Öffentlich an den Pranger gestellt?
Der eigene Name in einem Zeitungsartikel – für viele ist das ein Albtraum. Egal ob als Betroffener eines Unfalls, als Beteiligter an einem Streit oder als Beschuldigter in einem Strafverfahren: Wer in der Presse mit vollem Namen genannt wird, erlebt oft massive Konsequenzen – von Nachbarschaftsgerede bis hin zu beruflichen Nachteilen oder Mobbing.
Doch was viele nicht wissen: Die Veröffentlichung deines Namens ist rechtlich nur in engen Grenzen zulässig. Die Pressefreiheit endet dort, wo dein Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Und genau dort setzt das Presserecht an – mit klaren Regeln und Handlungsmöglichkeiten für Betroffene.
Wann ist die Namensnennung erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Die Presse darf über Vorgänge von öffentlichem Interesse berichten – auch unter Namensnennung. Aber: Das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen steht dem entgegen. Es muss immer abgewogen werden, ob die Namensnennung gerechtfertigt ist.
Folgende Fälle können eine namentliche Erwähnung rechtfertigen:
- Die Person ist prominent oder öffentlich bekannt
- Es besteht ein überragendes Informationsinteresse (z. B. bei schweren Straftaten)
- Die Person hat sich selbst in die Öffentlichkeit gestellt
- Die Tat betrifft ein zeitgeschichtliches Ereignis
Wann ist die Namensnennung unzulässig?
In der Regel unzulässig – und damit angreifbar – ist die Namensnennung, wenn:
- Es sich um Privatpersonen handelt
- Der Sachverhalt nicht eindeutig geklärt ist (z. B. bloßer Verdacht)
- Die Veröffentlichung vorverurteilend wirkt
- Die Namensnennung nicht notwendig für das Verständnis des Artikels ist
- Die Person durch die Berichterstattung sozial oder beruflich stigmatisiert werden könnte
Tipp: Auch die Kombination aus Vorname, Wohnort, Beruf und Foto kann eine identifizierende Berichterstattung darstellen – auch wenn der Nachname fehlt.
Verdachtsberichterstattung: Vorsicht bei „mutmaßlich“
Gerade bei laufenden Strafverfahren wird häufig über „mutmaßliche Täter“ berichtet. Hier gelten strenge Maßstäbe:
- Die Presse muss den Verdacht als solchen kenntlich machen
- Es darf keine Vorverurteilung stattfinden
- Die Stellungnahme der betroffenen Person muss eingeholt oder zumindest angeboten werden
- Es muss ein berechtigtes öffentliches Interesse bestehen
Verstöße gegen diese Grundsätze führen häufig zu Unterlassungsansprüchen – und in gravierenden Fällen zu Schadensersatz.
Was du gegen eine unzulässige Namensnennung tun kannst
Wenn dein Name ohne rechtfertigenden Grund veröffentlicht wurde, stehen dir folgende rechtliche Möglichkeiten offen:
- Unterlassung verlangen
Du kannst die Zeitung oder das Onlineportal auffordern, die Namensnennung zu unterlassen – notfalls per einstweiliger Verfügung. - Gegendarstellung fordern
Du hast ein gesetzliches Recht, deine Sicht der Dinge im selben Medium darstellen zu lassen – unabhängig davon, ob die Berichterstattung richtig war. - Widerruf und Berichtigung verlangen
Wenn der Beitrag falsche Tatsachen enthält, kannst du die Veröffentlichung einer Richtigstellung fordern. - Schadensersatz oder Geldentschädigung verlangen
Bei besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen – z. B. bei Rufschädigung oder Mobbingfolge – steht dir eine Geldentschädigung zu. - Beschwerde beim Presserat
Der Deutsche Presserat prüft Verstöße gegen den Pressekodex – auch ohne Anwalt. Zwar sind seine Entscheidungen nicht rechtsverbindlich, aber oft medienwirksam.
Was gilt bei Onlineartikeln und Archiven?
Auch Internetveröffentlichungen müssen das Persönlichkeitsrecht achten – besonders im Google-Zeitalter. Viele Gerichte erkennen inzwischen ein sogenanntes „Recht auf Vergessen“ an, vor allem wenn:
- Der Sachverhalt veraltet oder überholt ist
- Die betroffene Person nicht mehr im Fokus des öffentlichen Interesses steht
- Die Berichterstattung nicht mehr verhältnismäßig erscheint
In solchen Fällen kannst du die Löschung oder Anonymisierung verlangen – sowohl beim Medium selbst als auch bei Suchmaschinen wie Google.
Tipps der Redaktion
- Reagiere schnell – gerade bei Onlineartikeln ist die Verbreitung enorm
- Sichere Beweise (Screenshots, Links, Datum, Archiv)
- Lass dich nicht von Redaktionen abwimmeln – du hast Rechte
- Nutze anwaltliche Hilfe, wenn es um Unterlassung oder Entschädigung geht
- Prüfe auch Suchmaschineneinträge und Pressedienste – oft wird die Berichterstattung dort gespiegelt