Sonntag, Januar 25, 2026

Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden – wann private Risiken 2026 real werden

Viele Geschäftsführer gehen davon aus, dass sie durch die GmbH vor persönlicher Haftung geschützt sind. Dieser Artikel zeigt, warum das im Steuerrecht nicht immer gilt. Er erklärt die Haftung nach § 69 AO, typische Pflichtverletzungen und Risiken in der Krise. Mit klaren Erklärungen und praktischen Hinweisen hilft der Beitrag, persönliche Haftungsfallen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

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In diesem Artikel geht es um die persönliche Haftung von Geschäftsführern für Steuerschulden eines Unternehmens. Viele Geschäftsführer gehen davon aus, dass sie mit ihrem Privatvermögen geschützt sind, weil die Gesellschaft eine eigene juristische Person ist. Das ist jedoch nicht immer richtig. Dieser Text erklärt verständlich, wann Geschäftsführer persönlich haften, welche Steuern betroffen sind und wie sich Risiken frühzeitig erkennen lassen. Der Artikel ist so aufgebaut, dass er gut vorgelesen werden kann und auch ohne steuerliches Vorwissen verständlich bleibt.

Warum dieses Thema jetzt wichtig ist – weil Steuerschulden schnell persönlich werden können

Steuerschulden gehören zu den häufigsten Gründen, warum Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen werden. Besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten geraten Unternehmen in Liquiditätsprobleme. Löhne, Lieferanten und Mieten werden priorisiert, während Steuerzahlungen aufgeschoben werden.

Genau hier setzt das Haftungsrecht an. Das Finanzamt ist nicht nur Gläubiger der Gesellschaft, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen direkt auf den Geschäftsführer zugreifen. Diese persönliche Haftung wird oft unterschätzt, tritt aber in der Praxis regelmäßig ein – teilweise Jahre nach der eigentlichen Tätigkeit als Geschäftsführer.

Ab 2026 bleibt dieses Thema hochrelevant, da Finanzämter Haftungsbescheide konsequent durchsetzen und Geschäftsführer zunehmend in die Verantwortung nehmen.

Ziel dieses Artikels – Klarheit über Haftungsrisiken und Schutzmöglichkeiten

Ziel dieses Artikels ist es, Geschäftsführern eine realistische Einschätzung ihrer persönlichen Haftungsrisiken zu geben. Sie sollen nach dem Lesen verstehen, wann eine Haftung droht, welche Fehler besonders gefährlich sind und wie sich Risiken durch rechtzeitiges Handeln begrenzen lassen.

Der Artikel dient nicht der Panikmache, sondern der sachlichen Aufklärung und Prävention.

Warum die Haftung trotz GmbH nicht ausgeschlossen ist

Die GmbH vermittelt vielen Geschäftsführern ein Gefühl der Sicherheit. Schließlich haftet die Gesellschaft grundsätzlich nur mit ihrem eigenen Vermögen. Steuerrechtlich gilt dieser Grundsatz jedoch nur eingeschränkt.

Das Steuerrecht kennt besondere Haftungstatbestände, die den Geschäftsführer persönlich in Anspruch nehmen, wenn steuerliche Pflichten verletzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Geschäftsführer vorsätzlich gehandelt hat. Bereits Fahrlässigkeit kann ausreichen.

Diese Besonderheit macht die Geschäftsführerhaftung im Steuerrecht besonders gefährlich.

Rechtsgrundlage der Geschäftsführerhaftung – § 69 AO im Überblick

Die zentrale Norm für die persönliche Haftung des Geschäftsführers ist § 69 der Abgabenordnung. Danach haftet, wer steuerliche Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, für die dadurch entstandenen Steuerschäden.

Geschäftsführer sind gesetzliche Vertreter der Gesellschaft. Sie sind verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben, Steuern anzumelden und fristgerecht zu zahlen. Wird eine dieser Pflichten verletzt und entstehen dadurch Steuerrückstände, kann das Finanzamt den Geschäftsführer persönlich in Anspruch nehmen.

Die Haftung umfasst regelmäßig Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Körperschaftsteuer.

Welche Steuern besonders haftungsträchtig sind – ein kritischer Überblick

Besonders gefährlich ist die Haftung bei Lohnsteuer. Diese wird treuhänderisch für die Arbeitnehmer einbehalten. Werden Löhne ausgezahlt, ohne die Lohnsteuer abzuführen, liegt fast immer eine Haftung vor.

Auch die Umsatzsteuer ist haftungsträchtig. Fehlerhafte Voranmeldungen, verspätete Abführung oder bewusste Verschiebungen führen häufig zu Haftungsbescheiden.

Bei der Körperschaftsteuer ist die Haftung etwas restriktiver, aber ebenfalls möglich, wenn Pflichtverletzungen nachweisbar sind.

