Dienstag, November 18, 2025

P-Konto updaten – So erhöhst du deinen Pfändungsfreibetrag – bei Geburt, Kindergeld, Unterhalt & mehr

Geld trotz Pfändung verfügbar halten: Grundfreibetrag, Zusatzschutz für Unterhalt/Kindergeld, gerichtliche Freigabe bei Nachzahlungen – verständlich erklärt. Inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung, typischen Fehlern und Vorlagen für Bank und Vollstreckungsgericht. Praxisnaher Schutz statt böser Überraschungen.

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Guthaben plötzlich gesperrt – obwohl eigentlich genug Geld auf dem Konto ist? Beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt dich automatisch nur der Grundfreibetrag.

Seit 1. Juli 2025 liegt er bei 1.559,99 € pro Monat. Alles darüber kann – ohne weitere Nachweise – in die Pfändung laufen. Gute Nachricht: Du kannst deinen Freibetrag erhöhen, wenn sich bei dir etwas ändert (z. B. Geburt eines Kindes, mehr Unterhaltspflichten, Kindergeld/Kinderzuschlag, bestimmte Sozialleistungen).

Entscheidend ist, dass du die Erhöhung aktiv beantragst und belegst – dann trägt die Bank den höheren Schutz in deinem Konto ein.

Der Kern: Was das P-Konto automatisch schützt – und was nur mit Nachweis

Das P-Konto schützt automatisch den monatlichen Grundfreibetrag. Höhere Beträge (z. B. wegen Unterhaltspflichten, Kindergeld/Kinderzuschlag, bestimmte Sozialleistungen) sind zusätzlich freizustellen – dafür brauchst du eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle/Person oder einen Gerichtsbeschluss. In der Praxis reicht meist die Bescheinigung, die du bei deiner Bank einreichst; die Bank trägt den erhöhten Betrag ein. Für einmalige Sonderzahlungen (z. B. Nachzahlungen) ist häufig ein Antrag beim Vollstreckungsgericht erforderlich.

Was erhöht deinen Freibetrag konkret?

Mehr Personen, für die du Unterhalt leistest

Jedes unterhaltsberechtigte Kind (oder eine andere unterhaltsberechtigte Person) erhöht deinen Freibetrag. Beispielhafte Gesamt-Freibeträge (Monat): 1 Person 2.145,23 €, 2 Personen 2.471,27 €, 3 Personen 2.797,31 €, 4 Personen 3.123,35 €, 5+ Personen 3.449,39 €. Die genauen Werte werden jährlich angepasst.

Kindergeld, Kinderzuschlag, bestimmte Sozialleistungen

Kindergeld und Kinderzuschlag dürfen zusätzlich geschützt werden – ebenso diverse Sozialleistungen (z. B. Leistungen nach SGB II/XII, einmalige Beihilfen), soweit sie für den Lebensunterhalt bestimmt sind. Regelmäßig genügt dafür die Bescheinigung, in Sonderfällen die gerichtliche Freigabe.

Einmalige Nachzahlungen oder Sonderzahlungen

Geht eine Nachzahlung (z. B. mehrere Monate Kindergeld auf einmal) ein, übersteigt sie oft den Monatsrahmen. Hier brauchst du in der Regel einen Freigabebeschluss des Vollstreckungsgerichts nach § 850k ZPO, weil die Bank ohne gerichtliche Entscheidung nur den monatlichen Rahmen freistellen darf.

Brauche ich eine neue Bescheinigung? Wer stellt sie aus?

Ja – bei jeder relevanten Änderung (z. B. Geburt, neue Unterhaltspflicht, erstmaliger Kinderzuschlag) brauchst du eine neue bzw. aktualisierte Bescheinigung. Ausstellen dürfen sie u. a. Familienkassen (Kindergeld), Jobcenter/Sozialleistungsträger, anerkannte Schuldner-/Insolvenzberatungen, Rechtsanwälte/Notare/Steuerberater („geeignete Stellen/Personen“). Wichtig: Viele Stellen bescheinigen nur die Leistungen, die sie selbst zahlen (z. B. die Familienkasse nur Kindergeld). Prüfe daher, ob alle Erhöhungsgründe (Unterhaltspflichten, weitere Leistungen) vollständig aufgeführt sind – sonst verschenkst du Schutz.

So meldest du die Erhöhung richtig – Schritt für Schritt

1) Änderung belegen

Geburtsurkunde, Melde-/Haushaltsbescheinigung (Kind im Haushalt), Kindergeld-Bescheid, Unterhalts-/Titel-Nachweise, Bescheide über Sozialleistungen zusammenstellen.

2) Bescheinigung besorgen

Bei Familienkasse/Jobcenter/Sozialamt oder einer anerkannten Schuldnerberatung bzw. einem Rechtsanwalt/Notar/Steuerberater eine P-Konto-Bescheinigung mit allen Erhöhungsgründen anfordern. Viele Stellen erstellen sie kurzfristig; teils auch digital.

3) Bescheinigung bei der Bank einreichen

Per Online-Postfach, Filiale oder an die in der Kontopfändungsmitteilung genannte Stelle schicken. Bitte Eingang bestätigen lassen. Die Bank trägt den erhöhten Freibetrag ein; das erfolgt ohne Gericht, wenn die Bescheinigung formal passt.

4) Rückwirkung/Monatsgrenze prüfen

Die Bank setzt den Schutz grundsätzlich ab Vorlage um. Ist in den Vormonaten schon Geld ins Leere gelaufen, stelle beim Vollstreckungsgericht einen Freigabeantrag, damit die (zweckgebundenen) Beträge nachträglich freigegeben werden.

