Montag, September 29, 2025

RUFSCHÄDIGUNG IM NETZ – WIE FALSCHE BEWERTUNGEN UNTERNEHMEN RUINIEREN KÖNNEN

Falsche Online-Bewertungen können für kleine Unternehmen und Selbstständige existenzbedrohend sein. In diesem Artikel erfährst du, wann eine Bewertung rechtswidrig ist, wie du zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässiger Tatsachenbehauptung unterscheidest und welche rechtlichen Mittel dir zur Verfügung stehen. Wir zeigen, wie du Beweise sicherst, welche Ansprüche du geltend machen kannst und wie die Plattformen verpflichtet sind zu reagieren. Aktuelle BGH-Rechtsprechung vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20 bestätigt: Betreiber von Bewertungsportalen müssen tätig werden, wenn konkrete Hinweise auf Unwahrheiten vorliegen. Ein unverzichtbarer Beitrag für alle Unternehmer, die sich vor digitalem Rufmord schützen wollen.

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Wenn digitale Verleumdung zur realen Bedrohung für Selbstständige und Betriebe wird

Du hast ein Einzelunternehmen, eine Praxis oder ein kleines Geschäft – und plötzlich taucht auf Google, Jameda oder Facebook eine vernichtende Bewertung auf, die mit der Realität nichts zu tun hat. Kein Name, kein Beleg, aber öffentlich für jeden sichtbar. Und dein Umsatz bricht ein. Willkommen in der Realität digitaler Rufschädigung – einer der gefährlichsten Formen moderner Geschäftsschädigung.

Online-Bewertungen beeinflussen maßgeblich das Verhalten von Kunden, Patienten und Auftraggebern. Plattformen wie Google My Business, Trustpilot oder Bewertungsportale für Ärzte, Handwerker oder Dienstleister sind omnipräsent – und für viele Suchende die erste Informationsquelle.
Doch was passiert, wenn diese Bewertungen nicht auf echten Erfahrungen beruhen, sondern auf Manipulation, Frust oder gezielter Rufmord? Genau hier beginnt der rechtliche Handlungsrahmen – und deine Chance, dich zu wehren.

Zwischen Meinungsfreiheit und unzulässiger Tatsachenbehauptung

Grundsätzlich schützt Artikel 5 Absatz 1 GG die freie Meinungsäußerung – auch im Internet. Doch dieser Schutz endet dort, wo eine Äußerung unwahre Tatsachen enthält oder gezielt auf die Herabwürdigung eines Unternehmens abzielt.

Die Rechtsprechung unterscheidet klar:

  • Meinungsäußerung: Subjektive Bewertung („unfreundlich“, „unprofessionell“) ist grundsätzlich zulässig
  • Tatsachenbehauptung: Konkrete, überprüfbare Angaben („verrechnet sich ständig“, „hat abgezockt“) müssen wahr sein – sonst rechtswidrig

Insbesondere bei anonymen oder nicht nachvollziehbaren Bewertungen ist eine Prüfung erforderlich, ob die Kritik überhaupt auf einem tatsächlichen Kundenkontakt basiert. Ohne diesen fehlt der Bewertungsgrund – die Bewertung ist angreifbar.

Konkrete wirtschaftliche Folgen – und juristische Konsequenzen

Negative Rezensionen führen nachweislich zu Umsatzeinbußen, Kundenverlust, Imageschäden und schlechterem Google-Ranking. Studien zeigen: Bereits eine einzige Ein-Stern-Bewertung kann die Klickrate um bis zu 70 % senken – insbesondere bei kleinen, lokal agierenden Unternehmen.

Doch auch juristisch hat die Rufschädigung Folgen: Wer unzulässige Bewertungen veröffentlicht, riskiert Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche – auch bei anonymer Veröffentlichung.

Aktuelle Rechtsprechung: Google muss reagieren – BGH stärkt Betroffene

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte betroffener Unternehmerinnen und Unternehmer zuletzt deutlich gestärkt. In seinem Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20 stellte der BGH klar:

„Bewertungsplattformen sind verpflichtet, bei konkretem Hinweis auf eine unwahre Tatsachenbehauptung den Sachverhalt zu prüfen und die Bewertung gegebenenfalls zu löschen.“

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Zahnarzt erfolgreich gegen eine Google-Bewertung geklagt, in der eine Behandlung kritisiert wurde, obwohl es nachweislich keinen Patientenkontakt gegeben hatte. Der BGH bestätigte: Bei substanziellem Vortrag muss die Plattform tätig werden – sonst haftet sie mit.

Wer haftet – der Verfasser oder die Plattform?

Beide können in die Haftung genommen werden – aber mit unterschiedlichen Voraussetzungen:

  • Verfasser: Direkt angreifbar bei identifizierbarem Nutzer
  • Plattform: Haftet als Mitstörer, wenn sie nach Hinweis untätig bleibt

Der Schlüssel ist immer: Beweissicherung und konkreter Vortrag. Wer belegen kann, dass der Rezensent nie Kunde war oder falsche Tatsachen behauptet, hat beste Chancen, die Bewertung löschen zu lassen.

Erste Schritte für Betroffene

Wenn du eine rechtswidrige Bewertung findest:

  1. Screenshot erstellen, URL sichern, Datum notieren
  2. Plattform kontaktieren, Löschung unter Hinweis auf konkrete Unwahrheit fordern
  3. Anwalt einschalten, insbesondere bei Umsatzschaden oder hartnäckiger Plattform
  4. Unterlassung, Gegendarstellung oder Schadenersatz geltend machen

Viele Plattformen reagieren erst, wenn juristischer Druck aufgebaut wird – insbesondere Google & Co.

Tipps der Redaktion

Der gute Ruf ist das Kapital jedes Unternehmens – und online schnell beschädigt. Doch du bist nicht wehrlos. Wer falsche Bewertungen nicht hinnimmt, sondern systematisch dagegen vorgeht, schützt sein Geschäft und sendet ein klares Signal: Rufmord hat Konsequenzen. Lass dich beraten, sichere Beweise – und hole dir dein Recht zurück.

Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen:

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