Wenn plötzlich kein Geld mehr fließt – so sicherst du dein Konto und deine Existenz
Eine Kontopfändung trifft viele völlig unvorbereitet: Du willst Miete zahlen oder Geld abheben – aber das Konto ist gesperrt. Der Schock ist groß, die Bank schweigt, und der Gläubiger pocht auf seine Forderung. Doch: Du bist der Situation nicht schutzlos ausgeliefert.
Das deutsche Recht gibt dir Instrumente an die Hand, um dein Existenzminimum zu sichern, den Zugriff auf dein Konto wiederherzustellen und dich gegen rechtswidrige oder überzogene Pfändungen zu wehren.
In diesem Artikel erfährst du, was du bei einer Kontopfändung sofort tun musst, welche Rechte dir zustehen, und wie du gerichtlichen Schutz bekommst, wenn die Bank blockiert oder der Gläubiger zu weit geht.
Was passiert bei einer Kontopfändung?
Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (z. B. Urteil oder Vollstreckungsbescheid), kann er über das Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken – dieser geht an deine Bank.
Die Folge: Dein Konto wird blockiert. Eingehende Gelder dürfen nicht mehr ausgezahlt werden – solange, bis du aktiv wirst.
Was du jetzt sofort tun solltest
- Sofort zur Bank gehen
- Verlange eine Kopie des Pfändungsbeschlusses
- Erkundige dich, ob dein Konto bereits als P-Konto geführt wird
- Wenn nicht: Unverzüglich in ein P-Konto umwandeln lassen
- P-Konto bescheinigen lassen
- Lass dir von einer Schuldnerberatung, deinem Anwalt oder einer anerkannten Stelle eine Bescheinigung über Freibetragserhöhungen ausstellen (§ 850k ZPO)
- Existenzsichernde Zahlungen sichern
- Informiere Mieter, Arbeitgeber, Sozialamt oder Kindergeldkasse über die Situation
- Vermeide Zahlungseingänge, bevor dein Konto geschützt ist
Wie funktioniert das P-Konto bei Pfändung?
Das P-Konto sichert dir den gesetzlichen Grundfreibetrag (2025: 1.410 Euro monatlich) – zusätzlich können Freibeträge für Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen geltend gemacht werden.
Aber: Diese gelten nicht automatisch – du musst sie durch Bescheinigung nachweisen.
Alles, was über deinem geschützten Betrag liegt, wird automatisch an den Gläubiger überwiesen.
Was, wenn das Guthaben trotzdem gesperrt bleibt?
Oft halten Banken auch nicht pfändbares Guthaben zurück – etwa Sozialleistungen, Kindergeld, Pflegegeld oder Rückerstattungen.
In diesem Fall kannst du beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Freigabe stellen.
Dieser Antrag ist besonders wichtig, wenn:
- du Sozialleistungen erhalten hast, die über den Grundfreibetrag hinausgehen
- ein Notgroschen oder Geldgeschenk gepfändet wurde
- du ein Guthaben aus dem Vormonat sichern willst („Übertrag in den nächsten Monat“)
Was tun, wenn die Bank dich hängen lässt?
Viele Banken verstoßen gegen ihre Pflichten – etwa durch:
- verzögerte Umwandlung in ein P-Konto
- fehlerhafte Auslegung von Freibeträgen
- Kündigungsdrohungen bei „auffälligen“ Kunden
Du solltest in diesen Fällen:
- schriftlich auf deine Rechte hinweisen
- dich an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wenden
- anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen
Was passiert mit Daueraufträgen und Lastschriften?
Alle automatischen Zahlungen sind gestoppt – du musst Miete, Strom, Versicherungen etc. manuell überweisen, sobald dein Freibetrag wieder verfügbar ist.
Wichtig: Vermeide Rücklastschriften, da sie zusätzliche Kosten verursachen.
Kann ich eine Pfändung ganz abwehren?
In besonderen Fällen – z. B. bei offensichtlichen Fehlern im Titel, falscher Gläubigerzuordnung oder unzumutbarer Härte – kannst du die Pfändung durch einen Vollstreckungsschutzantrag (§ 765a ZPO) aufheben lassen.
Das passiert allerdings selten und nur bei gravierenden Verstößen.
Tipps der Redaktion
Kontopfändung ist kein Grund zur Panik – aber ein Fall für sofortiges Handeln. Wer weiß, was zu tun ist, kann sein Einkommen schützen, gerichtliche Hilfe beantragen und dem Gläubiger die Grenzen zeigen.
Wichtig: Warte nicht, bis das Geld weg ist. Handle frühzeitig, lass dich beraten und nutze alle rechtlichen Möglichkeiten – damit dein Konto dir gehört, nicht dem Gläubiger.