Wenn deine Bilder plötzlich auf fremden Seiten auftauchen
Du hast ein Foto geschossen, bearbeitet oder professionell erstellt – und plötzlich taucht es auf einer fremden Website, einem Blog oder einem Social-Media-Kanal auf, ohne dass du je zugestimmt hast. Ein Klassiker im digitalen Alltag: Bilderklau. Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass sie sich in solchen Fällen auf das Urheberrecht berufen können – und das mit klaren Ansprüchen. Der rechtliche Schutz von Fotos ist in Deutschland sehr weitreichend und umfasst sowohl Amateur- als auch Profiaufnahmen. In diesem Artikel zeigen wir, wie du deine Rechte durchsetzt, was dir zusteht – und welche Schritte du konkret gehen solltest, wenn dein Bild ungefragt verwendet wird.
Fotos sind automatisch urheberrechtlich geschützt
Anders als viele glauben, musst du dein Bild nicht irgendwo registrieren oder markieren, um Rechte daran zu haben. Sobald du den Auslöser drückst und das Foto deine persönliche Handschrift trägt, greift das Urheberrecht (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG). Es schützt dich als Urheber oder Urheberin und gibt dir umfassende Rechte: Du allein entscheidest, ob, wann und wie das Bild veröffentlicht, vervielfältigt oder verbreitet wird. Jede Nutzung durch Dritte ist nur mit deiner Zustimmung erlaubt – andernfalls handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
Häufige Fälle unrechtmäßiger Nutzung
Ob private Blogger, Firmenwebsites oder Social-Media-Accounts – Bilder werden oft leichtfertig aus der Google-Bildersuche, von Instagram oder Pinterest kopiert. Besonders problematisch ist das bei kommerziellen Nutzungen, also etwa wenn dein Bild in einem Onlineshop, in einem Werbepost oder im Rahmen einer Unternehmensdarstellung erscheint. Aber auch bei nicht-kommerziellen Verwendungen kann eine Rechtsverletzung vorliegen, vor allem wenn dein Name nicht genannt wird oder das Bild verändert wurde.
Deine Ansprüche bei Bilderklau
Wird dein Bild ohne Erlaubnis verwendet, stehen dir mehrere Ansprüche zu:
- Unterlassung: Du kannst fordern, dass die Nutzung sofort beendet und das Bild gelöscht wird.
- Schadensersatz: Du hast Anspruch auf eine angemessene Vergütung – berechnet wird diese häufig nach der MFM-Tabelle, die marktübliche Honorare für Bildnutzungen vorgibt.
- Auskunft: Du kannst verlangen, dass dir der Verwender mitteilt, in welchem Umfang das Bild genutzt wurde (z. B. Kanäle, Reichweite, Zeitraum).
Je nach Schwere des Verstoßes kann auch ein Anspruch auf Erstattung deiner Anwaltskosten bestehen – insbesondere dann, wenn du abgemahnt hast und der Verwender nicht sofort reagiert hat.
Wie du bei einer Verletzung vorgehst
Der erste Schritt ist immer die Beweissicherung: Mach Screenshots, speichere die URLs und notiere Datum und Uhrzeit. Danach kannst du den Verwender schriftlich zur Unterlassung und Zahlung auffordern – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung. Bei professionellen Fotografien oder gewerblichen Verwendungen ist es empfehlenswert, eine Abmahnung zu verschicken, in der auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt wird. Wird diese ignoriert, kannst du Klage auf Unterlassung und Schadensersatz erheben.
Was bei Social Media gilt
Auch Plattformen wie Facebook, Instagram oder X (ehemals Twitter) sind verpflichtet, rechtswidrig veröffentlichte Inhalte zu entfernen. Du kannst dort direkt Beschwerde einreichen und unter Verweis auf dein Urheberrecht die Löschung beantragen. Bei Missachtung kannst du zusätzlich gegen den Nutzer selbst vorgehen.
Tipps der Redaktion
Wenn dein Foto ohne Erlaubnis veröffentlicht wurde, solltest du nicht tatenlos bleiben. Das Urheberrecht schützt dich umfassend – und du kannst nicht nur eine Löschung verlangen, sondern auch Geld. Lass deinen Fall professionell prüfen, bevor du selbst tätig wirst. So vermeidest du rechtliche Fallstricke – und sicherst dir, was dir zusteht.