Sonntag, September 28, 2025

RECHTE AN VIDEOS – WAS DU ÜBER FILMAUFNAHMEN, CLIPS UND REELS WISSEN MUSST

Videos sind urheberrechtlich geschützte Werke. Wer dein Video ohne deine Zustimmung verwendet, macht sich rechtlich angreifbar. Als Urheber kannst du die Löschung verlangen, eine Abmahnung aussprechen und sogar Schadensersatz fordern. Auch Reels, TikToks oder Kurzclips sind geschützt, wenn sie eine kreative Leistung enthalten. Medien und Unternehmen dürfen deine Inhalte nicht einfach posten oder einbetten, nur weil sie online verfügbar sind. Erfahre, wie du deine Videorechte durchsetzt, gegen Verstöße vorgehst und deinen Content im Netz erfolgreich schützt – mit klarer Rechtsgrundlage und starken Ansprüchen.

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Wenn dein Video plötzlich viral geht – aber nicht unter deinem Namen

Du hast ein Video produziert – mit deiner Kamera, deiner Idee, deinem Aufwand. Vielleicht ist es ein Instagram Reel, ein YouTube-Clip oder ein aufwendiger Imagefilm. Und plötzlich findest du es auf einem Nachrichtenportal, in einem Social-Media-Beitrag eines Unternehmens oder sogar in einer Fernsehsendung – ohne dich zu fragen, ohne deinen Namen zu nennen, oft sogar mit fremdem Logo. Willkommen in der Realität 2025 – wo Videos Gold wert sind, aber Urheberrechte oft ignoriert werden.

Der gute Teil: Das deutsche Urheberrecht schützt dich. Und zwar automatisch. Wer deine Videos ungefragt nutzt, verletzt deine Rechte – und kann auf Unterlassung, Löschung und Geld verklagt werden.

Was genau ist durch das Urheberrecht geschützt?

Das Urheberrecht schützt dich als Videoproduzent immer dann, wenn dein Werk eine gewisse kreative Schöpfung aufweist. Bei Videos ist diese Schwelle meist schnell überschritten – vor allem bei

  • geschnittenen Clips mit Ton und Bild,
  • kommentierten Reels, Vlogs oder Dokus,
  • Filmsequenzen mit erkennbarer Gestaltung,
  • animierten oder erzählerischen Videos.

Dabei gilt: Nicht die Kamera macht den Schutz aus, sondern dein kreativer Beitrag. Auch kurze Videos (z. B. TikToks oder Instagram Stories) können urheberrechtlich geschützt sein – wenn sie originell genug sind.

Welche Rechte hast du an deinem Video?

Als Urheber besitzt du:

  • das Veröffentlichungsrecht (du entscheidest, wann und wo es erscheint),
  • das Verwertungsrecht (du darfst es lizenzieren oder verkaufen),
  • das Namensnennungsrecht (du musst als Urheber genannt werden),
  • das Bearbeitungsverbot (niemand darf dein Video verändern ohne Zustimmung),
  • das Verbot der Weitergabe oder Vervielfältigung ohne deine Erlaubnis.

Das bedeutet: Niemand darf dein Video ohne deine Einwilligung auf Social Media posten, in ein TV-Format einbauen, zu Werbezwecken einsetzen oder mit fremdem Branding versehen.

Was gilt bei Nutzung durch Medien oder Dritte?

Wenn ein Medium dein Video einbindet, braucht es vorher deine Zustimmung – entweder durch direkte Anfrage oder über eine lizenzierte Plattform. Selbst wenn du das Video öffentlich bei Instagram, TikTok oder YouTube gepostet hast, bedeutet das nicht, dass andere es einfach übernehmen dürfen.

Typische Verstöße:

  • Video wird heruntergeladen und repostet
  • Ausschnitt wird in Nachrichtensendung eingebaut
  • Clip wird auf Webseite eingebunden, ohne zu fragen
  • Marke oder Kanallogo wird entfernt oder überlagert

Solche Nutzungen sind rechtswidrig – und du kannst sie sofort abmahnen oder untersagen lassen.

Was kannst du tun, wenn dein Video geklaut wurde?

Du solltest zunächst Beweise sichern (z. B. Screenshots, Links, Veröffentlichungszeitpunkt, Metadaten). Danach hast du folgende Optionen:

  • Abmahnung mit Unterlassung, Löschforderung und ggf. Lizenznachforderung
  • Schadensersatzforderung nach dem Modell der Lizenzanalogie („Was hätte das Video gekostet?“)
  • Antrag auf einstweilige Verfügung bei akuter Verletzung
  • Meldung bei Plattformen wie YouTube, Facebook oder Instagram – oft werden solche Videos schnell gelöscht

Wichtig: Auch eingebettete Videos („Embedded Content“) sind genehmigungspflichtig – wenn die Quelle nicht eindeutig deine ist oder der Eindruck entsteht, der Inhalt gehöre jemand anderem.

Darfst du fremde Videos verwenden?

Nur mit Erlaubnis. Oder wenn du dich auf eine zulässige Ausnahme berufen kannst – z. B.:

  • Zitatrecht: sehr eng ausgelegt, nur bei inhaltlicher Auseinandersetzung, kein bloßes Zeigen
  • Creative Commons: nur unter Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen
  • Nutzungsrecht durch Kauf oder Plattformfreigabe: z. B. über Stockanbieter, aber auch da mit klarer Beschränkung

Fehlt die Zustimmung, ist jede Verwendung – ob ganz oder in Teilen – rechtswidrig.

Tipps der Redaktion

  • Kennzeichne deine Videos klar – mit Wasserzeichen, Kanalnamen oder Intro
  • Stell klar, wie dein Video genutzt werden darf – etwa per Lizenztext in der Beschreibung
  • Nutze Monitoring-Tools, um zu sehen, wo deine Videos auftauchen
  • Warte nicht ab – je schneller du reagierst, desto besser schützt du dein Werk

Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen:

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