Wenn der Hype zum Risiko wird und der gute Ruf in der Schlagzeile steht
Influencer sind längst Teil der öffentlichen Kommunikation – ob bei Instagram, TikTok, YouTube oder in Podcasts. Mit wachsender Reichweite steigt jedoch nicht nur der Einfluss, sondern auch das Interesse der klassischen Medien. Doch was passiert, wenn ein Beitrag in der Zeitung, im Fernsehen oder auf Nachrichtenportalen ein falsches Bild zeichnet, private Details preisgibt oder bewusst ins Negative zieht? Dieser Artikel zeigt, welche Rechte Influencer gegenüber der Presse haben, was bei kritischer Berichterstattung erlaubt ist und wie du dich gegen Rufschädigung effektiv wehren kannst.
Öffentlich bedeutet nicht schutzlos
Viele glauben, wer sein Leben öffentlich macht, verliert seinen rechtlichen Schutz. Doch das ist ein Irrtum. Auch Influencer haben ein umfassendes Persönlichkeitsrecht, das insbesondere vor falschen Tatsachen, Ehrverletzung, Entstellung oder übermäßiger Preisgabe privater Umstände schützt. Zwar gelten bei Personen mit hoher medialer Präsenz strengere Maßstäbe – doch auch hier gibt es klare Grenzen. Die Presse darf nicht alles berichten, was sie recherchieren kann. Entscheidend ist, ob das öffentliche Interesse wirklich überwiegt – und ob die Darstellung sachlich, korrekt und verhältnismäßig erfolgt.
Was Medien über dich berichten dürfen
Zulässig sind wahre Tatsachenbehauptungen, wenn sie das öffentliche Meinungsbild betreffen und einen Beitrag zur Debatte leisten. Meinungsäußerungen sind ebenfalls erlaubt – selbst wenn sie kritisch oder polemisch formuliert sind. Unzulässig sind hingegen Falschbehauptungen, reine Schmähkritik und suggestive Darstellungen, die einer bewussten Rufschädigung gleichkommen. Auch bei Bildveröffentlichungen gelten klare Regeln: Ohne Einwilligung darf ein Foto nur erscheinen, wenn es sich um ein Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt – was bei manchen Influencern denkbar ist, aber stets im Einzelfall geprüft werden muss.
Wenn ein Bericht dich falsch darstellt
Wirst du in einem Artikel falsch zitiert, mit unzutreffenden Vorwürfen konfrontiert oder durch Text-Bild-Kombinationen entstellt, hast du verschiedene Möglichkeiten. Am häufigsten kommen Gegendarstellung, Unterlassung und Richtigstellung in Betracht. In schweren Fällen kannst du auch eine einstweilige Verfügung beantragen oder Schadensersatz verlangen. Dabei kommt es weniger auf deine Bekanntheit als vielmehr auf die Schwere der Verletzung an. Auch bei bezahlten Partnerschaften oder geschäftsschädigenden Aussagen ist der juristische Hebel stark – insbesondere dann, wenn die Berichterstattung nicht ausreichend recherchiert wurde.
Wann sich der Gang zum Gericht lohnt
Ob ein Bericht zulässig ist, entscheiden letztlich Gerichte – und die urteilen zunehmend differenziert. Dabei wird geprüft, ob der Beitrag wahr ist, ob ein öffentliches Interesse besteht und ob der Einfluss auf dein berufliches oder privates Ansehen zumutbar ist. In jüngerer Zeit haben mehrere Landgerichte entschieden, dass bei Persönlichkeitsprofilen, Reportagen und Lifestyle-Artikeln über Influencer besonders sensibel vorgegangen werden muss. Wer regelmäßig in sozialen Medien aktiv ist, ist deshalb nicht automatisch Freiwild für die Presse.
Tipps der Redaktion
Auch als öffentliche Person musst du dich nicht alles gefallen lassen. Wenn Medien Grenzen überschreiten, solltest du nicht zögern. Lass den Beitrag juristisch prüfen, sichere Beweise und nutze dein Recht auf Gegendarstellung oder Unterlassung. Dein Image ist Kapital – schütze es konsequent. Und lass dich nicht durch Reichweite täuschen: Auch mit vielen Followern bist du vor Pressefehlern nicht sicher. Aber du kannst dich wehren – und zwar mit guten Chancen.