Sonntag, September 28, 2025

Betriebsbedingte Kündigung: Muss ich das wirklich hinnehmen?

Betriebsbedingte Kündigungen gehören zu den häufigsten Kündigungsarten in Deutschland – doch viele sind unwirksam. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass der konkrete Arbeitsplatz dauerhaft entfällt, keine Weiterbeschäftigung möglich ist und die gesetzlich vorgeschriebene Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde. In diesem Artikel erfährst du, wann eine betriebsbedingte Kündigung rechtlich angreifbar ist, wie du dich dagegen wehren kannst und welche Fehler Arbeitgeber besonders häufig machen. Arbeitnehmer:innen lernen, wie sie Kündigungsschutzklage einreichen, ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung wahren und wie sie bei Gericht eine Abfindung durchsetzen – auch ohne gesetzlichen Anspruch.

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Wenn dein Arbeitsplatz wegfällt – und du trotzdem Rechte hast

Stellenabbau, Umstrukturierung, wirtschaftlicher Druck – Arbeitgeber berufen sich bei Kündigungen oft auf betriebliche Gründe. Doch was nach nüchterner Notwendigkeit klingt, ist in Wahrheit kein Freibrief für Entlassungen. Denn auch bei einer betriebsbedingten Kündigung gelten strenge rechtliche Vorgaben – und wer sie nicht einhält, kündigt rechtswidrig.

Dieser Artikel zeigt dir, wann eine betriebsbedingte Kündigung zulässig ist, wie du sie prüfen lässt – und wie du dich erfolgreich dagegen wehren kannst, wenn sie unberechtigt ist. Spoiler: In vielen Fällen lohnt sich die Klage – vor allem zur Sicherung einer Abfindung.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Bei der betriebsbedingten Kündigung behauptet der Arbeitgeber, dass der Arbeitsplatz aus folgenden Gründen dauerhaft entfällt:

  • Wirtschaftliche Schwierigkeiten
  • Umstrukturierung, Digitalisierung, Verlagerung von Aufgaben
  • Schließung von Standorten oder Abteilungen

Der Arbeitgeber muss dabei vier Punkte nachweisen:

  1. Dringende betriebliche Erfordernisse, die den Wegfall der Stelle rechtfertigen
  2. Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Betrieb
  3. Sozialauswahl: Der Arbeitgeber muss unter vergleichbaren Mitarbeitenden diejenigen kündigen, die sozial am wenigsten schutzwürdig sind
  4. Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats (falls vorhanden)

Wann ist die Kündigung unwirksam?

Die Kündigung ist angreifbar, wenn:

  • Die betrieblichen Gründe nicht konkret oder nachprüfbar sind
  • Der Arbeitsplatz faktisch weiterbesteht (z. B. wird nachbesetzt oder durch Leiharbeiter aufgefangen)
  • Die Sozialauswahl fehlerhaft ist – etwa wenn langjährige, ältere oder unterhaltspflichtige Mitarbeitende gekündigt werden, obwohl andere besser geeignet wären
  • Der Arbeitgeber nicht alles unternommen hat, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen

Ein weiterer häufiger Fehler: Es fehlt eine nachvollziehbare Dokumentation der Auswahlkriterien.

Was kannst du tun?

  • Innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen
  • Die betriebsbedingten Gründe anwaltlich prüfen lassen
  • Nachweis verlangen, warum ausgerechnet du gekündigt wurdest
  • In vielen Fällen: Vergleichsverhandlung mit Abfindung, z. B. 0,5 Monatsgehälter pro Jahr

Wichtig: Auch bei scheinbar „betriebsbedingten“ Kündigungen lohnt sich die Gegenwehr.

Tipps der Redaktion

Eine betriebsbedingte Kündigung ist kein Automatismus. Arbeitgeber müssen exakt darlegen, warum sie dich – und nicht jemand anderen – entlassen.
Deshalb unser Rat: Nicht einfach hinnehmen. Lass die Entscheidung prüfen, sichere deine Rechte und verhandle selbstbewusst. Oft kannst du so nicht nur deinen Arbeitsplatz verteidigen, sondern auch eine faire Abfindung erzielen.

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