Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?
Die Erbschaft selbst ist oft schon emotional belastend. Doch kaum ist der Erbfall eingetreten, meldet sich auch das Finanzamt: Die Erbschaftssteuer wird fällig. Und hier lauern echte Kostenfallen. Besonders Immobilienbesitz und hohe Geldvermögen führen häufig zu überraschend hohen Steuerforderungen. Gleichzeitig bietet das deutsche Erbschaftsteuerrecht aber zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast durch kluge Planung erheblich zu senken.
In diesem Artikel erfährst du, wie die Erbschaftsteuer 2025 funktioniert, welche Freibeträge gelten, wie hoch die Steuerklassen sind und mit welchen legalen Gestaltungsmöglichkeiten du die Steuerlast deutlich optimieren kannst. LexPilot zeigt dir den vollständigen Überblick — aktuell, praxisnah und verständlich.
Wer muss Erbschaftssteuer zahlen?
Erbschaftsteuerpflichtig ist grundsätzlich jeder Erwerb von Todes wegen: Erbschaften, Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche und Schenkungen auf den Todesfall.
Die Steuer wird immer beim Erwerber, also dem Erben, fällig (§ 1 ErbStG). Maßgeblich für die Höhe der Steuer sind:
- Der Verwandtschaftsgrad
- Die Höhe des Erwerbs
- Der Steuerwert der übertragenen Vermögensgegenstände
Welche Freibeträge gelten 2025?
Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis:
- Ehegatte / eingetragener Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder): 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Eltern / Großeltern bei Erbschaften: 100.000 Euro
- Alle übrigen Erben (z. B. Geschwister, Neffen, Lebensgefährten): 20.000 Euro
Für Hausrat und bewegliche Gegenstände gelten zusätzliche Freibeträge (§ 13 ErbStG).
Welche Steuerklassen und Steuersätze gelten?
Es gibt drei Steuerklassen:
Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern bei Erwerb von Todes wegen
Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern
Steuerklasse III: übrige Erwerber (z. B. Lebensgefährten, Freunde)
Die Steuersätze steigen je nach Steuerklasse und Erwerbshöhe:
- Steuerklasse I: 7% bis 30%
- Steuerklasse II: 15% bis 43%
- Steuerklasse III: 30% bis 50%
Problem: Immobilienbewertung
Besonders teuer wird es bei Immobilien. Hier zählt nicht der Verkehrswert, sondern der sogenannte gemeine Wert, der regelmäßig durch Gutachten oder das Finanzamt ermittelt wird. Durch steigende Immobilienpreise geraten viele Erben ungewollt in hohe Steuerpflichten.
Welche Gestaltungen helfen bei der Steueroptimierung?
Schenkungen zu Lebzeiten: Freibeträge können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden (§ 14 ErbStG).
Nießbrauchsrechte: Werden Immobilien unter Vorbehalt des Nießbrauchs verschenkt, reduziert sich der Steuerwert deutlich.
Familiengesellschaften: Vermögen kann in Holding- oder Familiengesellschaften überführt und steuerlich begünstigt übertragen werden.
Vermögensübertragungen auf mehrere Erwerber: Mehrere Begünstigte nutzen jeweils eigene Freibeträge.
Betriebsvermögen: Unternehmen profitieren von besonderen Verschonungsregelungen (§ 13a ErbStG).
Gefährliche Fehler bei der Steuerplanung
- Keine frühzeitige Nutzung der Schenkungsfreibeträge
- Überschätzung von Steuerbefreiungen bei Immobilien
- Unzureichende Dokumentation von Schenkungen
- Fehlende Nachfolgeregelungen bei Unternehmen
Tipps der Redaktion
So senkst du deine Erbschaftsteuer ganz legal:
✅ Freibeträge konsequent durch Schenkungen alle 10 Jahre nutzen
✅ Immobilienbewertung frühzeitig prüfen lassen
✅ Nießbrauch- und Wohnrechte als Steuerbremse einsetzen
✅ Unternehmensnachfolge professionell gestalten
✅ Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite: https://lexpilot.onepage.me
Experteneinschätzung
„Die Erbschaftssteuer wird oft unterschätzt, insbesondere bei Immobilienbesitz. Viele Erben geraten durch steigende Immobilienbewertungen in unerwartete Steuerfallen. Wer frühzeitig plant, kann die Steuerlast erheblich senken: Mehrfaches Ausschöpfen der Freibeträge durch Schenkungen, Nießbrauchmodelle, kluge Verteilung des Vermögens auf mehrere Erwerber und die Nutzung der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen gehören zu den effektivsten Strategien. Gerade bei größeren Vermögen oder komplizierten Familienkonstellationen ist eine professionelle Beratung unerlässlich. Wer erst im Erbfall handelt, zahlt meist deutlich mehr.“
Björn Kasper, Rechtsanwalt
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema
Wer muss Erbschaftssteuer zahlen?
Jeder Erwerber eines Vermögens durch Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil oder Schenkung auf den Todesfall ist grundsätzlich steuerpflichtig.
Welche Freibeträge gelten 2025?
Ehegatten: 500.000 Euro, Kinder: 400.000 Euro, Enkel: 200.000 Euro, Eltern/Großeltern: 100.000 Euro, sonstige Personen: 20.000 Euro.
Wie hoch ist die Steuer je nach Steuerklasse?
Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 7% und 50% des steuerpflichtigen Erwerbs. Ehepartner und Kinder zahlen deutlich weniger als entfernte Verwandte oder Freunde.
Wie wird der Immobilienwert berechnet?
Das Finanzamt ermittelt den sogenannten gemeinen Wert, der meist nahe am Marktwert liegt. Bei selbstgenutztem Wohneigentum gelten teilweise Steuerbefreiungen.
Kann man Erbschaftsteuer durch Schenkungen vermeiden?
Ja. Freibeträge können alle zehn Jahre durch lebzeitige Schenkungen erneut genutzt werden. Frühzeitige Vermögensübertragungen sind ein zentrales Steuersparmodell.
Gibt es Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen?
Ja. Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen bis zu 85% oder sogar 100% steuerfrei übertragen werden (§ 13a ErbStG), wenn bestimmte Haltefristen und Lohnsummenregelungen eingehalten werden.
Wann wird die Steuer fällig?
Die Steuer wird unmittelbar nach dem Erbfall erhoben. Das Finanzamt verlangt innerhalb weniger Monate nach Anzeige des Erbfalls die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung.
