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Mobbing am Arbeitsplatz – und dann die Kündigung? So holst du dein Recht zurück

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Kündigung nach Mobbing? Das musst du dir nicht gefallen lassen – und kannst dich wehren

Ständige Kritik, Ausgrenzung, demütigende Bemerkungen – Mobbing ist in deutschen Unternehmen trauriger Alltag. Noch schlimmer: Oft endet es mit einer Kündigung des Opfers statt des Täters. Doch das ist nicht rechtens. Wer gemobbt wird, hat Anspruch auf Schutz – und wer dann auch noch die Kündigung erhält, kann sich juristisch mit guten Erfolgsaussichten zur Wehr setzen.

Dieser Artikel zeigt dir, wie du dich gegen Kündigung infolge von Mobbing wehren kannst, welche Beweise du brauchst, welche Rechte dir zustehen – und wie du dich aus der Opferrolle befreist.

Mobbing – was ist das eigentlich rechtlich?

Mobbing ist kein eigener Rechtsbegriff, aber arbeitsrechtlich anerkannt. Es umfasst:

  • Systematische Schikanierung, Demütigung oder Ausgrenzung
  • Wiederholte, zielgerichtete Angriffe auf Würde und Integrität einer Person
  • Zeitlich andauerndes Verhalten – nicht bloß einmalige Konflikte

Mobbing kann von Kolleg:innen, Vorgesetzten oder auch vom Arbeitgeber selbst ausgehen. Und wenn du infolgedessen krank wirst oder dich wehrst – und dann gekündigt wirst –, kann diese Kündigung missbräuchlich und unwirksam sein.

Wann ist eine Kündigung wegen Mobbing rechtswidrig?

Eine Kündigung ist angreifbar, wenn:

  • Sie in zeitlichem Zusammenhang mit der Mobbingsituation steht
  • Du Krankmeldungen oder Beschwerden eingereicht hast – und daraufhin die Kündigung folgt
  • Der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hat und die Konflikte ignorierte
  • Es keine rechtmäßige Abmahnung oder Kündigungsgründe gibt

In solchen Fällen kann das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklären – oder es kommt zu einem Vergleich mit Abfindung, Zeugnis und klaren Bedingungen.

Wie du dich richtig wehrst – Schritt für Schritt

  1. Mobbing dokumentieren: Datum, Uhrzeit, Vorfall, Zeugen – führe ein detailliertes Mobbingtagebuch
  2. Gesundheit schützen: Arztbesuche, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, ggf. psychologische Betreuung
  3. Gespräch suchen – aber nicht allein: Betriebsrat, Anwalt oder Vertrauensperson hinzuziehen
  4. Juristische Schritte prüfen lassen: Kündigungsschutzklage, Unterlassung, Schadensersatz

Du hast nur drei Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung, um deine Rechte geltend zu machen!

Tipps der Redaktion

Wenn du gemobbt wirst und dann auch noch die Kündigung bekommst, gilt: Du bist nicht machtlos. Im Gegenteil – viele Gerichte erkennen Mobbing als Kündigungsgrund zu Lasten des Arbeitgebers. Lass dich beraten, dokumentiere alles – und nutze die Kündigungsschutzklage als Chance, deine Situation zu klären, deinen Ruf zu retten und ggf. eine Abfindung zu erwirken.

Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen:

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