Wenn plötzlich die Medien anklopfen
Ein Anruf von der Lokalzeitung. Eine Mail von RTL. Eine WhatsApp-Nachricht eines Reporters. Ganz gleich ob nach einem Unfall, einer Social-Media-Debatte oder einem laufenden Strafverfahren – Presseanfragen kommen oft plötzlich und treffen viele unvorbereitet.
Und gerade in solchen Situationen entscheiden wenige Minuten über die öffentliche Wirkung – und deinen rechtlichen Spielraum.
Denn: Du bist nicht verpflichtet, zu antworten. Aber wenn du antwortest, solltest du es richtig tun. Der folgende Artikel zeigt dir, wie du als Privatperson, Unternehmer*in oder Verein professionell, rechtskonform und strategisch klug mit Medienanfragen umgehst.
Muss ich auf Presseanfragen reagieren?
Nein. Weder du noch dein Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine Presseanfrage zu beantworten.
Aber: In bestimmten Konstellationen kann eine Stellungnahme rechtlich oder reputationsbezogen sinnvoll sein – etwa wenn
- falsche Informationen im Umlauf sind
- du betroffen bist von einem Vorwurf oder Verdacht
- dein Unternehmen aktiv gesteuert kommunizieren will
Wichtig: Wenn du antwortest, bindet dich deine Antwort. Deshalb: Klar, knapp und professionell formulieren – oder schweigen.
Die goldene Regel: Erst denken, dann sprechen
Gerade im Stress oder unter Druck ist die Versuchung groß, schnell zu reagieren. Aber: Jede vorschnelle Aussage kann gegen dich verwendet werden – vor allem bei laufenden Verfahren oder unklarer Faktenlage.
Unsere Empfehlung:
- Keine spontane Aussage am Telefon
- Immer um schriftliche Anfrage bitten
- Antwortfrist setzen lassen (mind. 24h)
- Rücksprache mit Anwalt oder Pressesprecher
Wie sieht eine gute Reaktion aus?
Beispiel Privatperson:
„Ich bitte um Verständnis, dass ich mich zu diesem Thema nicht äußern möchte. Ich prüfe derzeit meine rechtlichen Möglichkeiten.“
Beispiel Unternehmen:
„Wir nehmen Ihre Anfrage ernst und befinden uns in der internen Aufklärung. Sobald eine belastbare Bewertung möglich ist, melden wir uns aktiv. Bitte haben Sie bis dahin Verständnis für unsere Zurückhaltung.“
Beispiel Verein:
„Als gemeinnützige Organisation legen wir Wert auf Transparenz. Wir prüfen die Sachlage intern und stimmen uns mit den zuständigen Stellen ab.“
Tipp: Wenn du Stellung beziehst, verzichte auf Schuldzuweisungen, Spekulationen oder personenbezogene Details – auch aus Datenschutzgründen.
Was dürfen Journalisten fragen – und veröffentlichen?
Journalisten dürfen alles fragen, was dem öffentlichen Interesse dient – aber sie müssen sich an den Pressekodex halten.
Das bedeutet:
- Recherchierte Informationen müssen zutreffen
- Personen müssen angehört werden, bevor sie namentlich genannt werden
- Privatsphäre und Unschuldsvermutung sind zu achten
- Kinder, Opfer, Angeklagte genießen besonderen Schutz
Verstöße führen zu Unterlassungsansprüchen, Gegendarstellungen und ggf. Geldentschädigung.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Spätestens wenn:
- du selbst betroffen bist (z. B. bei Vorwürfen, Anzeigen, Konflikten)
- die Presse dich oder dein Unternehmen namentlich nennen will
- es um sensible Daten, laufende Verfahren oder Kinder geht
- du eine Interviewanfrage oder Stellungnahme nicht einschätzen kannst
Ein erfahrener Anwalt kann die Anfrage juristisch einordnen, die Risiken bewerten und strategische Empfehlungen geben – auch zur Vermeidung von Shitstorms, Eskalationen oder Folgeartikeln.
Tipps der Redaktion
- Bleib ruhig – Zeit gewinnen ist oft der erste Schritt
- Lass dich zu nichts drängen – du hast immer das Recht zu schweigen
- Gib nie unüberlegte Zitate ab – sie sind juristisch verwertbar
- Nutze professionelle Unterstützung – das zeigt Stärke, nicht Schwäche
- Reagiere bei Bedarf mit einer proaktiven Presseerklärung statt individueller Antwort