5) Einmalzahlungen extra schützen

Bei Nachzahlungen/Sonderzahlungen rechtzeitig gerichtliche Freigabe beantragen, sonst greift die Monatsobergrenze. Dem Antrag Zahlungsnachweise und Kontoauszüge beifügen.

Typische Fehler – und wie du sie vermeidest

Nur Kindergeld bescheinigt, aber Unterhaltspflichten vergessen
Bescheinigung nicht der Bank vorgelegt (Schutz wirkt dann nicht)
Einmalige Nachzahlung ohne Gerichtsfreigabe – Geld läuft in die Pfändung
Bescheinigung abgelaufen (nach Jahresumstellung veraltete Beträge)
Keine Eingangsbestätigung der Bank gesichert – späterer Streit

Tipps der Redaktion

Erhöhe deinen Schutz planvoll – so klappt’s ohne Leerlauf.
✅ Änderung sofort dokumentieren (Geburt, Umzug des Kindes, neue Leistungsbescheide)
✅ Vollständige Bescheinigung besorgen (alle Gründe aufnehmen lassen)
Bankeinreichung mit Nachweisen, Eingang quittieren lassen
✅ Bei Einmalzahlungen parallel Gerichtsantrag vorbereiten
✅ Nach Jahresanpassung Freibeträge prüfen und Bescheinigung aktualisieren
Mehr Vorlagen, Checklisten und Muster findest du auf lexpilot.onepage.me.

Experteneinschätzung

„Beim P-Konto entscheidet nicht das Bauchgefühl am Schalter, sondern die Papierlage. Wer Änderungen zügig bescheinigen lässt und Einmalzahlungen rechtzeitig per Gericht freigibt, sichert sein Existenzminimum zuverlässig – ohne monatelange Lücken.“ — Rechtsanwalt Björn Kasper

FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema

Muss ich der Bank jede Änderung melden – oder wird das automatisch erhöht?
Automatisch erhöht sich nichts. Der Grundfreibetrag läuft ohne Nachweis; alles darüber (Unterhalt, Kindergeld, Sozialleistungen) musst du aktiv mit Bescheinigung oder Gerichtsbeschluss eintragen lassen. Reiche Änderungen sofort ein, damit der höhere Schutz im laufenden Monat greift. Bleib außerdem dran: Wenn sich im Folgejahr die gesetzlichen Werte ändern, brauchst du ggf. eine aktualisierte Bescheinigung.

Wer darf die P-Konto-Bescheinigung ausstellen – und wie schnell geht das?
Geeignete Stellen/Personen sind u. a. Familienkasse, Jobcenter/Sozialamt, anerkannte Schuldnerberatung, Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Steuerberater:innen. Viele stellen die Bescheinigung zeitnah aus; manche bieten Direktversand an deine Bank. Achte darauf, dass alle Erhöhungstatbestände (Unterhaltspflichten, Kindergeld, Kinderzuschlag etc.) aufgeführt sind – sonst ist der Schutz unvollständig.

Mein Kind wurde geboren – was genau brauche ich für die Erhöhung?
In der Regel: Geburtsurkunde, Melde-/Haushaltsbescheinigung (Kind lebt bei dir/im Haushalt) und Kindergeldbescheid. Damit lässt du dir eine Bescheinigung ausstellen und gibst sie deiner Bank. Zusätzlich: Falls du Unterhalt leistest (auch außerhalb deines Haushalts), belege das (Titel/vereinbarte Zahlungen) – auch das erhöht den Freibetrag.

Wie hoch ist mein Freibetrag mit Unterhaltspflichten?
Neben dem Grundfreibetrag gibt es Zusatzbeträge je unterhaltsberechtigter Person. Beispiel: Gesamtfreibetrag bei einer Unterhaltspflicht 2.145,23 €, bei zwei 2.471,27 €, bei drei 2.797,31 €, bei vier 3.123,35 €, bei fünf oder mehr 3.449,39 € (Stand: aktuelle Werte, jährliche Anpassung). Lass dir die konkrete Zahl in der Bescheinigung ausweisen.

Die Bank hat schon gepfändet, bevor ich die Bescheinigung hatte – bekomme ich das zurück?
Für bereits einbehaltene Beträge brauchst du regelmäßig einen Antrag beim Vollstreckungsgericht (Freigabe), insbesondere bei Einmalzahlungen oder Nachzahlungen. Lege Kontoauszüge und Bescheide bei. Ohne gerichtliche Freigabe kann die Bank nur innerhalb der Monatsgrenze nachsteuern.

Gilt Kindergeld immer zusätzlich – auch wenn es zusammen mit Lohn eingeht?
Ja, Kindergeld ist privilegiert. Es wird über die Bescheinigung zusätzlich freigestellt. Achte darauf, dass das Kindergeld als eigener Posten erfasst ist und nimm den Bescheid in Kopie zur Bank. Bei Nachzahlungen (mehrere Monate auf einmal) rechtzeitig gerichtliche Freigabe beantragen, damit nichts in die Pfändung rutscht.

Wie oft muss ich die Bescheinigung erneuern?
Immer dann, wenn sich deine Verhältnisse ändern (Geburt, Wegzug eines Kindes, neue Unterhaltspflicht, Ende/Start von Leistungen) oder wenn gesetzliche Beträge angepasst werden und deine alte Bescheinigung nur die Vorjahreswerte ausweist. Prüfe mindestens jährlich nach der gesetzlichen Anpassung (jeweils zum 1. Juli), ob deine Unterlagen noch aktuell sind.

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