Sonntag, September 28, 2025

Krankmeldung vergessen – fliegst du jetzt sofort raus? Was wirklich bei Arbeitsunfähigkeit gilt

Krankmeldung vergessen? Erfahre, was dir jetzt wirklich droht, wann eine Abmahnung zulässig ist und ob dir die Kündigung blüht. Jetzt im Klartext: So schützt du deine Rechte als Arbeitnehmer.

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Worum geht’s hier?

Du bist krank, aber hast deinem Chef nicht rechtzeitig Bescheid gesagt? Oder du warst beim Arzt, aber hast die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät eingereicht? Viele Arbeitnehmer fürchten dann sofort die Kündigung. Doch was ist tatsächlich erlaubt – und was nicht?

In diesem Artikel erfährst du welche Pflichten du bei Krankheit hast, wann eine verspätete Krankmeldung gefährlich wird, ob du sofort mit einer Kündigung rechnen musst und wie du dich im Ernstfall richtig verhältst.

Meldepflicht bei Krankheit – was genau gilt?

Wer krank ist, muss sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden. Das steht so in § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz). „Unverzüglich“ bedeutet: sofort nach Bekanntwerden der Arbeitsunfähigkeit – also im Zweifel noch vor Arbeitsbeginn.

Es reicht nicht, nur eine WhatsApp zu schreiben oder den Kollegen zu informieren – du musst sicherstellen, dass die richtige Person im Unternehmen die Meldung erhält, in der Regel also dein direkter Vorgesetzter oder die Personalabteilung.

Ein Attest brauchst du ab dem dritten Krankheitstag, es sei denn, dein Arbeitgeber verlangt es schon früher. Das kann im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder mündlich geregelt sein. Seit 2023 erfolgt die Krankmeldung übrigens digital per eAU – der Arbeitgeber ruft die Bescheinigung bei der Krankenkasse ab. Trotzdem musst du ihn über die Krankheit informieren – auch ohne Zettel in der Hand.

Was passiert, wenn du die Krankmeldung vergisst?

Wenn du dich nicht oder zu spät meldest, verletzt du deine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Das kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Eine fristlose Kündigung ist aber nur in schweren Fällen möglich – zum Beispiel bei Wiederholung oder bewusster Täuschung („Krankfeiern“).

Wichtig: Die meisten Arbeitsgerichte verlangen vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung. Wer sich also einmalig verspätet meldet, fliegt nicht gleich raus – aber beim zweiten oder dritten Mal kann es kritisch werden.

Ein versäumtes Attest ist rechtlich heikler. Ohne Nachweis kann dein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Dann bekommst du für die Krankheitstage kein Geld – auch wenn du tatsächlich krank warst.

So schützt du dich im Ernstfall

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage warst, dich zu melden, solltest du das nachträglich plausibel erklären und nachweisen (z. B. Krankenhausaufenthalt, Ohnmacht, schwere Medikamente). Nur dann wird dir kein Vorwurf gemacht.

Fehler passieren – aber im Wiederholungsfall kann es eng werden. Deshalb: Lieber einmal zu oft melden als zu wenig. Und: Hebe Arzttermine, Rezepte oder Klinikberichte gut auf – sie sichern dich im Streitfall ab.

Der Blick aus der Expertenbrille

Mal ehrlich: Wer krank im Bett liegt, denkt nicht als Erstes an Paragrafen oder Meldepflichten. Und doch wird aus einem kleinen Versäumnis schnell ein arbeitsrechtlicher Schwelbrand. Arbeitgeber, die sowieso unzufrieden sind, warten manchmal nur auf solche Formfehler.

Die Krönung: Kündigung wegen einer versäumten WhatsApp. Da hat jemand wohl mehr Lust auf Machtspielchen als auf echtes Personalmanagement. Natürlich – Regeln sind Regeln. Aber ein einziger Meldefehler rechtfertigt eben nicht gleich den Rausschmiss.

Was Arbeitnehmer oft nicht wissen: Der Arbeitgeber muss erst abmahnen, bevor er kündigt. Wer sich also einmal verhaut, bekommt maximal einen Rüffel – und kein Rauswurf-Ticket. Aber wer sich mehrfach nicht meldet, betreibt fahrlässige Arbeitsplatzvernichtung. Und dafür gibt’s dann irgendwann kein Mitleid mehr – sondern ein Urteil.

FAQ – 7 häufige Fragen zur verspäteten Krankmeldung

Wann muss ich mich krankmelden?

Sofort, wenn du weißt, dass du nicht arbeitsfähig bist. In der Regel noch vor Arbeitsbeginn – per Anruf oder in einer anderen zuverlässigen Form. WhatsApp oder SMS sind riskant, wenn du keine Bestätigung bekommst.

Was passiert, wenn ich die Krankmeldung vergesse?

Im schlimmsten Fall bekommst du eine Abmahnung. Nur bei mehrfacher oder bewusster Verletzung der Meldepflicht droht die Kündigung. Eine einmalige Verspätung reicht dafür in der Regel nicht aus.

Ab wann brauche ich ein ärztliches Attest?

Ab dem dritten Krankheitstag – es sei denn, dein Arbeitgeber verlangt es früher. Das kann individuell vereinbart sein. Die Krankmeldung wird elektronisch übermittelt, aber du musst die Krankheit trotzdem selbst melden.

Kann ich gekündigt werden, weil ich kein Attest eingereicht habe?

Grundsätzlich nein – es sei denn, du wurdest bereits mehrfach darauf hingewiesen oder tust das absichtlich nicht. In solchen Fällen ist eine verhaltensbedingte Kündigung möglich. Oft geht es aber eher um die Verweigerung der Lohnfortzahlung.

Was ist, wenn ich wirklich zu krank war, um mich zu melden?

Dann solltest du das belegen können – zum Beispiel durch einen stationären Aufenthalt, ein Attest oder andere medizinische Nachweise. In solchen Fällen wird auf die Pflichtverletzung in der Regel nicht abgestellt.

Muss ich auch am Wochenende oder im Urlaub erreichbar sein?

Nein, aber wenn du krank wirst, solltest du so schnell wie möglich den Arbeitgeber informieren – notfalls per E-Mail oder über Dritte. Du musst sicherstellen, dass die Information den richtigen Empfänger erreicht.

Was passiert mit meinem Lohn, wenn ich die Krankmeldung zu spät abgebe?

Wenn du kein Attest vorlegst, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Meldest du dich zu spät, aber hast ein Attest, bekommst du das Geld in der Regel trotzdem – es sei denn, du wurdest mehrfach auf die Fristen hingewiesen.

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