1. Gesetzlich geregelt: Du hast ein Recht auf Internetgeschwindigkeit
Du schließt einen Vertrag über „bis zu 100 Mbit/s“ – und bekommst regelmäßig nur 12? Dann ist klar: Die versprochene Leistung wird nicht geliefert. Seit 2021 haben Verbraucher das gesetzlich verbriefte Recht auf eine verlässliche Internetverbindung. Anbieter müssen halten, was sie vertraglich zusichern – sonst gibt’s Geld zurück. Oder das Recht auf Kündigung.
2. Wann gilt eine Internetverbindung als „zu langsam“?
Nicht jede kleine Schwankung ist gleich ein Vertragsverstoß. Die gesetzlichen Kriterien sind aber klar:
- Deine gemessene Geschwindigkeit liegt regelmäßig unter 90 % der versprochenen Maximalleistung.
- An mindestens zwei von drei Messtagen erreichst du nicht die Mindestgeschwindigkeit.
- Die normalerweise verfügbare Geschwindigkeit wird in 90 % der Messungen unterschritten.
Treffen diese Punkte zu, liegt eine „erhebliche Abweichung“ vor – und du hast Anspruch auf Preisminderung oder Kündigung.
3. So weist du die schlechte Leistung nach
Um deine Rechte durchzusetzen, brauchst du Beweise – und zwar nach einem klaren Schema. Die Bundesnetzagentur stellt dir dafür eine kostenlose Desktop-App zur Verfügung. So gehst du vor:
- 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen durchführen
- An mindestens 3 verschiedenen Tagen, jeweils 10 Messungen pro Tag
- LAN-Verbindung nutzen (kein WLAN!)
- Zwischen jeder Messung: mindestens 5 Minuten Abstand
- Zwischen 5. und 6. Messung eines Tages: mindestens 3 Stunden Pause
Am Ende erhältst du ein PDF-Protokoll, das du deinem Anbieter vorlegen kannst. Damit ist deine Minderungsforderung oder Kündigung rechtssicher.
4. Deine Rechte: Geld zurück oder Vertrag kündigen
Bestätigt das Protokoll eine erhebliche Abweichung, hast du klare Rechte:
- Preisminderung: Du kannst den monatlichen Preis anpassen – entsprechend der tatsächlichen Leistung.
- Außerordentliche Kündigung: Du kannst den Vertrag sofort beenden – ohne Kündigungsfrist.
- Leistungsnachbesserung: Du kannst dem Anbieter eine Frist setzen, um die Leistung zu verbessern – etwa 14 Tage.
Wichtig: Erkläre dem Anbieter deine Beanstandung schriftlich und kündige die Konsequenzen an – also Minderung oder Kündigung. Zahle im Zweifel unter Vorbehalt.
5. Internet tot? Dann gibt’s Entschädigung!
Wenn das Internet komplett ausfällt, hast du zusätzlich Anspruch auf eine gesetzliche Entschädigung:
- Ab dem 3. Tag des Ausfalls: 10 % der Monatsgebühr (mind. 5 €)
- Ab dem 5. Tag des Ausfalls: 20 % (mind. 10 €)
Die Voraussetzung: Du hast den Ausfall sofort gemeldet und dein Anbieter hat ihn nicht innerhalb angemessener Frist behoben.
Tipp: Notiere Uhrzeit und Dauer jedes Ausfalls – und bewahre Gesprächsprotokolle auf.
6. Was tun, wenn der Anbieter sich querstellt?
Manche Anbieter ignorieren Beschwerden – oder lehnen Minderung und Kündigung einfach ab. In dem Fall hast du folgende Möglichkeiten:
- Schlichtung über die Bundesnetzagentur
- Hilfe durch die Verbraucherzentrale
- Anwaltliche Unterstützung
Spätestens wenn du Beweise und Fristen vorlegen kannst, musst du dich nicht mehr vertrösten lassen. Du bist nicht allein – und dein Recht ist gesetzlich klar geregelt.
7. Tipps der Redaktion: So bekommst du, was dir zusteht
- Vertrag prüfen: Versprochene Geschwindigkeit kennen – auch die Mindestwerte!
- Messung starten: Nur mit offizieller App – sonst keine Anerkennung
- Leistungsprotokoll sichern: PDF ausdrucken und abspeichern
- Schriftlich reklamieren: Frist setzen, auf Rechte hinweisen
- Nicht einschüchtern lassen: Bei Bedarf Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten
Langsames Netz ist nicht einfach „Pech gehabt“ – sondern oft ein klarer Vertragsverstoß. Wer sich informiert und hartnäckig bleibt, kann Geld zurückfordern – oder endlich wechseln.
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