Montag, September 29, 2025

Abfindung clever versteuern: So bleibt dir mehr vom Geld

Wer eine Abfindung erhält, sollte sich frühzeitig mit der steuerlichen Behandlung beschäftigen. Denn auch wenn keine Sozialabgaben anfallen, wird die Abfindung vollständig versteuert – was schnell zu hohen Steuerbelastungen führen kann. Die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 EStG bietet eine attraktive Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Der Artikel erklärt, wie diese Regelung funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und warum die Auszahlung idealerweise im Folgejahr erfolgt. Zudem warnt der Beitrag vor typischen Fehlern, wie etwa der falschen Gestaltung im Vergleichsvertrag, und gibt praxisnahe Tipps, wie Arbeitnehmer:innen mehr Netto aus ihrer Abfindung herausholen können.

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Wie du die Fünftelregelung nutzt – und steuerlich das Maximum aus deiner Trennung holst

Eine Abfindung ist oft das Trostpflaster nach der Kündigung. Doch viele Arbeitnehmer:innen übersehen einen entscheidenden Punkt: Die Steuer! Denn Abfindungen sind zwar sozialversicherungsfrei – aber voll steuerpflichtig. Wer nicht aufpasst, verliert Tausende Euro ans Finanzamt, obwohl er eigentlich für den Jobverlust entschädigt werden sollte.

Die gute Nachricht: Das Steuerrecht bietet mit der sogenannten Fünftelregelung eine klare Möglichkeit, Abfindungen steuerlich zu begünstigen. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du deine Abfindung legal optimierst, welche Fallstricke du vermeiden musst – und warum Timing alles ist.

Abfindung und Steuer: Das musst du wissen

Abfindungen unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, wohl aber der Einkommensteuer. Ohne besondere Gestaltung wird die Zahlung mit dem übrigen Jahreseinkommen zusammenversteuert – und landet im schlimmsten Fall im Spitzensteuersatz.

Beispiel: Du bekommst im September 30.000 € Abfindung – zusätzlich zu deinem Gehalt. Du zahlst darauf mehr als 40 % Steuern, wenn du keine Gestaltung vornimmst.

Die Fünftelregelung: Was steckt dahinter?

§ 34 EStG erlaubt in bestimmten Fällen die sogenannte Fünftelregelung. Sie wirkt wie ein „Steuer-Strecktrick“:

  • Die Abfindung wird so behandelt, als wäre sie auf fünf Jahre verteilt
  • Das senkt die Steuerprogression und spart oft mehrere Tausend Euro

Wichtig: Die Regelung gilt nicht automatisch! Sie muss beantragt und durch korrekte Vertragsgestaltung vorbereitet werden.

Voraussetzungen für die Fünftelregelung

  • Die Abfindung muss eine außerordentliche Einkunft darstellen
  • Die Auszahlung muss in einem Jahr erfolgen, in dem keine weiteren Sonderzahlungen hinzukommen
  • Der Arbeitnehmer darf nicht mehr beschäftigt sein – keine nachlaufenden Tätigkeiten, keine Beratung
  • Die Zahlung muss aus einer echten Beendigung des Arbeitsverhältnisses resultieren

Ideal ist: Abfindung im Folgejahr auszahlen lassen, z. B. im Januar nach Kündigung im Vorjahr.

Fehler vermeiden – das kann dich teuer zu stehen kommen

  • Abfindung in Raten? Dann keine Fünftelregelung möglich
  • Nachträgliche Beratungstätigkeit? Steuervergünstigung entfällt
  • Vergleich ohne klare Trennung der Zahlungen? Risiko der Versteuerung als „normaler Lohn“

Lass deinen Vergleich immer steuerlich prüfen – vor Unterschrift!

Tipps der Redaktion

Wenn du eine Abfindung bekommst, kümmere dich sofort um die steuerliche Gestaltung. Eine kluge Vertragsformulierung spart dir oft mehrere Monatsgehälter an Steuer. Und: Lass dir Zeit – und lass dir helfen. Steuerberater:innen und Fachanwälte für Arbeitsrecht arbeiten Hand in Hand, um aus deiner Abfindung mehr Netto vom Brutto zu machen.

Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen:

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⚠️ Diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung.

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