Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?
Seit der Umstellung von Hartz IV auf Bürgergeld hat sich einiges getan – auf dem Papier wie in der Praxis. Doch wie sieht es 2025 tatsächlich aus? Wer bekommt Bürgergeld? Wie hoch sind die Sätze, was sind Mehrbedarfe – und was tun, wenn das Amt kürzt, ablehnt oder rückfordert?
In diesem Artikel zeigen wir dir, was dir rechtlich wirklich zusteht. Wir erklären dir, wie sich die Regelsätze 2025 zusammensetzen, wie du zusätzliche Leistungen wie Heizkosten oder Mehrbedarfe für Alleinerziehende bekommst, und wie du mit einem fehlerhaften Bescheid umgehst. Dabei geht es nicht nur um Theorie, sondern um deinen Alltag: Miete, Strom, Lebensmittel – und darum, wie du dein Existenzminimum sichern kannst.
Denn die Realität sieht oft anders aus als die Gesetzeslage: Viele Bescheide sind fehlerhaft, Widersprüche werden ignoriert, Fristen verstreichen. Wir sagen dir, wie du dein Recht durchsetzt – ob allein, mit Beratungsstelle oder mit anwaltlicher Hilfe. Bürgergeld ist ein soziales Grundrecht – und kein Almosen. LexPilot zeigt dir, wie du es bekommst.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Bürgergeld erhält, wer in Deutschland lebt, hilfebedürftig ist und arbeitsfähig – also zwischen 15 und 65 Jahre alt und dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung steht. Es spielt keine Rolle, ob du vorher gearbeitet hast oder nicht. Wichtig ist: Du darfst keine oder nur geringe Einkünfte und kein erhebliches Vermögen haben.
Der Bedarf wird individuell berechnet: Regelsatz plus Unterkunft plus eventuell Mehrbedarfe – abzüglich Einkommen. 2025 liegt der Regelsatz für Alleinstehende bei ca. 563 Euro. Für Paare, Kinder und Jugendliche gelten gestaffelte Beträge. Die Mietkosten werden grundsätzlich in „angemessener Höhe“ übernommen – was genau das bedeutet, ist regional verschieden.
Welche Mehrbedarfe gibt es?
Neben dem Regelsatz stehen dir bei bestimmten Lebenslagen zusätzliche Leistungen zu – sogenannte Mehrbedarfe. Typische Beispiele:
– Alleinerziehende: bis zu 60 % Zuschlag
– Menschen mit Behinderung: z. B. für Fahrten, medizinische Hilfe
– Kostenaufwändige Ernährung: bei ärztlich attestierter Krankheit
– Schwangerschaft ab der 13. Woche
– Dezentrale Warmwasserbereitung
Diese Mehrbedarfe musst du ausdrücklich beantragen – sie werden nicht automatisch berücksichtigt. Lehnt das Amt ab, hast du ein Widerspruchsrecht.
Was ist mit Miete und Strom?
Die Kosten der Unterkunft – also Miete und Heizung – werden in angemessener Höhe übernommen. Was „angemessen“ ist, legen die Kommunen in eigenen Richtlinien fest. Wird deine Wohnung als zu teuer eingestuft, kann das Amt verlangen, dass du umziehst oder die Kosten senkst. Wichtig: Du hast dafür mindestens sechs Monate Zeit – in dieser Frist wird die volle Miete weitergezahlt.
Stromkosten für den Haushalt sind in der Regelleistung enthalten – du musst sie also aus dem Bürgergeld selbst zahlen. Heizstrom (z. B. bei Nachtspeicheröfen) wird unter Umständen separat übernommen, wenn er als Teil der Unterkunftskosten gilt.
Was tun bei fehlerhaftem Bescheid?
Viele Bescheide des Jobcenters sind fehlerhaft – entweder bei der Berechnung, den Kürzungen oder der Nichtanerkennung von Mehrbedarfen. Du hast das Recht auf Überprüfung:
– Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bescheid
– Überprüfungsantrag bis zu vier Jahre rückwirkend
– Klage vor dem Sozialgericht, wenn das Amt den Widerspruch ablehnt
Wichtig ist, dass du Fristen einhältst und Begründungen gut dokumentierst. Unterstützung bekommst du bei Sozialberatungsstellen oder Fachanwälten für Sozialrecht.
