Sonntag, Januar 25, 2026

Enterbung. Geht das überhaupt? – Was wirklich funktioniert, was nicht

Enterbung ist möglich, doch Pflichtteilsrechte bleiben erhalten. Ehepartner, Kinder und Eltern behalten selbst bei Enterbung einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. LexPilot zeigt, wie Enterbung rechtlich funktioniert, wann ein Pflichtteilsentzug möglich ist, welche Fehler häufig gemacht werden und wie man Pflichtteilsansprüche durch Schenkungen, Verzichtsverträge und kluge Testamentsgestaltung steuern kann.

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Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?

Viele Erblasser möchten bestimmte Angehörige enterben. Familiäre Konflikte, gescheiterte Beziehungen oder unfaire Erwartungen führen häufig zum Wunsch, einzelne Personen vom Nachlass auszuschließen. Doch das deutsche Erbrecht setzt hier klare Grenzen: Eine vollständige Enterbung naher Angehöriger ist kaum möglich, Pflichtteilsrechte bleiben bestehen.

In diesem Artikel erfährst du, wie Enterbung rechtlich überhaupt funktioniert, wen man tatsächlich enterben kann, welche Pflichten trotzdem bleiben und mit welchen rechtlichen Gestaltungen eine weitgehende Kontrolle über den Nachlass möglich ist. LexPilot zeigt dir die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Enterbung – klar, verständlich und auf dem Stand 2025.

Was bedeutet Enterbung?

Enterbung bedeutet zunächst, dass eine Person im Testament ausdrücklich von der Erbfolge ausgeschlossen wird (§ 1938 BGB). Der Enterbte wird damit kein Erbe und erhält keinen Anteil am Nachlass.

Wichtig: Enterbung bedeutet aber nicht automatisch, dass der Betroffene leer ausgeht. Pflichtteilsberechtigte behalten trotz Enterbung ihren gesetzlichen Mindestanspruch in Geld.

Wer kann enterbt werden?

Grundsätzlich kann jeder frei darüber entscheiden, wer Erbe wird und wer nicht. Das gilt für entfernte Verwandte, Freunde, Geschwister oder Lebensgefährten. Diese Personen haben kein gesetzliches Erbrecht und können problemlos enterbt werden.

Schwieriger wird es bei Pflichtteilsberechtigten:

  • Ehepartner
  • Kinder
  • Enkel (sofern deren Eltern vorverstorben sind)
  • Eltern (wenn keine Abkömmlinge existieren)

Diese Personen behalten auch bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch.

Was bleibt vom Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Er wird stets als Geldanspruch fällig, unabhängig von der Nachlasszusammensetzung. Pflichtteilsberechtigte müssen ihren Anspruch aktiv geltend machen und haben umfangreiche Auskunftsrechte gegenüber den Erben (§ 2314 BGB).

Wann kann der Pflichtteil vollständig entzogen werden?

Ein vollständiger Pflichtteilsentzug ist nur in sehr engen Ausnahmefällen nach § 2333 BGB möglich, z. B. bei:

  • Schweren Straftaten gegen den Erblasser oder enge Angehörige
  • Verletzung von Unterhaltspflichten
  • Versuchter Tötung

Die Hürden für einen wirksamen Pflichtteilsentzug sind sehr hoch. In der Praxis gelingt die vollständige Pflichtteilsentziehung nur selten und muss im Testament exakt begründet werden.

Gestaltungsmöglichkeiten zur Pflichtteilsreduzierung

Auch wenn der Pflichtteil nicht ohne weiteres entzogen werden kann, bestehen Möglichkeiten, die Belastung zu reduzieren:

  • Schenkungen zu Lebzeiten (unter Beachtung der 10-Jahres-Regel für Pflichtteilsergänzungen nach § 2325 BGB)
  • Pflichtteilsverzichtsverträge mit notarieller Beurkundung (§ 2346 BGB)
  • Pflichtteilsstrafklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten zur Abschreckung

Bei komplexen Familienverhältnissen sollte stets eine individuelle Nachlassplanung erfolgen.

Gefährliche Fehler bei der Enterbung

  • Keine klare Erbeinsetzung: Nur „Enterbung“ ohne Ersatzregelung führt zur gesetzlichen Erbfolge.
  • Pflichtteil nicht bedacht: Viele Erblasser unterschätzen den Pflichtteilsanspruch.
  • Fehlende Begründung bei Pflichtteilsentziehung: Ohne detaillierte Darlegung ist der Entzug unwirksam.
  • Steuerliche Nachteile durch ungeplante Schenkungen.

Tipps der Redaktion

So steuerst du deine Erbfolge auch bei Enterbung rechtssicher:

✅ Enterbung klar und eindeutig im Testament formulieren
✅ Erben immer konkret einsetzen
✅ Pflichtteilsrechte richtig einplanen
✅ Pflichtteilsverzichtsverträge erwägen
✅ Notarielle Beratung bei komplexer Enterbung nutzen
✅ Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite: https://lexpilot.onepage.me

Experteneinschätzung

„Enterbung bedeutet nicht automatisch, dass Angehörige leer ausgehen. Das Pflichtteilsrecht setzt klare Grenzen und schützt nahe Verwandte. Wer Pflichtteilsansprüche vermeiden möchte, braucht rechtlich wasserdichte Lösungen: Pflichtteilsverzichte, Schenkungsstrategien und eindeutige Testamentsformulierungen. Unklare Enterbungen führen fast zwangsläufig zu Erbstreitigkeiten. Besonders bei Patchwork-Familien, Konflikten mit einzelnen Kindern oder komplizierten Vermögensverhältnissen sollte man sich frühzeitig professionell beraten lassen. Fehler bei der Enterbung werden oft erst nach dem Erbfall sichtbar – dann ist es meist zu spät.“

Björn Kasper, Rechtsanwalt

FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema

Kann ich jeden enterben?

Ja. Jeder kann in seinem Testament frei bestimmen, wer Erbe wird. Pflichtteilsberechtigte erhalten aber trotzdem einen Mindestanspruch in Geld.

Wen schützt das Pflichtteilsrecht?

Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner, Kinder, Enkel (bei Vorversterben der Kinder) und Eltern, sofern keine Abkömmlinge existieren.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Er beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird immer in Geld ausgezahlt.

Wann kann ich den Pflichtteil ganz entziehen?

Nur bei schweren Verfehlungen wie Straftaten gegen den Erblasser, schwere Unterhaltsverletzungen oder massives Fehlverhalten. Der Entzug muss exakt im Testament begründet werden.

Reichen Pflichtteilsstrafklauseln aus?

Nein. Sie können abschreckend wirken, verhindern den Pflichtteilsanspruch aber nicht vollständig.

Wie kann ich Pflichtteilsansprüche reduzieren?

Durch Schenkungen zu Lebzeiten (10-Jahres-Regel), Pflichtteilsverzichtsverträge oder kluge Testamentsgestaltung. Fachlicher Rat ist dabei unerlässlich.

Was passiert bei unklarer Enterbung?

Ohne klare Erbeinsetzung tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Unklare Formulierungen führen häufig zu Erbstreit und Anfechtungen.

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