 Abs. 1 PAngV). Diese schreibt vor, dass Anbieter von Dienstleistungen sämtliche vorhersehbaren und unvermeidbaren Preisbestandteile offenlegen müssen. Die Aktivierungsgebühr und die halbjährliche Pauschale seien feste Bestandteile des Preises und daher verpflichtend in den Monatspreis einzubeziehen.

Beweis: Urteil des LG Bamberg vom 21.02.2025, Az. 1 HK O 27/24

Der Verstoß ist gravierend, weil er eine realistische Preisvergleichbarkeit unmöglich macht. Wer sich zwischen verschiedenen Anbietern entscheiden will, braucht vollständige und ehrliche Informationen. Ein Anbieter, der systematisch Nebenkosten verschweigt, verschafft sich unlautere Wettbewerbsvorteile.

Beweis: Stellungnahme vzbv vom 29.04.2025, abrufbar unter www.vzbv.de/urteile

Der vzbv macht Druck – und gewinnt

Die Klage führte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Juristin Jana Brockfeld, die den Fall begleitete, spricht von einem „wichtigen Erfolg für alle, die sich nicht von Billigversprechen täuschen lassen wollen“. Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher:innen – gerade bei langfristigen Verträgen wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften, bei denen es auf Klarheit ankommt.

Berufung läuft – was bedeutet das für Verbraucher:innen?

Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig – die RSG Group hat Berufung eingelegt (OLG Bamberg, Az. 3 U 37/25 e). Doch selbst in dieser Phase ist das Signal deutlich: Anbieter müssen ihre Preisstruktur offenlegen, alles andere ist rechtlich angreifbar.

Verbraucher:innen, die sich durch intransparente Angaben getäuscht sehen, können auf Grundlage dieses Urteils nun mit guten Erfolgsaussichten rechtlich gegen unlautere Vertragsbedingungen vorgehen.

Beweis: Berufungsangabe OLG Bamberg, Az. 3 U 37/25 e

Tipps der Redaktion

  • Achten Sie auf Kleingedrucktes: Nebenkosten wie Aktivierungsgebühren oder Servicepauschalen dürfen nicht versteckt werden.
  • Gesamtpreis berechnen: Vor Vertragsabschluss lohnt ein Blick auf die tatsächliche Belastung über die gesamte Laufzeit.
  • Unlautere Preisangaben melden: Die Verbraucherzentralen nehmen Beschwerden ernst und setzen Ihre Rechte notfalls auch vor Gericht durch.
  • Rücktritt prüfen: Wer sich durch falsche Preisversprechen gebunden fühlt, kann unter Umständen vom Vertrag zurücktreten – juristische Beratung lohnt sich.

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