Was darf angerechnet werden?
Nicht alles, was du einnimmst, wird vollständig vom Bürgergeld abgezogen. Es gibt Freibeträge:
– 100 € Grundfreibetrag für Erwerbseinkommen
– weitere gestaffelte Freibeträge bei höheren Einkommen
– Kindergeld wird voll angerechnet
– Unterhalt oder Renten werden meist teilweise angerechnet
– Kleine Erbschaften, Spenden oder Gutscheine können anrechnungsfrei bleiben
Wichtig ist, dass du alle Einkünfte angibst – auch wenn sie gering sind. Verschweigen kann zu Rückforderungen oder Sanktionen führen.
Tipps der Redaktion
Du willst wissen, was dir wirklich zusteht? Dann prüfe genau:
✅ Alle Bescheide sorgfältig kontrollieren
✅ Mehrbedarfe aktiv beantragen
✅ Angemessenheitsgrenze der Miete recherchieren
✅ Widerspruch bei fehlerhaften Bescheiden einlegen
✅ Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite: https://lexpilot.onepage.me
Experteneinschätzung
„Das Bürgergeld 2025 bietet mehr Sicherheit als Hartz IV – aber nur, wenn es korrekt umgesetzt wird. Die größten Probleme liegen nach wie vor in der Praxis: Falsche Berechnungen, willkürliche Ablehnungen und unzureichende Beratung durch die Jobcenter. Dabei ist das Recht auf soziale Existenzsicherung klar gesetzlich geregelt. Wer hilfebedürftig ist, hat Anspruch auf Unterstützung – ohne Stigmatisierung. Wichtig ist, sich nicht einschüchtern zu lassen. Wer die eigenen Rechte kennt, kann auch erfolgreich für sie einstehen. Das Bürgergeld ist ein sozialer Anker – aber du musst ihn aktiv nutzen.“
Björn Kasper, Rechtsanwalt
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema
Wer bekommt Bürgergeld 2025?
Bürgergeld erhält jeder, der in Deutschland lebt, hilfebedürftig ist, kein ausreichendes Einkommen hat und dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung steht. Auch Auszubildende, Studierende oder Menschen mit Einschränkungen können unter bestimmten Voraussetzungen anspruchsberechtigt sein.
Wie hoch ist der Regelsatz 2025?
Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene liegt 2025 bei etwa 563 Euro monatlich. Für Kinder, Jugendliche und Partner gelten abgestufte Beträge. Zusätzlich können Mehrbedarfe sowie Unterkunfts- und Heizkosten übernommen werden.
Was sind „Mehrbedarfe“ beim Bürgergeld?
Mehrbedarfe sind zusätzliche Leistungen für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung oder Schwangerschaft. Diese müssen separat beantragt werden und können den monatlichen Gesamtbetrag deutlich erhöhen.
Wie funktioniert der Widerspruch bei fehlerhaftem Bescheid?
Ein Widerspruch muss schriftlich und innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden. Darin sollten konkrete Fehler benannt und gegebenenfalls Belege beigefügt werden. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Wird das Bürgergeld rückwirkend gezahlt?
Grundsätzlich gilt der Tag der Antragstellung als Beginn des Leistungszeitraums. Rückwirkend werden Leistungen nur gezahlt, wenn ein Überprüfungsantrag gestellt und ein Fehler im Bescheid nachgewiesen wird – und zwar bis zu vier Jahre rückwirkend.
Welche Freibeträge gelten beim Einkommen?
Es gelten gestaffelte Freibeträge für Erwerbseinkommen, beginnend bei 100 Euro Grundfreibetrag. Auch bestimmte Einnahmen wie Pflegegeld oder kleine Schenkungen bleiben anrechnungsfrei. Genauere Berechnungen sollten immer individuell geprüft werden.
Muss ich umziehen, wenn die Miete zu hoch ist?
Wenn deine Miete als unangemessen gilt, musst du sie nicht sofort senken. Du bekommst zunächst eine Frist von etwa sechs Monaten, in der die Kosten weiterhin übernommen werden. Danach kann das Amt die Leistungen kürzen – es sei denn, ein Umzug ist unzumutbar.