Sonntag, Januar 25, 2026

Erbschein beantragen – Aber wie geht das eigentlich?

Ein Erbschein wird benötigt, wenn nach dem Tod eines Angehörigen Bankgeschäfte erledigt, Grundbucheinträge geändert oder Verträge übertragen werden sollen. Der Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie du den Erbschein beim Nachlassgericht beantragst, welche Unterlagen du brauchst, was er kostet und wann du ihn überhaupt wirklich brauchst. Mit Tipps zur Vermeidung unnötiger Bürokratie und rechtlichen Stolperfallen.

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Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?

Nach einem Todesfall steht vieles still – aber die Formalitäten laufen weiter. Besonders oft stellt sich die Frage: Wie komme ich rechtlich an den Nachlass? Banken, Behörden und Grundbuchämter fordern einen Erbschein – ein amtliches Dokument, das deine Erbenstellung bestätigt.

Doch was genau ist ein Erbschein eigentlich? Wann brauchst du ihn wirklich? Und wie läuft der Antrag beim Nachlassgericht ab?

In diesem Artikel erfährst du, wie du den Erbschein korrekt beantragst, welche Unterlagen du brauchst, wie lange es dauert und wann du dir den Aufwand sogar sparen kannst. Damit du in einer schweren Zeit rechtlich handlungsfähig bleibst.

Was ist ein Erbschein – und wozu brauchst du ihn?

Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestellter Nachweis darüber, wer Erbe ist und in welchem Umfang. Er zeigt, ob jemand Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft ist. Er ist notwendig, wenn es keine anderen klaren Nachweise über die Erbenstellung gibt.

Mit einem Erbschein kannst du unter anderem:

  • auf Bankkonten des Verstorbenen zugreifen
  • Grundbucheinträge ändern lassen
  • Verträge oder Versicherungen auflösen oder übernehmen
  • als Erbe rechtlich handeln – etwa vor Gericht oder bei Behörden

Der Erbschein beweist deine Erbenstellung nach außen, ersetzt aber kein Testament. Er wird insbesondere dann benötigt, wenn es kein notarielles Testament oder Erbvertrag gibt.

Wann brauchst du einen Erbschein – und wann nicht?

Ein Erbschein ist nicht immer zwingend erforderlich. Wenn du etwa ein notariell beurkundetes Testament mit Eröffnungsprotokoll hast, reicht das oft schon aus – viele Banken und Behörden akzeptieren diesen Nachweis.

Auch eine postmortale Vollmacht (also eine Bankvollmacht, die über den Tod hinaus gilt) kann den Erbschein überflüssig machen – zumindest für den Kontozugriff.

Du brauchst den Erbschein aber:

  • wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • wenn es Streit über die Erbfolge gibt
  • wenn Immobilien im Nachlass sind (Grundbuchänderung)
  • wenn Behörden oder Banken ihn ausdrücklich fordern

Tipp: Frag zuerst bei der Bank oder Versicherung nach, ob sie andere Nachweise akzeptieren. Der Erbschein ist kein gesetzlicher Zwang – sondern eine Option, Klarheit zu schaffen.

Wo und wie beantragt man den Erbschein?

Der Antrag auf Erbschein wird beim Nachlassgericht gestellt – das ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat.

Den Antrag kannst du auf zwei Wegen stellen:

  1. Persönlich beim Nachlassgericht – mit Termin und eidesstattlicher Versicherung
  2. Über einen Notar – der bereitet alles vor und nimmt auch die Versicherung an Eides statt ab

Im Antrag musst du genaue Angaben zur Erbfolge machen: Wer ist gestorben? Wer sind die gesetzlichen oder testamentarischen Erben? Gibt es ein Testament? Gab es andere Erben, die bereits verstorben sind?

Welche Unterlagen brauchst du für den Antrag?

Du solltest folgende Dokumente bereithalten:

  • Gültiger Ausweis
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden)
  • Nachweise zur familiären Beziehung (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden)
  • Angaben zu weiteren potenziellen Erben oder Pflichtteilsberechtigten
  • ggf. Nachweise über bereits verstorbene Personen

Je komplexer die Erbfolge, desto wichtiger ist eine sorgfältige Vorbereitung.

