Sonntag, September 28, 2025

RUFSCHÄDIGUNG IN DER PRESSE ODER AUF SOCIAL MEDIA – WIE DU DICH WEHREN KANNST

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Wenn falsche Aussagen deine Reputation ruinieren

Ein unvorteilhafter Bericht in der Lokalzeitung. Ein Instagram-Post mit erfundenen Vorwürfen. Eine Facebook-Diskussion, in der dein Name in den Dreck gezogen wird. Wer im Jahr 2025 rufschädigenden Äußerungen ausgesetzt ist, steht oft nicht nur vor einem emotionalen Problem – sondern auch vor existenziellen Folgen: Jobverlust, Kundenabsprung, sozialer Druck. Doch du musst das nicht hinnehmen. Das Recht schützt deinen guten Ruf – auch gegen die Medien.

Ob klassische Presse oder Social Media: Unwahre Tatsachenbehauptungen und beleidigende Meinungsäußerungen sind rechtswidrig. Und du kannst dich dagegen verteidigen – mit effektiven Mitteln.

Unterscheide: Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?

Die wichtigste Abgrenzung:

  • Tatsachenbehauptungen sind nachprüfbar („X hat Geld veruntreut“)
  • Meinungen sind persönliche Wertungen („X ist ein Versager“)

Tatsachen müssen wahr sein. Sind sie falsch, kannst du auf Unterlassung, Richtigstellung oder Schadensersatz klagen.

Meinungen sind geschützt, solange sie nicht die Grenze zur Schmähkritik oder Beleidigung überschreiten. Wenn es nur darum geht, dich herabzuwürdigen, hast du ebenfalls Unterlassungs- und ggf. Strafansprüche.

Was gilt bei Presseveröffentlichungen?

Presseorgane unterliegen dem Pressekodex und sind zu sorgfältiger Recherche und objektiver Darstellung verpflichtet. Du kannst gegen Berichte vorgehen, wenn:

  • Falsche Tatsachen über dich verbreitet werden
  • Dein Name ohne Not genannt wird
  • Die Berichterstattung dich vorverurteilt oder entwürdigt
  • Du nicht zur Stellungnahme aufgefordert wurdest

Wichtig: Du musst nicht alles hinnehmen, nur weil es öffentlich berichtet wird – auch Zeitungen und Magazine haben Grenzen.

Was gilt auf Social Media?

Private Postings auf Facebook, X (ehemals Twitter), Instagram, TikTok oder Threads sind keine rechtsfreien Räume. Wer öffentlich (oder auch in Gruppen) unwahre Dinge behauptet oder dich beleidigt, kann belangt werden.

Typische Fälle:

  • Falschbehauptungen über Betrug, Untreue, Fehlverhalten
  • Screenshots mit Namen und Anschuldigungen
  • Verleumdende Memes oder Videos
  • Anonyme Hetzkampagnen oder Shitstorms

Du kannst dich auch gegen anonyme Accounts zur Wehr setzen – Plattformen müssen bei hinreichendem Nachweis auf richterlichen Beschluss hin die Daten herausgeben.

Deine Möglichkeiten – Schritt für Schritt

  1. Beweise sichern
    Screenshots, Links, Datum, ggf. Zeugenaussagen
  2. Unterlassung verlangen
    Lass über einen Anwalt oder direkt mit Fristsetzung löschen
  3. Gegendarstellung fordern
    Bei Medienberichten steht dir das Recht auf eigene Darstellung zu
  4. Strafanzeige stellen
    Bei Beleidigung, übler Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB)
  5. Schadensersatz und Geldentschädigung fordern
    Wenn dein Ruf nachhaltig geschädigt wurde (z. B. Imageschäden, Auftragsverlust)
  6. Löschung bei Suchmaschinen beantragen
    Recht auf Vergessen bei Google & Co.

Welche Fristen gelten?

  • Zivilrechtliche Unterlassungsansprüche: in der Regel 6 Monate ab Kenntnis
  • Gegendarstellung: meist binnen 3 Monate
  • Strafanzeige: 3 Monate ab Tat oder Kenntnis
  • Suchmaschinenlöschung: jederzeit möglich, wenn kein überwiegendes Interesse besteht

Tipps der Redaktion

  • Lass dich nicht einschüchtern – viele Hetzer sind juristisch angreifbar
  • Dokumentiere alles lückenlos – ohne Beweise kein Rechtsschutz
  • Zieh frühzeitig einen Anwalt hinzu – je schneller du reagierst, desto wirksamer
  • Reagiere auch auf „kleine“ Posts – aus Kommentaren entstehen oft Shitstorms

Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen:

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