Typische Pflichtverletzungen, die zur Haftung führen

In der Praxis führen vor allem folgende Fehler zur persönlichen Haftung: verspätete oder unterlassene Steueranmeldungen, Zahlung anderer Gläubiger trotz offener Steuern, fehlende Liquiditätskontrolle und mangelnde Organisation der Buchhaltung.

Besonders problematisch ist die sogenannte Gläubigerbenachteiligung. Werden Lieferanten oder Banken bezahlt, während Steuern offen bleiben, wird dem Geschäftsführer regelmäßig eine Pflichtverletzung vorgeworfen.

Auch eine Überforderung oder Unwissenheit schützt nicht vor Haftung.

Haftung in der Krise und bei Insolvenz – was Geschäftsführer wissen müssen

Gerade in der Unternehmenskrise steigt das Haftungsrisiko erheblich. Zahlungsunfähigkeit oder drohende Insolvenz entbinden nicht von steuerlichen Pflichten.

Im Gegenteil: In dieser Phase erwartet das Finanzamt eine besonders sorgfältige Mittelverwendung. Steuerzahlungen genießen eine hohe Priorität. Wer hier falsch disponiert, riskiert persönliche Haftung.

Auch nach Insolvenzeröffnung kann eine Haftung für frühere Pflichtverletzungen bestehen.

Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung – was Geschäftsführer konkret tun können

Die wichtigste Maßnahme ist eine konsequente Liquiditätsplanung. Steuerverbindlichkeiten müssen jederzeit bekannt sein. Frühzeitige Kommunikation mit dem Finanzamt kann helfen, Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Auch die rechtzeitige Beantragung von Stundungen oder Ratenzahlungen reduziert Haftungsrisiken erheblich. Wichtig ist, dass Entscheidungen dokumentiert und nachvollziehbar begründet werden.

Im Zweifel gilt: Steuern haben Vorrang vor anderen Zahlungen.

Tipps der Redaktion – so reduzieren Sie Ihr persönliches Risiko

Überwachen Sie steuerliche Pflichten aktiv und verlassen Sie sich nicht blind auf Dritte. Prüfen Sie regelmäßig, ob Steueranmeldungen abgegeben und Zahlungen geleistet wurden.

Zögern Sie nicht, bei finanziellen Engpässen frühzeitig fachlichen Rat einzuholen. Prävention ist deutlich günstiger als ein Haftungsbescheid.

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Wenn Sie Fragen zum Thema haben – wir unterstützen Sie gern persönlich

Die Haftung des Geschäftsführers hängt stark von der individuellen Unternehmenssituation ab. Wenn Sie unsicher sind, ob ein persönliches Risiko besteht oder wie Sie sich absichern können, nutzen Sie gern unser Kontaktformular. Eine frühzeitige Einschätzung kann existenzielle Folgen verhindern.

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Weitere Hilfestellungen – dieser Ratgeber unterstützt Sie zusätzlich

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FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zur Geschäftsführerhaftung bei Steuerschulden

Wann haftet ein Geschäftsführer persönlich für Steuerschulden?
Ein Geschäftsführer haftet persönlich, wenn er steuerliche Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt und dadurch Steuerschäden entstehen. Maßgeblich ist § 69 Abgabenordnung. Die Haftung tritt unabhängig davon ein, ob die Gesellschaft beschränkt haftet.

Welche Steuern führen am häufigsten zur Haftung?
Besonders häufig betrifft die Haftung die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer. Bei der Lohnsteuer ist das Risiko besonders hoch, weil sie treuhänderisch einbehalten wird. Aber auch Körperschaftsteuer kann haftungsrelevant sein.

Reicht einfache Fahrlässigkeit für eine Haftung aus?
Ja. Bereits grobe Fahrlässigkeit genügt. Der Geschäftsführer muss seine Pflichten kennen und organisatorisch sicherstellen, dass sie eingehalten werden. Unwissenheit schützt nicht vor Haftung.

Haftet der Geschäftsführer auch nach seinem Ausscheiden?
Ja. Die Haftung knüpft an Pflichtverletzungen während der Amtszeit an. Ein späteres Ausscheiden schützt nicht vor einem Haftungsbescheid.

Was passiert in der Insolvenz?
Auch in der Krise und vor Insolvenzeröffnung bestehen steuerliche Pflichten fort. Fehlentscheidungen in dieser Phase führen besonders häufig zu Haftungsbescheiden.

Kann man sich gegen die Haftung absichern?
Eine vollständige Absicherung ist nicht möglich. Durch sorgfältige Organisation, Priorisierung von Steuerzahlungen und frühzeitige Kommunikation mit dem Finanzamt lassen sich Risiken jedoch deutlich reduzieren.

Wann sollte rechtlicher Rat eingeholt werden?
Spätestens bei Liquiditätsproblemen oder drohenden Steuerrückständen ist fachlicher Rat dringend zu empfehlen. Je früher gehandelt wird, desto größer sind die Handlungsspielräume.

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