Pflichtteil: Schutz vor vollständiger Enterbung
Das Pflichtteilsrecht gehört zu den tragenden Säulen des deutschen Erbrechts. Es stellt sicher, dass bestimmte nahe Angehörige auch dann nicht leer ausgehen, wenn der Erblasser sie in einem Testament nicht bedacht oder bewusst enterbt hat. Wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat, welche Rechte und Fristen zu beachten sind und was aktuelle Urteile bedeuten, erfahren Sie hier.
Wer Anspruch auf den Pflichtteil hat
Das Gesetz schützt in erster Linie enge Familienangehörige. Anspruch auf einen Pflichtteil haben Kinder, Enkelkinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie – falls keine Abkömmlinge vorhanden sind – die Eltern des Erblassers. Voraussetzung ist, dass diese Personen durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden oder weniger erhalten, als ihnen nach der gesetzlichen Ordnung zustehen würde. Der Pflichtteilsanspruch richtet sich auf eine Geldzahlung und nicht auf konkrete Gegenstände aus dem Nachlass.
Wie hoch der Pflichtteil ausfällt
Die Höhe des Pflichtteils beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Berechnungsgrundlage ist der sogenannte „reine Nachlass“, also das Vermögen des Verstorbenen nach Abzug aller Schulden und Nachlassverbindlichkeiten. Ein einfaches Beispiel: Wäre ein enterbtes Kind nach gesetzlicher Erbfolge mit einem Viertel am Nachlass beteiligt, beläuft sich der Pflichtteil auf die Hälfte davon – also auf ein Achtel des Nachlasses.
Wann Pflichtteilsansprüche verjähren
Pflichtteilsansprüche bestehen nicht unbegrenzt. Sie unterliegen einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und der Pflichtteilsberechtigte von seiner Enterbung sowie von den wesentlichen Umständen erfahren hat. Wer seinen Anspruch nicht rechtzeitig geltend macht, verliert ihn endgültig.
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schutz bei Schenkungen
Wurde der Nachlass durch Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers geschmälert, haben Pflichtteilsberechtigte einen zusätzlichen Anspruch: den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Er betrifft Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod erfolgt sind. Der Wert der Schenkung wird dabei jährlich um zehn Prozent reduziert. Besonders relevant sind hier größere Vermögensübertragungen oder Immobilienübertragungen, die den späteren Pflichtteil erheblich beeinflussen können.
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
Die Rechtsprechung zum Pflichtteilsrecht entwickelt sich kontinuierlich weiter. Ein richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2022 betont, dass bestimmte Schenkungen an Ehepartner – etwa für einen gemeinsamen Alterswohnsitz – unter Umständen nicht vollständig als pflichtteilsergänzend zu berücksichtigen sind. Solche sogenannten ehebedingten Zuwendungen können vom Schutzbereich ausgenommen werden, wenn sie angemessen erscheinen.
Ein weiteres sensibles Thema bleibt die Bewertung von Unternehmensbeteiligungen im Erbfall. Hier legt die Rechtsprechung fest, dass verschiedene Bewertungsmethoden wie der Ertragswert oder der Substanzwert herangezogen werden können, je nach individueller Ausgestaltung des Unternehmens und des Erbfalls.
Pflichtteilsrecht: Warum rechtzeitige Planung entscheidend ist
Pflichtteilsansprüche können erheblichen Einfluss auf die Nachlassverteilung haben. Wer frühzeitig plant und klare Regelungen trifft, kann Streit vermeiden und sicherstellen, dass die persönlichen Wünsche respektiert werden. Pflichtteilsberechtigte wiederum sollten ihre Rechte genau kennen und bei Zweifeln frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, um Fristen nicht zu versäumen und ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Tipps der Redaktion: So sichern Sie Ihre Ansprüche im Pflichtteilsrecht
- Rechtzeitig informieren: Verstehen Sie, wer Pflichtteilsansprüche hat und in welcher Höhe sie bestehen können.
- Testament sorgfältig gestalten: Berücksichtigen Sie Pflichtteilsansprüche bei der Nachlassplanung, um Streitigkeiten frühzeitig vorzubeugen.
- Pflichtteilsrechte aktiv durchsetzen: Warten Sie nicht zu lange – nach drei Jahren kann der Anspruch verjährt sein.
- Schenkungen im Blick behalten: Auch vorweggenommene Erbfolgen können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.
- Rechtliche Beratung einholen: Komplexe Fälle wie Unternehmensbeteiligungen oder umfangreiche Schenkungen sollten von einem Fachanwalt begleitet werden.
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