Sonntag, September 28, 2025

Kündigung erhalten? Jetzt Rechte sichern!

Kündigung erhalten? Jetzt heißt es schnell handeln! Nur drei Wochen bleiben für die Kündigungsschutzklage. Unser neuer Leitfaden erklärt dir Schritt für Schritt, welche Fristen, Voraussetzungen und Erfolgschancen du 2025 beachten musst. Informiere dich jetzt und sichere deine Ansprüche rechtzeitig!

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Kündigungsschutzklage 2025: So sicherst du deine Chancen richtig

Du hast eine Kündigung erhalten? Dann zählt jetzt jede Minute!

Eine Kündigungsschutzklage kann deinen Arbeitsplatz retten oder dir eine hohe Abfindung sichern. Doch Achtung: Die Frist ist kurz – und viele Fehler lassen sich später nicht mehr korrigieren. Hier erfährst du alles Wichtige über Fristen, Voraussetzungen und deine realistischen Erfolgschancen im Jahr 2025.

Kündigung erhalten – und jetzt? Deine ersten Schritte nach der Kündigung

Nach einer Kündigung ist der Schock oft groß. Doch jetzt ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Deine ersten Schritte sollten sein:

  • Die Kündigung genau prüfen: Ist sie schriftlich? Eigenhändig unterschrieben?
  • Das Kündigungsdatum und den Zugang dokumentieren.
  • Den Kalender checken: Die Drei-Wochen-Frist läuft ab dem Tag nach Zugang der Kündigung.

Merke: Eine Kündigungsschutzklage musst du innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Sonst ist die Kündigung wirksam – selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft war!

Die Drei-Wochen-Frist: Warum Eile geboten ist

Die wichtigste Regel im Kündigungsschutzrecht lautet: Nur innerhalb von drei Wochen kannst du gegen eine Kündigung klagen.
Diese Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung.

Ein Beispiel:
Du erhältst die Kündigung am 1. Juli 2025. Dann läuft die Klagefrist bis zum 22. Juli 2025.
Verpasst du diese Frist, ist deine Kündigung in den meisten Fällen endgültig wirksam.

In Ausnahmefällen – etwa bei unverschuldetem Fristversäumnis – kann eine nachträgliche Klagezulassung beantragt werden. Aber: Die Hürden dafür sind sehr hoch. Verlasse dich nicht darauf!

Wer kann Kündigungsschutzklage erheben?

Nicht jeder Arbeitnehmer ist automatisch durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Du bist länger als sechs Monate ohne Unterbrechung im selben Betrieb beschäftigt.
  • In deinem Betrieb arbeiten mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitkräfte zählen anteilig.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kannst du dich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen – und mit guten Erfolgsaussichten gegen die Kündigung vorgehen.

Auch wenn du nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällst (zum Beispiel in Kleinbetrieben), kann sich eine Klage manchmal lohnen – etwa bei Sittenwidrigkeit, Diskriminierung oder besonderen Schutzrechten.

Wann eine Kündigung unwirksam sein kann

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie formale oder materielle Fehler aufweist.
Typische Fehlerquellen:

  • Fehlende oder fehlerhafte Betriebsratsanhörung
  • Kündigung ohne wichtigen Grund während der Probezeit nach Ablauf von sechs Monaten
  • Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
  • Verstoß gegen besondere Schutzrechte (z. B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung)

Eine Prüfung durch einen Anwalt lohnt sich fast immer – denn oft finden sich Angriffsansätze, die Laien nicht erkennen.

Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage 2025

Die Erfolgschancen hängen stark von den individuellen Umständen ab.
Erfahrungsgemäß enden etwa 70–80 % aller Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich – oft mit Zahlung einer Abfindung.

Faktoren, die deine Erfolgschancen erhöhen:

  • Dein Arbeitgeber hat bei der Kündigung formale Fehler gemacht.
  • Der Betriebsrat wurde nicht oder nicht korrekt angehört.
  • Es gibt keine oder eine fehlerhafte Sozialauswahl.
  • Es bestehen Sonderkündigungsschutzrechte (z. B. Mutterschutz, Schwerbehinderung).

Faktoren, die deine Chancen mindern:

  • Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen mit dokumentierten Abmahnungen.
  • Kündigung wegen betrieblicher Schließung oder Umstrukturierung mit sauberer Sozialauswahl.

Was passiert nach Einreichung der Kündigungsschutzklage?

Nach Eingang deiner Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht passiert Folgendes:

  • Das Gericht setzt einen Termin zur Güteverhandlung an.
  • Ziel der Güteverhandlung ist eine schnelle Einigung (oft Abfindung).
  • Kommt keine Einigung zustande, wird später ein Kammertermin anberaumt, in dem Beweise erhoben werden.

Gut zu wissen:
Anders als in Zivilprozessen gibt es vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz keinen Anwaltszwang – du kannst dich selbst vertreten. Dennoch empfiehlt sich wegen der komplexen Materie eine anwaltliche Unterstützung.

Chancen auf eine Abfindung bei Kündigungsschutzklagen

Eine Kündigungsschutzklage zielt formal auf Weiterbeschäftigung.
Tatsächlich enden die meisten Verfahren mit einer Abfindung. Arbeitgeber zahlen freiwillig, um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden oder um rechtliche Risiken auszuschließen.

Übliche Faustformel für die Höhe der Abfindung:
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – je nach Verhandlungsgeschick auch mehr.

Wichtig: Es besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung!
Nur ein guter Vortrag vor Gericht oder geschicktes Verhandeln führt zur Zahlung.

Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?

Ein Kündigungsschutzprozess dauert je nach Gericht und Verfahrensverlauf unterschiedlich lang:

  • Einigung in der Güteverhandlung: wenige Wochen
  • Kammertermin nach gescheiterter Güteverhandlung: 3 bis 6 Monate
  • Berufung beim Landesarbeitsgericht: zusätzlich 6 bis 12 Monate

Je schneller eine Einigung erzielt wird, desto schneller bekommst du auch eine mögliche Abfindung.

Kosten einer Kündigungsschutzklage: Was kommt auf dich zu?

Die Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz tragen grundsätzlich die Parteien selbst, unabhängig vom Ausgang.
Das bedeutet: Selbst bei vollständigem Obsiegen trägt jeder seine eigenen Anwaltskosten.

Kostenpunkte:

  • Gerichtsgebühren (nur bei Vergleich oder Unterliegen)
  • Eigene Anwaltskosten
  • Eventuell Gutachterkosten

Tipp: Viele Arbeitnehmer sind über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert – diese übernimmt dann in der Regel die Kosten.

Tipps der Redaktion: Kündigungsschutzklage richtig angehen

Wenn du eine Kündigung erhalten hast, verliere keine Zeit.
Prüfe die Fristen genau, kontaktiere im Zweifel sofort einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht und sichere deine Ansprüche durch eine Kündigungsschutzklage.
Warte nicht ab – oft ist die erste Reaktion entscheidend für deinen Erfolg!

Sie haben Fragen zur Kündigungsschutzklage? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

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