Sonntag, September 28, 2025

Gegendarstellung und Berichtigung – Wie du falsche Presseberichte korrigieren lässt

Wenn Medien fehlerhaft berichten, haben Betroffene das Recht auf Richtigstellung. Die Gegendarstellung ist dabei ein wirksames Mittel, um falsche oder unvollständige Tatsachenbehauptungen zu korrigieren. Sie muss in gleicher Form und an gleicher Stelle veröffentlicht werden wie die ursprüngliche Darstellung. Der Artikel erklärt, wie der Anspruch geltend gemacht wird, welche Formvorgaben gelten und welche Fristen eingehalten werden müssen. Zusätzlich beleuchtet der Beitrag den Unterschied zur Berichtigung, die bei objektiven Fehlern in der Berichterstattung greift. Leser erfahren, wie sie ihre Rechte im Falle fehlerhafter Pressearbeit durchsetzen können – verständlich, rechtssicher und praxisnah.

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Wenn die Presse falsch liegt und du auf Richtigstellung bestehst

Niemand ist vor fehlerhafter Berichterstattung sicher. Ob in Print, Radio, Fernsehen oder Onlineportalen – manchmal werden Tatsachen verdreht, Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen oder schlichtweg falsch dargestellt. Doch wenn Medien Fehler machen, bedeutet das nicht, dass du hilflos bist. Im Gegenteil: Das Presserecht stellt dir mit der Gegendarstellung und der Berichtigung zwei wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um falsche Aussagen richtigstellen zu lassen. Dieser Artikel erklärt, worin der Unterschied liegt, wie du dein Recht durchsetzt und warum schnelles Handeln entscheidend ist.

Die Gegendarstellung als gesetzlich geregelter Anspruch

Die Gegendarstellung ist ein unmittelbares Reaktionsmittel auf eine Tatsachenbehauptung, die in einem Medium veröffentlicht wurde und nachweislich falsch oder unvollständig ist. Geregelt ist der Anspruch in den Landespressegesetzen der Bundesländer. Eine Gegendarstellung muss nicht begründet oder bewiesen werden – es genügt, dass du eine andere Darstellung der Tatsache formulierst und diese gegenüber dem Medium in einer bestimmten Form und Frist geltend machst. Das betreffende Medium ist dann verpflichtet, deine Gegendarstellung in gleichem Umfang, an gleicher Stelle und in der gleichen Aufmachung zu veröffentlichen wie die ursprüngliche Meldung. Kommentare oder Einordnungen durch die Redaktion sind unzulässig. Die Gegendarstellung spricht für sich.

Frist und Form – darauf kommt es an

Eine Gegendarstellung muss unverzüglich geltend gemacht werden, meist innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Veröffentlichung. Die Form ist strikt: Der Text muss schriftlich, unterzeichnet und mit genauer Angabe der beanstandeten Passage beim Medium eingereicht werden. Du musst exakt benennen, welche Aussage du korrigiert sehen willst, und deine Version der Tatsachen klar und sachlich formulieren. Wer unklar oder zu spät reagiert, verliert seinen Anspruch. Wichtig ist daher, schnell zu handeln und möglichst vorab juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Die Berichtigung als redaktionelle Pflicht zur Wahrheit

Im Gegensatz zur Gegendarstellung beruht die Berichtigung auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und auf der journalistischen Sorgfaltspflicht. Wenn eine Redaktion erkennt, dass sie einen Fehler gemacht hat – etwa durch falsche Informationen, fehlerhafte Übersetzungen oder nicht überprüfte Quellen –, ist sie verpflichtet, diesen Fehler zu berichtigen. Der Anspruch auf Berichtigung ist allerdings rechtlich schwieriger durchzusetzen, da du beweisen musst, dass die ursprüngliche Aussage objektiv falsch war und deine Interessen verletzt wurden. Dennoch ist die Berichtigung ein wichtiges Mittel, um öffentlich wiederherzustellen, was durch die Erstveröffentlichung beschädigt wurde.

Unterschiedliche Funktionen – ein gemeinsames Ziel

Gegendarstellung und Berichtigung verfolgen ein gemeinsames Ziel: den Schutz der Ehre, der Wahrheit und der öffentlichen Selbstdarstellung. Während die Gegendarstellung eine subjektive Darstellung deiner Sichtweise darstellt, ist die Berichtigung eine objektive Korrektur des journalistischen Inhalts. Beide können einzeln oder in Kombination gefordert werden, je nach Art und Schwere des Fehlers. Auch eine öffentliche Entschuldigung oder ein Widerruf kann in bestimmten Fällen verlangt werden – etwa bei groben Verleumdungen oder ehrverletzenden Aussagen.

Was tun, wenn das Medium nicht reagiert

Verweigert ein Medium die Veröffentlichung der Gegendarstellung oder unterlässt eine notwendige Berichtigung, bleibt der Weg zum Gericht. Die Durchsetzung erfolgt über eine sogenannte Gegendarstellungsklage oder eine einstweilige Verfügung. In eiligen Fällen kann das Landgericht innerhalb weniger Tage entscheiden und das Medium verpflichten, deine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Auch bei Berichtigungen kann notfalls der Klageweg beschritten werden, insbesondere wenn dein Ruf oder deine berufliche Existenz durch den Fehler nachhaltig geschädigt wurde.

Tipps der Redaktion

Wenn Medien falsche Tatsachen verbreiten, musst du das nicht einfach hinnehmen. Mit der Gegendarstellung und der Berichtigung hast du zwei kraftvolle Werkzeuge in der Hand, um die Wahrheit öffentlich wiederherzustellen. Entscheidend ist, dass du die Fristen kennst, deine Formulierungen sorgfältig wählst und dich im Zweifel juristisch beraten lässt. Lass dich nicht durch Redaktionen abspeisen. Richtig eingesetzt, zwingt das Presserecht selbst große Medien zur Korrektur.

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