Darum geht’s in diesem Artikel:
Für viele Menschen ist die Erwerbsminderungsrente die letzte rettende Option, wenn gesundheitlich einfach nichts mehr geht. Doch was passiert, wenn man trotz Rente noch arbeiten kann – oder will? Lange galten hier enge Grenzen. Doch seit dem 1. Januar 2025 hat sich das geändert. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden massiv erhöht. Das bringt Chancen – und auch Fallstricke. Denn wer zu viel verdient, riskiert Kürzungen. Und das kann teuer werden. In diesem Artikel erfährst du, wie hoch dein Zuverdienst jetzt ausfallen darf, was sich im Detail geändert hat und wie du deine Rente trotz Nebenjob behalten kannst. Außerdem: Wer profitiert von den neuen Regeln besonders – und worauf musst du achten, damit dir kein Cent verloren geht?
Neue Regeln seit Januar 2025 – Das ist jetzt erlaubt
Seit dem 1. Januar 2025 gelten deutlich großzügigere Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Die Grenze für den jährlichen Hinzuverdienst liegt nun:
- bei voller Erwerbsminderungsrente bei 19.661,25 Euro jährlich
- bei teilweiser Erwerbsminderung sogar bei 39.322,50 Euro jährlich
Damit wurde ein großer Schritt in Richtung Flexibilisierung gemacht. Erwerbsgeminderte können nun in größerem Umfang am Arbeitsleben teilhaben, ohne gleich mit Rentenkürzungen rechnen zu müssen.
So funktioniert die Anrechnung bei Überschreitung
Aber: Wird diese Grenze überschritten, kommt es zu einer Anrechnung. Und die ist exakt geregelt. 40 Prozent des übersteigenden Betrags werden dann auf die Rente angerechnet. Das heißt: Du musst dir gut überlegen, ob sich ein höherer Nebenverdienst wirklich lohnt – oder ob unterm Strich weniger übrig bleibt.
Beispiel: Wer als Vollerwerbsgeminderter 21.661,25 Euro im Jahr verdient, überschreitet die Grenze um genau 2.000 Euro. Davon werden 40 Prozent, also 800 Euro, auf die Rente angerechnet – sie wird also entsprechend gekürzt.
Sonderregel – Höhere individuelle Grenze möglich
Ein wichtiger Zusatz: Die pauschalen Hinzuverdienstgrenzen sind nur die Mindestwerte. In bestimmten Fällen kann die individuelle Grenze deutlich höher liegen – nämlich dann, wenn in den letzten 15 Jahren vor der Erwerbsminderung besonders hohe Entgeltpunkte erworben wurden. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Rentenauskunft oder eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Warum das Thema so wichtig ist
Viele Erwerbsgeminderte haben das Bedürfnis, nicht komplett aus dem Berufsleben auszusteigen. Sei es aus finanziellen Gründen oder einfach, um aktiv zu bleiben. Die neuen Grenzen eröffnen hier neue Möglichkeiten – aber eben auch neue Risiken. Wer die komplexen Regelungen nicht kennt, riskiert unbewusst Rentenkürzungen oder gar Rückforderungen. Ein genauer Überblick ist also nicht nur sinnvoll, sondern notwendig.
Tipps der Redaktion
- Lass dir von der Deutschen Rentenversicherung eine aktuelle Rentenauskunft mit Hinzuverdienstgrenze ausstellen.
- Achte darauf, dass dein Nebenjob wirklich mit deiner gesundheitlichen Situation vereinbar ist – sonst droht sogar die komplette Überprüfung deiner Erwerbsminderung.
- Prüfe ganz genau, ob sich ein Zuverdienst auch netto lohnt – oder ob du durch Anrechnungen am Ende weniger hast.
- Wenn du Fragen hast, kannst du jederzeit unsere Hauptseite besuchen.
DSGVO-konforme Übermittlung deiner rechtlichen Fragen. LexPilot selbst erteilt keine Rechtsberatung. Deine Anfrage wird an eine Partnerkanzlei weitergeleitet – kostenfrei und unverbindlich.
Eine kurze rechtliche Einschätzung durch die Expertenbrille
Die Neuregelung ist grundsätzlich zu begrüßen, da sie erwerbsgeminderten Menschen eine realistischere Chance auf Teilhabe gibt. Gleichzeitig bleibt es aber bei einem komplexen System aus Einkommensgrenzen, individuellen Berechnungen und Anrechnungssätzen. Wer hier keine professionelle Beratung einholt, riskiert schnell böse Überraschungen. Besonders kritisch wird es, wenn aus dem Nebenjob ein reguläres Arbeitsverhältnis wird – dann ist auch die Frage der weiterhin bestehenden Erwerbsminderung neu zu bewerten.
Björn Kasper, Rechtsanwalt