1. Warum überhaupt den Namen ändern?
Der eigene Name begleitet uns ein Leben lang – er steht auf Ausweisen, Verträgen, Schulzeugnissen und in sozialen Netzwerken. Doch was, wenn man diesen Namen nicht mehr tragen möchte oder kann? Ob aus familiären, emotionalen oder gesellschaftlichen Gründen – der Wunsch nach Namensänderung ist oft tiefgreifend. Doch wie funktioniert das in Deutschland – und wer darf wann seinen Namen ändern?
Fest steht: Namensänderung ist möglich, aber nicht einfach. Je nach Anlass gelten unterschiedliche Verfahren und Voraussetzungen. Dieser Artikel zeigt, welche Optionen du hast – und wie du sie rechtssicher umsetzt.
2. Namensänderung bei Heirat und Scheidung
Die häufigste Namensänderung erfolgt bei der Eheschließung. Ehepartner können entscheiden:
- Gemeinsamer Ehename (z. B. der Name eines Partners)
- Beibehaltung der eigenen Namen
- Doppelnamen (neu möglich ab Mai 2025)
Nach einer Scheidung kann der Ehepartner, der den Namen des anderen angenommen hat, wieder den Geburtsnamen oder den vor der Ehe geführten Namen annehmen. Das erfolgt unkompliziert durch Erklärung beim Standesamt.
3. Öffentlich-rechtliche Namensänderung: Voraussetzungen und Verfahren
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist deutlich strenger geregelt. Sie wird nur genehmigt, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Dazu zählen z. B.:
- Der Name ist anstößig oder lächerlich
- Er verursacht erhebliche Schwierigkeiten bei Aussprache oder Schreibweise
- Es bestehen psychische Belastungen durch den Namen
- Der Wunsch, sich von einem Elternteil abzugrenzen
- Schwierigkeiten bei Integration oder Zugehörigkeitsgefühl
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Namensänderungsbehörde. Welche Stelle das ist, variiert je nach Bundesland (z. B. Ordnungsamt, Kreisverwaltung oder Standesamt). Entscheidend ist, dass du den wichtigen Grund nachvollziehbar und mit Nachweisen belegst. Ohne stichhaltige Argumentation wird der Antrag abgelehnt.
4. Namensänderung bei Transidentität
Für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Personen wurde das Verfahren zur Namens- und Personenstandsänderung erheblich vereinfacht. Seit Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist keine medizinische oder psychologische Begutachtung mehr notwendig.
Die Änderung erfolgt nun durch eine einfache Erklärung beim Standesamt. Der neue Vorname und ggf. ein neuer Geschlechtseintrag werden dann offiziell in die Personenstandsunterlagen aufgenommen. Auch dies gilt unabhängig vom Alter – bei Minderjährigen mit Zustimmung der Sorgeberechtigten.
5. Namensänderung bei Einbürgerung und Integration
Auch im Rahmen einer Einbürgerung kann eine Namensänderung beantragt werden. Dabei geht es meist um die Anpassung an deutsche Namensgewohnheiten – etwa bei sehr langen, schwer auszusprechenden oder ungewohnten Namen. Die Umstellung soll helfen, Diskriminierung zu vermeiden oder die Integration zu erleichtern.
Betroffen sein können sowohl Vor- als auch Nachnamen. Die Namensänderung wird in das Einbürgerungsverfahren integriert – ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht nötig.
6. Namensänderung bei Kindern
Auch Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen einen anderen Namen erhalten – etwa im Fall einer Adoption oder durch sogenannte Einbenennung, wenn ein Elternteil neu heiratet. Dabei gelten je nach Konstellation unterschiedliche Voraussetzungen:
- Bei Adoption: Änderung erfolgt automatisch durch das Familiengericht
- Bei Einbenennung: Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich
- Ab 14 Jahren: Zustimmung des Kindes nötig
Ab Mai 2025 wird zudem die Vergabe von Doppelnamen für Kinder aus Ehen oder Lebenspartnerschaften erleichtert. Eltern können künftig beide Nachnamen weitergeben – entweder als Bindestrich-Name oder ohne.
7. Kosten und Dauer einer Namensänderung
Die Gebühren für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung liegen – je nach Aufwand und Art – zwischen etwa 30 und 1.000 Euro. Für einfache Vornamensänderungen fallen meist geringere Gebühren an als für komplexe Familiennamensänderungen.
Die Bearbeitungsdauer variiert stark: In unkomplizierten Fällen sind Entscheidungen nach wenigen Wochen möglich, in anderen kann sich das Verfahren über Monate ziehen – insbesondere, wenn Gutachten eingeholt oder Anhörungen durchgeführt werden müssen.
Tipp: Frag vorab bei deiner zuständigen Behörde nach dem erwartbaren Zeitrahmen und den benötigten Unterlagen – das beschleunigt vieles.
8. Tipps der Redaktion: So gelingt die Namensänderung
- Gründlich vorbereiten: Stelle alle erforderlichen Unterlagen frühzeitig zusammen (z. B. Geburtsurkunden, Gerichtsbeschlüsse, Atteste).
- Begründung konkret darlegen: Vermeide pauschale Aussagen – beschreibe präzise, warum der Name unzumutbar oder belastend ist.
- Geduld mitbringen: Auch bei gut begründeten Anträgen kann die Entscheidung dauern – bleib höflich, aber hartnäckig.
- Beratung nutzen: Scheue dich nicht, rechtliche Unterstützung einzuholen – besonders bei Ablehnung oder komplexen Sachverhalten.
- Nach Änderung alle Dokumente aktualisieren: Personalausweis, Führerschein, Bankverbindungen, Versicherungen – alles muss angepasst werden.
Eine Namensänderung kann ein Befreiungsschlag sein – aber sie braucht gute Vorbereitung und klare Argumente. Wer seine Rechte kennt und gezielt vorgeht, hat gute Chancen auf Erfolg.
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