Besonderer Schutz vor Kündigungen ist kein Luxus, sondern dein gutes Recht!
Schwangere, schwerbehinderte Arbeitnehmer und Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz. Hier erfährst du, wann und wie dieser Schutz greift – und wie du deine Rechte konsequent durchsetzt.
Kündigungsschutz während der Schwangerschaft: Starker Schutz für werdende Mütter
Werdende Mütter sind ab dem Moment der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung besonders geschützt (§ 17 Mutterschutzgesetz).
Wichtige Punkte:
- Während der Schwangerschaft ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig.
- Auch eine Kündigung nach der Entbindung ist vier Monate lang verboten.
- Der Arbeitgeber darf nur kündigen, wenn eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt.
Gut zu wissen:
Selbst wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft wusste, kannst du ihn noch innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung informieren – dann gilt der Schutz rückwirkend!
Tipp: Bewahre immer schriftliche Nachweise über die Mitteilung der Schwangerschaft auf.
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer: Zusätzliche Hürden für Arbeitgeber
Schwerbehinderte Arbeitnehmer (ab einem Grad der Behinderung von 50 %) oder ihnen gleichgestellte Personen genießen einen besonderen Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX.
Das bedeutet:
- Vor jeder Kündigung muss die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt werden.
- Ohne Zustimmung ist die Kündigung automatisch unwirksam.
- Der Schutz greift unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Auch während eines Kündigungsschutzverfahrens bleibt der Schutz bestehen – der Arbeitgeber kann die Kündigung nicht einfach „nachholen“, ohne erneut die Zustimmung zu beantragen.
Kündigungsschutz für Mitglieder des Betriebsrats: Absolute Unantastbarkeit
Betriebsratsmitglieder sind besonders stark geschützt (§ 15 Kündigungsschutzgesetz):
- Während ihrer Amtszeit kann ihnen nur aus außerordentlichen Gründen gekündigt werden (z. B. schwerwiegende Pflichtverletzungen).
- Selbst bei einer betriebsbedingten Kündigung ist eine Entlassung nahezu ausgeschlossen.
- Nach Ende der Amtszeit besteht ein nachwirkender Kündigungsschutz von einem Jahr.
Dieser Schutz dient dazu, die unabhängige Ausübung der Betriebsratsarbeit sicherzustellen.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss auch hier zunächst die Zustimmung des Betriebsrats und gegebenenfalls eine gerichtliche Ersetzung einholen.
Kündigung trotz besonderem Schutz: Geht das überhaupt?
Eine Kündigung trotz besonderen Schutzes ist nur in extrem seltenen Ausnahmefällen möglich.
Beispiele:
- Betriebsschließung ohne Möglichkeit der Weiterbeschäftigung
- Schwerwiegende Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers
- Verweigerung der Zustimmung durch die Behörde nach sorgfältiger Abwägung
In allen Fällen sind die Anforderungen extrem hoch – Arbeitgeber müssen intensive Nachweise erbringen, und Behörden prüfen besonders streng.
Wie du deinen besonderen Kündigungsschutz richtig durchsetzt
Wenn du einer geschützten Personengruppe angehörst und eine Kündigung erhältst:
- Informiere sofort deinen Anwalt für Arbeitsrecht.
- Lege innerhalb der Drei-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage ein.
- Reiche alle Nachweise über deinen besonderen Status ein (z. B. Mutterpass, Bescheid über Schwerbehinderung, Nachweis der Betriebsratstätigkeit).
- Wehre dich frühzeitig und konsequent – viele Arbeitgeber ziehen Kündigungen zurück, wenn sie merken, dass die Anforderungen nicht erfüllbar sind.
Tipp: Lass keine Fristen verstreichen und verlasse dich nicht darauf, dass Behörden oder Gerichte automatisch reagieren – du musst selbst aktiv werden.
Abfindungen für geschützte Arbeitnehmer: Warum die Chancen oft besonders gut sind
Gerade Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz haben oft exzellente Verhandlungschancen auf eine Abfindung.
Warum?
- Arbeitgeber wollen teure, langwierige Gerichtsverfahren vermeiden.
- Die Erfolgsaussichten für eine Kündigung sind extrem gering.
- Die Position des Arbeitnehmers ist stark – eine gute Ausgangslage für Verhandlungen.
Mit einer strategisch klugen Kündigungsschutzklage und guter anwaltlicher Unterstützung sind besonders hohe Abfindungen realisierbar.
Tipps der Redaktion: Dein Kündigungsschutz ist dein Recht – nutze ihn!
Wenn du schwanger, schwerbehindert oder Betriebsratsmitglied bist, hast du einen besonders starken Kündigungsschutz.
Lass dich nicht einschüchtern und reagiere konsequent auf jede Kündigung.
Nutze die bestehenden Rechte, lege fristgerecht Klage ein und verteidige deine Position mit allen verfügbaren Mitteln.
Sie haben Fragen zum besonderen Kündigungsschutz? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular – wir unterstützen Sie kompetent und diskret!