Die Restschuldbefreiung ist der große Hoffnungsschimmer für viele überschuldete Menschen: Ein Leben ohne die erdrückende Last von Schulden. Seit der Reform können Schuldner:innen schon nach drei Jahren schuldenfrei werden – ein Meilenstein im deutschen Insolvenzrecht. Doch was bedeutet das genau, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wo lauern Risiken?
Ein kurzer Überblick über die Reform
Noch vor einigen Jahren dauerte die Restschuldbefreiung sechs Jahre, in Ausnahmefällen fünf. Mit der Reform wurde die Entschuldung auf drei Jahre verkürzt. Ziel: Betroffenen schneller einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen und zugleich die Eigeninitiative fördern.
Damit die Entschuldung gelingt, müssen Schuldner:innen aber bestimmte Spielregeln beachten. Denn die Frist von drei Jahren gilt nur, wenn sämtliche Obliegenheiten eingehalten werden.
Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung
Zunächst muss ein Insolvenzverfahren eröffnet werden – entweder Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz. Im Anschluss beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit gelten strenge Pflichten: Schuldner:innen müssen ihr pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich aktiv um Arbeit bemühen, jede Änderung von Wohnsitz oder Einkommen anzeigen und keine neuen unangemessenen Schulden anhäufen.
Wer sich an diese Regeln hält, kann bereits nach drei Jahren schuldenfrei sein – unabhängig davon, wie viel letztlich an die Gläubiger fließt.
Risiken und Stolperfallen
Die kurze Entschuldungsfrist ist attraktiv, doch sie setzt hohe Disziplin voraus. Verstöße gegen die Obliegenheiten können die Restschuldbefreiung gefährden. Auch vorsätzlich verschwiegene Einkünfte oder Vermögen führen zum Scheitern. Zudem gilt: Bestimmte Verbindlichkeiten, etwa aus vorsätzlich begangenen Straftaten oder Geldstrafen, werden nicht erlassen.
Wichtig ist daher eine gute Begleitung durch Schuldnerberater oder spezialisierte Anwälte. Sie stellen sicher, dass keine formalen Fehler passieren und die Restschuldbefreiung tatsächlich erteilt wird.
Praktische Bedeutung
Für Betroffene bedeutet die Dreijahresfrist einen echten Neuanfang: Nach Ablauf der Frist werden die meisten Schulden erlassen, das Schufa-Profil verbessert sich nach und nach und ein wirtschaftlicher Neustart wird möglich. Gleichzeitig ist die Reform ein starkes Signal: Gesellschaft und Gesetzgeber wollen Überschuldeten schneller zurück in ein selbstbestimmtes Leben helfen.
Tipps der Redaktion
✅ Frühzeitig professionelle Beratung suchen
✅ Während der Wohlverhaltensphase alle Pflichten erfüllen
✅ Keine neuen Schulden aufnehmen
✅ Einkommen und Wohnsitzänderungen sofort mitteilen
✅ Bei Unsicherheiten den Insolvenzverwalter oder Berater fragen
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Experteneinschätzung
„Die Dreijahresfrist ist ein gewaltiger Fortschritt. Sie bietet überschuldeten Menschen eine realistische Perspektive. Entscheidend ist aber, dass alle Obliegenheiten eingehalten werden – sonst droht das Scheitern kurz vor dem Ziel.“ – Björn Kasper, Rechtsanwalt
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zur Restschuldbefreiung in 3 Jahren
1. Wer kann von der Dreijahresfrist profitieren?
Alle Schuldner:innen, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen – egal ob Verbraucher- oder Regelinsolvenz – können nach drei Jahren Restschuldbefreiung erlangen, sofern sie ihre Obliegenheiten erfüllen.
2. Welche Pflichten muss ich in der Wohlverhaltensphase einhalten?
Dazu zählen die Abtretung des pfändbaren Einkommens, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die aktive Arbeitssuche, die Anzeige von Wohnsitz- und Einkommensänderungen und der Verzicht auf unangemessene neue Schulden.
3. Muss ich eine Mindestquote an die Gläubiger zahlen?
Nein. Im Gegensatz zu früher kommt es nicht mehr auf die Höhe der Rückzahlungen an. Entscheidend ist allein, dass alle Pflichten eingehalten werden.
4. Welche Schulden werden nicht erlassen?
Verbindlichkeiten aus Geld- und Ordnungsgeldern, Unterhaltsrückständen bei vorsätzlicher Pflichtverletzung sowie Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung bleiben bestehen.
5. Was passiert, wenn ich gegen meine Pflichten verstoße?
Dann kann die Restschuldbefreiung versagt werden. In diesem Fall bleiben die Schulden bestehen und ein neues Verfahren ist frühestens nach zehn Jahren möglich.
6. Wie wirkt sich die Restschuldbefreiung auf die Schufa aus?
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung wird diese für drei Jahre gespeichert. Danach wird der Eintrag gelöscht, und die Bonität verbessert sich deutlich.
7. Brauche ich zwingend anwaltliche Hilfe?
Ein Anwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Fachleute helfen, formale Fehler zu vermeiden und erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Restschuldbefreiung erheblich.