Mittwoch, Februar 4, 2026

Streitwertanhebung 2026 – warum diese Reform Mandanten schadet und die Rechtsanwaltschaft systematisch entwertet

Warum die Streitwertanhebung 2026 kein Fortschritt ist: Der Artikel zeigt Risiken für Mandanten, Gerichte und Rechtsstaat durch weniger Anwaltszwang und KI-Illusionen.

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Die Anhebung der Streitwertgrenzen im Zivilprozess wird als Fortschritt verkauft. Mehr Effizienz, weniger Kosten, niedrigschwelliger Zugang zur Justiz. Wer diese Reform jedoch nüchtern betrachtet, erkennt schnell: Sie ist weniger eine Modernisierung als ein Rückzug des Rechtsstaats aus der Verantwortung für qualifizierten Rechtsschutz. Und sie trifft ausgerechnet jene, die bislang eine tragende Säule des Systems waren – die Rechtsanwaltschaft.

Weniger Anwaltszwang heißt nicht mehr Gerechtigkeit

Die zentrale Prämisse der Reform lautet: Weniger formale Hürden führen zu mehr Zugang zum Recht. Das klingt gut, ist aber gefährlich verkürzt. Zugang zum Gericht ist nicht gleich Zugang zu Recht. Wer glaubt, dass Verfahren allein dadurch gerechter werden, dass man sie ohne anwaltliche Vertretung führen kann, verwechselt Öffnung mit Qualität.

Der Zivilprozess ist kein Formularwesen, sondern ein hochkomplexes System aus Fristen, Beweislasten, prozessualen Feinheiten und strategischen Entscheidungen. Wer hier ohne professionelle Begleitung agiert, verzichtet nicht auf Luxus, sondern auf Substanz. Die Streitwertanhebung verschiebt Verantwortung vom System auf den Einzelnen – ohne ihm die Mittel an die Hand zu geben, diese Verantwortung sinnvoll wahrzunehmen.

Die Reform spart nicht Kosten, sie verlagert sie

Was politisch als Kostenersparnis verkauft wird, ist in Wahrheit eine Kostenverlagerung. Verfahren ohne anwaltliche Struktur führen nicht selten zu:

  • fehlerhaften Klagen,
  • unnötigen Verfahrensverlängerungen,
  • vermeidbaren Beweisaufnahmen,
  • Mehrarbeit bei Gerichten.

Das Ergebnis ist kein effizienterer, sondern ein unberechenbarerer Zivilprozess. Kosten verschwinden nicht – sie tauchen nur an anderer Stelle wieder auf. Und am Ende zahlen sie nicht selten die Parteien selbst, sei es durch verlorene Verfahren, Fristversäumnisse oder unzureichend vorgetragene Ansprüche.

Die Rechtsanwaltschaft als Kollateralschaden einer falschen Modernisierung

Besonders problematisch ist, dass die Reform die anwaltliche Arbeit strukturell entwertet. Sie vermittelt den Eindruck, anwaltliche Vertretung sei vor allem ein Kostenfaktor, kein Qualitätsfaktor. Das ist nicht nur falsch, sondern gefährlich.

Rechtsanwälte sind keine bloßen Prozessbegleiter. Sie sind:

  • Risikomanager,
  • Übersetzer zwischen Recht und Lebenswirklichkeit,
  • strategische Berater,
  • Korrektiv gegen emotionale oder wirtschaftlich kurzsichtige Entscheidungen.

Indem man Verfahren mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung systematisch aus dem Anwaltszwang herauslöst, signalisiert man: Diese Expertise ist verzichtbar. Das untergräbt nicht nur die wirtschaftliche Grundlage vieler Kanzleien, sondern langfristig auch die Attraktivität des Berufs insgesamt.

KI als Feigenblatt für strukturellen Rückzug

Besonders irritierend ist die Rolle, die KI in dieser Debatte spielt. Sie wird als Lösung präsentiert, als moderner Ersatz für anwaltliche Beratung. Dabei wird bewusst ausgeblendet, dass KI im Rechtsbereich derzeit vor allem eines ist: ein Werkzeug für jene, die ohnehin Zugang zu hochwertigen Daten haben.

Der Laie hat keinen freien Zugriff auf:

  • systematisch aufbereitete Rechtsprechung,
  • aktuelle Kommentarliteratur,
  • tiefgehende Aufsatzsammlungen,
  • vernetzte Datenbankanalysen.

Diese Inhalte liegen bei großen Verlagen und kommerziellen Anbietern. Wer ernsthaft glaubt, KI könne ohne offenen Datenzugang eine echte Alternative zur anwaltlichen Beratung sein, betreibt Augenwischerei. Die Streitwertanhebung wird so mit einer digitalen Verheißung legitimiert, deren Voraussetzungen bewusst nicht geschaffen werden.

Ein Zivilprozess, der Qualität billigend opfert

Was hier geschieht, ist keine unbeabsichtigte Nebenfolge, sondern eine bewusste Abwägung. Man nimmt in Kauf, dass mehr schlecht vorbereitete Verfahren vor Gericht landen. Man akzeptiert Qualitätsverluste, solange formale Zugangszahlen stimmen. Der Rechtsstaat wird statistisch geöffnet, aber inhaltlich ausgehöhlt.

Die Leidtragenden sind nicht nur Mandanten, die sich überschätzen oder fehlgeleitet werden. Es sind auch Richterinnen und Richter, die mit unstrukturierten Verfahren konfrontiert werden, und eine Anwaltschaft, deren Rolle auf ein optionales Zusatzangebot reduziert wird.

Warum diese Reform auch aus Mandantensicht problematisch ist

Mandanten profitieren nicht davon, wenn sie formell klagen dürfen, faktisch aber schlechtere Chancen haben. Sie profitieren nicht davon, wenn sie glauben, KI ersetze professionelle Beratung, während der Zugang zu den entscheidenden Informationen versperrt bleibt. Und sie profitieren nicht davon, wenn ein System suggeriert, Recht sei einfach, obwohl es komplex ist.

Ein funktionierender Rechtsstaat zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er den professionellen Beistand zurückdrängt, sondern dadurch, dass er ihn zugänglich macht. Die Streitwertanhebung geht den entgegengesetzten Weg: Sie senkt Anforderungen, ohne Qualität zu sichern.

Die eigentliche Frage, die niemand stellen will

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob weniger Anwaltszwang modern ist. Sie lautet: Wollen wir einen Zivilprozess, der formal offen, aber inhaltlich ungleich ist? Einen Prozess, in dem diejenigen gewinnen, die sich auskennen oder Zugang zu professionellen Tools haben – und die anderen scheitern an Komplexität?

Solange diese Frage nicht ehrlich beantwortet wird, bleibt die Streitwertanhebung kein Fortschritt, sondern ein politisches Ausweichen. Sie schadet der Rechtsanwaltschaft, sie schadet Mandanten und sie schadet am Ende dem Vertrauen in den Rechtsstaat.

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