Was kostet ein Erbschein – und wer zahlt das?

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro kostet der Erbschein ca. 330 Euro. Dazu kommen ggf. Notarkosten und Gebühren für Kopien oder Beglaubigungen. Die Kosten trägt in der Regel derjenige, der den Antrag stellt – oft der Haupt- oder Alleinerbe.

Wichtig: Auch Schulden beeinflussen den Nachlasswert. Sie mindern die Bemessungsgrundlage, nicht aber das Verfahren selbst.

Wie lange dauert das Verfahren?

Je nach Gerichtsstand, Komplexität des Falls und Vollständigkeit der Unterlagen kann die Ausstellung zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern. Verzögerungen entstehen oft bei:

  • ungeklärter Erbfolge
  • fehlenden Dokumenten
  • Erbengemeinschaften mit Unstimmigkeiten

Tipp: Reiche alle Unterlagen möglichst vollständig ein und kläre vorab, ob ein Notar sinnvoll ist – das beschleunigt den Ablauf.

Tipps der Redaktion

Der Erbschein ist ein mächtiges Dokument – aber nicht immer notwendig. Wer vorbereitet ist, spart Zeit, Geld und Nerven.

✅ Nur beantragen, wenn du ihn wirklich brauchst – vorher nachfragen
✅ Unterlagen vollständig und korrekt einreichen
✅ Bei Unsicherheiten: notariell begleiten lassen
✅ Den Nachlasswert realistisch angeben – inklusive Schulden
✅ Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite:

lexpilot.onepage.me

Zusammengefasst:
✅ Der Erbschein ist offizieller Erbnachweis vom Amtsgericht
✅ Nur notwendig bei ungeklärter Erbfolge oder Immobilien
✅ Antrag über Gericht oder Notar möglich
✅ Kosten richten sich nach Nachlasswert
✅ LexPilot unterstützt dich bei Antrag, Einschätzung und Nachlassregelung

Eine kurze rechtliche Einschätzung durch die Expertenbrille

„Viele Erben beantragen vorschnell einen Erbschein – obwohl er gar nicht nötig wäre. Umgekehrt scheitern andere an fehlender Legitimation. Wichtig ist: Kenne deine Optionen, bevor du dich in unnötige Kosten oder Streitigkeiten begibst.“

Björn Kasper, Rechtsanwalt

FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Erbschein

Was ist ein Erbschein genau?

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, wer Erbe geworden ist. Er gibt an, ob jemand alleiniger oder Miterbe ist und in welchem Umfang er erbt. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und dient als Legitimation.

Wann brauche ich den Erbschein – und wann nicht?

Du brauchst ihn vor allem bei Immobilien oder wenn es kein notarielles Testament gibt. Banken und Behörden fordern ihn oft, wenn keine andere Erbenlegitimation vorliegt. Bei notariellen Testamenten oder Vollmachten kann er entbehrlich sein.

Wo wird der Erbschein beantragt?

Beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen – also dem örtlich zuständigen Amtsgericht. Du kannst den Antrag persönlich stellen oder über einen Notar einreichen lassen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Mindestens: Sterbeurkunde, Ausweis, Testament (wenn vorhanden), Nachweise zur Erbfolge (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden) sowie ggf. Erbverzichtserklärungen oder Nachweise über vorverstorbene Erben.

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert. Bei 100.000 Euro Nachlass sind etwa 330 Euro Gerichtsgebühren fällig. Bei Notarbeauftragung fallen zusätzliche Gebühren an. Die Kosten trägt der Antragsteller.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Zwischen zwei Wochen und drei Monaten – je nach Gerichtsbelastung und Vollständigkeit der Unterlagen. Bei Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft kann es deutlich länger dauern.

Kann ich den Erbschein auch widerrufen lassen?

Nur das Nachlassgericht kann den Erbschein einziehen, wenn sich herausstellt, dass er falsch oder auf Grundlage falscher Angaben ausgestellt wurde. In solchen Fällen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen.

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