Montag, September 29, 2025

RESTSCHULDBEFREIUNG NACH DREI JAHREN – WAS DU DAFÜR ERFÜLLEN MUSST

Die Restschuldbefreiung ist das Ziel jedes Verbraucherinsolvenzverfahrens – und seit der Reform der Insolvenzordnung bereits nach drei Jahren möglich. Doch dieser Weg ist nur dann erfolgreich, wenn Schuldner ihre Pflichten ernst nehmen. In diesem Artikel erklären wir, welche Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung erfüllt sein müssen, was du während der Wohlverhaltensphase beachten musst und welche Fehler dich die Schuldenfreiheit kosten können. Ob Pfändungsfreibetrag, Mitwirkungspflichten oder Versagungsgründe – dieser Beitrag liefert alle relevanten Informationen zur erfolgreichen Entschuldung 2025.

Teile den Artikel:

In drei Jahren schuldenfrei – aber nur, wenn du mitspielst

Das Ziel jeder Verbraucherinsolvenz ist die Restschuldbefreiung – also die endgültige Befreiung von allen nicht bezahlten Schulden. Seit der Reform der Insolvenzordnung kannst du sie bereits nach nur drei Jahren erreichen – ohne Mindestquote, ohne Sondervoraussetzungen. Doch: Die drei Jahre sind kein Automatismus. Nur wer seine Mitwirkungspflichten ernst nimmt, hat am Ende wirklich die Chance auf ein schuldenfreies Leben.

In diesem Artikel erfährst du, was du tun musst, um die Restschuldbefreiung nach drei Jahren zu erhalten – und was du auf keinen Fall falsch machen darfst.

Was bedeutet Restschuldbefreiung?

Restschuldbefreiung heißt: Nach Ablauf des Verfahrens bist du von sämtlichen Insolvenzforderungen endgültig befreit – egal, wie viel oder wenig du in der Zeit zahlen konntest.
Die Befreiung wirkt gegenüber allen Gläubigern, deren Forderungen zum Verfahren angemeldet wurden – auch dann, wenn sie nichts oder nur einen Bruchteil erhalten haben.

Der Vorteil: Du darfst wieder wirtschaftlich neu anfangen.
Der Nachteil: Du musst dich drei Jahre lang an gesetzliche Pflichten halten – und wer hier versagt, verliert alles.

Seit wann gilt die Drei-Jahres-Frist?

Seit dem 01.10.2020 können alle Verbraucher bereits nach drei Jahren Restschuldbefreiung erlangen. Voraussetzung ist nicht mehr – wie früher – eine Mindestquote von 35 %. Auch wer wenig verdient oder arbeitslos ist, kann nach drei Jahren schuldenfrei sein.

Entscheidend ist: Du musst dich korrekt verhalten.

Welche Pflichten musst du erfüllen?

Die Insolvenzordnung stellt klare Anforderungen an dein Verhalten während der sog. Wohlverhaltensphase (§§ 287 ff. InsO). Dazu zählen insbesondere:

  • Wahrheitsgemäße Angaben zu Einkommen, Vermögen, Arbeitsverhältnissen
  • Abtretung des pfändbaren Einkommens an den Insolvenzverwalter
  • Meldepflichten bei Arbeitsplatzwechsel, Umzug, Einkommensänderung
  • Bemühung um Erwerbstätigkeit, wenn du arbeitsfähig bist
  • Keine neuen Schulden oder „schwarzen Einnahmen“
  • Kein bewusstes Bevorzugen einzelner Gläubiger

Das klingt viel – ist aber umsetzbar, wenn du dich offen und ehrlich verhältst.

Was passiert bei Verstößen?

Die schlimmste Folge: Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO.
Das bedeutet: Deine alten Schulden bleiben bestehen – das gesamte Verfahren war vergeblich.

Typische Fehler, die zur Versagung führen:

  • Verschweigen von Einnahmen (z. B. Schwarzarbeit, Trinkgelder)
  • Nichtanzeigen eines neuen Jobs oder Nebenverdienstes
  • Zahlungen an einzelne Gläubiger, z. B. Verwandte
  • Vorsätzliche Falschangaben im Antrag oder während des Verfahrens

Manchmal reicht schon der begründete Verdacht, um deine Entschuldung zu gefährden. Deshalb: Dokumentiere alle Einnahmen und Ausgaben, hebe Kontoauszüge auf, und bleib in Kontakt mit dem Insolvenzverwalter.

Muss ich tatsächlich etwas zurückzahlen?

Ja – aber nur, was über dem gesetzlichen Pfändungsfreibetrag liegt.
Derzeit sind das ca. 1.410 Euro bei alleinstehenden Personen (Stand 2025). Wer mehr verdient, gibt den Rest anteilig ab – wer darunter liegt, zahlt nichts. Auch Sozialleistungen, Kindergeld oder Pflegegeld sind weitgehend geschützt.

Wichtig: Auch wenn du nichts abgeben kannst, bekommst du die Restschuldbefreiung – sofern du alle anderen Pflichten erfüllst.

Was passiert nach der Restschuldbefreiung?

Deine Schulden sind gelöscht – mit wenigen Ausnahmen (z. B. Geldstrafen, Unterhaltsschulden bei Pflichtverletzung).
Die Schufa speichert das Verfahren noch für 6 Monate, dann wird es gelöscht.
Du kannst wieder am wirtschaftlichen Leben teilnehmen – Konto, Handyvertrag, Wohnungssuche und mehr sind wieder ohne Altlasten möglich.

Tipps der Redaktion

Die drei Jahre sind machbar – aber kein Selbstläufer. Wer mitdenkt, mitarbeitet und ehrlich bleibt, wird mit einem schuldenfreien Neuanfang belohnt. Hol dir frühzeitig Hilfe, kläre offene Fragen mit deinem Anwalt oder Berater, und dokumentiere jeden Schritt. Je transparenter dein Verhalten, desto sicherer die Restschuldbefreiung.

Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen:

💼 Lexmart Abfindungsrechner

Berechne deine voraussichtliche Abfindung ganz einfach – basierend auf § 1a KSchG (Standardfaktor 0,5).

⚠️ Diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung.

Letzte Beiträge für Dich

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner