Darum geht’s in diesem Artikel:
Wenn plötzlich kein Geld mehr verfügbar ist, weil das Konto gepfändet wurde, geraten viele Menschen in existenzielle Not. Miete, Strom, Lebensmittel – alles steht auf dem Spiel. Doch es gibt einen wirksamen Schutz: das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Dieser Artikel zeigt dir, wie du dein Girokonto in ein P-Konto umwandelst, welche Freibeträge dir zustehen und wie du im Ernstfall schnell wieder Zugriff auf dein Geld bekommst. Erfahre, welche Rechte du gegenüber Banken hast, wie du zusätzliche Freibeträge geltend machst und was du bei Problemen tun kannst – verständlich erklärt, rechtlich geprüft und sofort umsetzbar.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein umgewandeltes Girokonto, das vor Kontopfändungen schützt. Es sichert dir einen monatlichen Grundfreibetrag, über den du trotz Pfändung frei verfügen kannst. Seit Juli 2021 beträgt dieser Grundfreibetrag 1.410 Euro (Stand 2025), unabhängig von deinem Einkommen.
Wichtig: Nur ein Konto pro Person darf als P-Konto geführt werden. Die Bank ist verpflichtet, dein Konto auf Antrag kostenfrei in ein P-Konto umzuwandeln – und zwar binnen vier Geschäftstagen.
Wer hat Anspruch auf ein P-Konto?
Jede volljährige Person mit Wohnsitz in Deutschland hat Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto. Es spielt keine Rolle, ob du arbeitslos, selbstständig oder angestellt bist. Selbst bei bestehenden Kontopfändungen darf die Bank die Umwandlung nicht verweigern.
Dabei gilt:
- Auch bei schlechter Bonität muss dir ein P-Konto gewährt werden.
- Die Bank darf dafür keine gesonderten Gebühren verlangen, die über ein übliches Girokonto hinausgehen.
- Du kannst ein bestehendes Konto umwandeln oder ein neues eröffnen – mit Anspruch auf Pfändungsschutz.
Wie beantrage ich die Umwandlung in ein P-Konto?
Die Umwandlung erfolgt durch einen formlosen Antrag bei deiner Bank. Du kannst das schriftlich oder direkt vor Ort tun. Die Bank hat vier Geschäftstage Zeit, dein Konto umzuwandeln. Sie darf hierfür keine zusätzlichen Unterlagen verlangen.
Achtung: Wenn die Bank die Umwandlung verzögert oder verweigert, kannst du Beschwerde bei der BaFin einlegen oder gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist der Freibetrag beim P-Konto?
Der Basisschutz beträgt derzeit 1.410 Euro pro Kalendermonat. Darüber hinaus kannst du auf Antrag bei Gericht oder durch Bescheinigung höhere Freibeträge geltend machen:
- Für unterhaltspflichtige Personen (Kinder, Ehepartner): je 527,76 Euro zusätzlich
- Für Kindergeld, Sozialleistungen, Pflegegeld etc.: voller zusätzlicher Schutz möglich
- Bescheinigung durch Schuldnerberatung, Sozialamt oder Rechtsanwalt
Die Erhöhung erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung bei der Bank. Diese muss den Freibetrag dann entsprechend anpassen.
Was passiert bei Kontopfändung ohne P-Konto?
Ohne P-Konto ist dein gesamtes Guthaben blockiert – auch Sozialleistungen, Kindergeld oder der Lohn. Du hast keinen Zugriff mehr, bis ein Gericht über Freigaben entscheidet. Das dauert oft Wochen. Deshalb ist es extrem wichtig, rechtzeitig die Umwandlung vorzunehmen – am besten bevor die Pfändung eintritt.
Kann ich rückwirkend Freibeträge geltend machen?
Leider nein. Die Freistellung des Grundfreibetrags erfolgt nur ab dem Zeitpunkt der P-Konto-Einrichtung. Rückwirkend lässt sich kein Schutz herstellen. Deshalb gilt: Warte nicht ab – handle sofort!
Was darf die Bank beim P-Konto verlangen?
Viele Banken versuchen, Zusatzgebühren zu erheben oder Funktionen wie Überweisungen einzuschränken. Das ist nicht zulässig:
- Keine höheren Gebühren als beim normalen Girokonto
- Keine Einschränkungen im Zahlungsverkehr
- Keine Kündigung wegen Umwandlung in ein P-Konto
Wenn du solche Erfahrungen machst, solltest du dich juristisch wehren – die Chancen stehen gut.
Wie lange gilt der Pfändungsschutz?
Der monatliche Freibetrag gilt immer bis zum Monatsende – nicht taggenau. Nicht verbrauchte Beträge dürfen einmalig in den Folgemonat übertragen werden („Übertragungsmonat“). Danach verfällt das Guthaben – auch wenn es nicht gepfändet wurde.
Tipps der Redaktion
Wenn dein Konto gepfändet wird, ist schnelles Handeln entscheidend. Lass dein Girokonto sofort in ein P-Konto umwandeln und sichere dir die Freibeträge. Prüfe, ob du zusätzliche Schutzbescheinigungen einreichen kannst – insbesondere bei Kindergeld, Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen. Lass dich nicht von Banken verunsichern: Viele Einschränkungen sind rechtlich unzulässig.
Wenn du Fragen hast, kannst du jederzeit unsere Hauptseite besuchen.
Dort kannst du deine rechtlichen Fragen und Dokumente DSGVO-konform übermitteln. Wir weisen dich gleichsam darauf hin, dass LexPilot keine Rechtsberatung anbietet, sondern lediglich deine Anfrage an Partnerkanzleien weitervermittelt, die dir unmittelbar auf deine Frage kostenfrei Antwort erteilen.
Fragen zum Thema?
Eine kurze rechtliche Einschätzung durch die Expertenbrille
„Das Pfändungsschutzkonto ist eines der effektivsten Instrumente zur Existenzsicherung in finanziellen Krisen. Banken, die sich gegen die Einrichtung oder ordnungsgemäße Führung eines P-Kontos sperren, verhalten sich rechtswidrig. Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig – sowohl zum Anspruch auf Umwandlung als auch zur Gebührenregelung. In der Praxis erleben wir dennoch viele Fälle, in denen Verbraucher unrechtmäßig benachteiligt werden. Hier lohnt es sich, mit rechtlicher Unterstützung konsequent vorzugehen. Denn: Wer sich schützt, bleibt handlungsfähig – auch in der Krise.“
Björn Kasper, Rechtsanwalt