Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?
Ein Testament kann vieles regeln – aber nicht alles. Selbst wer in seinem letzten Willen einzelne Erben bevorzugt oder enterbt, kann den Pflichtteil nicht ohne weiteres ausschließen. Das Pflichtteilsrecht schützt enge Angehörige vor kompletter Enterbung. Doch die Regeln sind kompliziert, die Berechnungen oft überraschend hoch, und Streitigkeiten vorprogrammiert.
Mit der aktuellen Rechtsprechung 2025 bekommt das Pflichtteilsrecht noch mehr Bedeutung. Gerade Immobilien, Unternehmensanteile und Geldvermögen führen immer häufiger zu Konflikten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten. In diesem Artikel zeigen wir dir, wer einen Pflichtteil geltend machen kann, wie hoch er ausfällt, welche Fristen gelten und welche Gestaltungen helfen können, Streit zu vermeiden oder die Pflichtteilsbelastung zu reduzieren. LexPilot erklärt dir das Pflichtteilsrecht klar, verständlich und praxisnah.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind enge Angehörige des Erblassers: Ehegatten, Kinder, Enkelkinder (sofern ihre Eltern vorverstorben sind) und – falls keine Abkömmlinge existieren – auch die Eltern des Verstorbenen (§ 2303 BGB).
Geschwister, Nichten, Neffen oder entfernte Verwandte haben hingegen keinen Pflichtteilsanspruch. Auch nichteheliche Lebensgefährten fallen grundsätzlich nicht unter das Pflichtteilsrecht.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Entscheidend ist daher zunächst, welchen Anteil der Pflichtteilsberechtigte nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätte.
Beispiel: Hinterlässt ein Erblasser Ehegatte und zwei Kinder, wären nach gesetzlicher Erbfolge der Ehegatte zu 1/2 und jedes Kind zu je 1/4 erbberechtigt. Wird nun ein Kind enterbt, erhält es als Pflichtteil die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils – also 1/8.
Der Pflichtteil ist immer ein reiner Geldanspruch. Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht Miterbe und hat keinen Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände.
Was gehört zum Nachlass?
Für die Pflichtteilsberechnung zählt der gesamte Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls: Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge, Wertgegenstände, Unternehmensbeteiligungen und Versicherungen.
Auch Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod (sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB) werden anteilig berücksichtigt. Diese Nachberechnung kann die Pflichtteilsansprüche erheblich erhöhen.
Wann verjährt der Pflichtteil?
Pflichtteilsansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte Kenntnis von Erbfall und Enterbung erlangt hat (§ 2332 BGB).
Spätestens nach 30 Jahren erlöschen alle Ansprüche endgültig.
Wie wird der Pflichtteil durchgesetzt?
Der Pflichtteilsberechtigte muss seinen Anspruch aktiv geltend machen. Er kann vom Erben umfassende Auskunft verlangen (§ 2314 BGB), z. B. Einsicht in Nachlassverzeichnis, Kontoauszüge und Immobilienbewertungen.
Weigert sich der Erbe, muss der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch notfalls gerichtlich einklagen.
Kann man den Pflichtteil umgehen?
Ein vollständiger Ausschluss des Pflichtteils ist nur durch notariellen Pflichtteilsverzicht möglich, der meist gegen Abfindung geschlossen wird (§ 2346 BGB).
Pflichtteilsstrafklauseln in Testamenten sollen Angehörige abschrecken, den Pflichtteil geltend zu machen, sind aber keine rechtliche Sperre.
Schenkungen zu Lebzeiten können den Nachlasswert reduzieren, unterliegen aber der 10-Jahres-Frist der Pflichtteilsergänzung.
Tipps der Redaktion
So sicherst du deine Erbplanung trotz Pflichtteil klug ab:
✅ Pflichtteilsquoten genau berechnen lassen
✅ Schenkungen frühzeitig planen (10-Jahres-Regel beachten)
✅ Pflichtteilsverzichtsverträge mit Kindern prüfen
✅ Pflichtteilsstrafklauseln sinnvoll einsetzen
✅ Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite: https://lexpilot.onepage.me
Experteneinschätzung
„Das Pflichtteilsrecht gehört zu den häufigsten Streitfeldern im deutschen Erbrecht. Viele Erblasser glauben fälschlich, durch ein Testament jeden frei einsetzen zu können. In Wahrheit bleiben nahe Angehörige durch den Pflichtteil geschützt. Besonders kompliziert wird es durch die Anrechnung von Schenkungen, Immobilienbewertungen und komplexe Vermögensstrukturen. Ein gut gestalteter Pflichtteilsverzicht kann künftige Konflikte entschärfen. Gleichzeitig sollten Erblasser bei lebzeitigen Schenkungen immer den Pflichtteilsergänzungsanspruch im Blick behalten. Wer hier nicht frühzeitig plant, riskiert spätere Streitigkeiten unter den Erben. Gerade bei großen Vermögen, Patchwork-Familien oder Unternehmensnachfolgen ist fachkundige Beratung unerlässlich.“
Björn Kasper, Rechtsanwalt
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema
Wer hat Anspruch auf Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind Ehegatten, Kinder, Enkel (bei Vorversterben der Kinder) und Eltern des Erblassers. Geschwister oder Lebensgefährten sind nicht pflichtteilsberechtigt.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er wird immer als Geldanspruch ausgezahlt, nicht in Form von Sachwerten.
Wann kann der Pflichtteil geltend gemacht werden?
Nach dem Erbfall. Der Berechtigte muss selbst aktiv den Anspruch beim Erben geltend machen und Auskunft über den Nachlass verlangen.
Wie wird der Nachlass für den Pflichtteil berechnet?
Es zählen alle Nachlasswerte zum Todeszeitpunkt sowie Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod anteilig hinzu.
Kann man den Pflichtteil umgehen?
Nur durch notariellen Pflichtteilsverzicht. Testamentarische Enterbungen schließen den Pflichtteil nicht automatisch aus.
Wie lange kann man den Pflichtteil fordern?
Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. In Ausnahmefällen verjähren Ansprüche spätestens nach 30 Jahren.
Muss der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft geben?
Ja. Der Erbe ist zur vollständigen Auskunft und Bewertung des Nachlasses verpflichtet. Bei Weigerung bleibt nur der Klageweg.
