Der digitale Pranger – und wie du dich gegen ungerechte Google-Rezensionen wehrst
Google-Bewertungen sind für Kunden oft das entscheidende Kriterium bei der Auswahl eines Unternehmens. Ein Eintrag mit mehreren Ein-Stern-Bewertungen – egal ob begründet oder nicht – kann Vertrauen zerstören und Kundschaft fernhalten. Besonders problematisch wird es, wenn die Bewertungen von anonymen Nutzern stammen, keinen Text enthalten oder offensichtlich unwahr sind.
Doch du bist dem nicht ausgeliefert. Gerade bei Google gelten klare Regeln – und deutsche Gerichte haben mehrfach bestätigt: Auch Google selbst haftet, wenn es trotz fundierter Hinweise untätig bleibt. In diesem Artikel erfährst du, wie du gegen 1-Stern-Bewertungen und anonyme Rezensionen vorgehst, welche Voraussetzungen für eine Löschung erfüllt sein müssen, was Google leisten muss – und welche Rechtsprechung du dafür nutzen kannst.
1-Stern ohne Text – zulässig oder nicht?
Bewertungen ohne Text, die lediglich eine 1-Stern-Bewertung hinterlassen, sind zulässig – sofern sie auf einer tatsächlichen geschäftlichen Beziehung beruhen.
Problematisch wird es, wenn:
- kein Kundenkontakt vorlag
- mehrere Bewertungen zeitgleich auftauchen, ohne erkennbare Grundlage
- der Bewerter anonym ist und nicht identifiziert werden kann
Der Bundesgerichtshof hat bereits im Urteil VI ZR 34/15 vom 01.03.2016 festgestellt, dass auch eine reine Sternebewertung eine Meinungsäußerung darstellt – solange sie auf einer tatsächlichen Erfahrung beruht.
Und wenn der Nutzer anonym ist?
Anonyme Bewertungen sind grundsätzlich zulässig – aber nur, solange sie nicht gegen Rechte des Bewerteten verstoßen. Wer jedoch ohne tatsächliche Grundlage eine Bewertung abgibt, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§ 823 Abs. 1 BGB) des Unternehmens.
Wichtig: Du kannst Google auffordern, die Bewertung zu prüfen – mit Hinweis auf die fehlende Kundenbeziehung.
Google muss dann:
- die Bewertung an den Nutzer weiterleiten
- den Bewerter um Stellungnahme bitten
- den Kontakt zum Nutzer dokumentieren
- die Bewertung löschen, wenn der Nutzer sich nicht äußert oder keinen Kontakt belegen kann
Diese Prüfpflicht ergibt sich unter anderem aus dem Urteil des OLG Nürnberg vom 29.03.2022 – 3 U 2805/21, in dem bestätigt wurde, dass Google bei einem konkreten und substantiierten Hinweis reagieren und die Bewertung entfernen muss, wenn keine belastbaren Nachweise existieren.
Vorgehen Schritt für Schritt
Wenn du eine Google-Bewertung für rechtswidrig hältst, gehst du wie folgt vor:
- Screenshot machen, URL kopieren, Datum sichern
- Bewertung über dein Google-Business-Konto melden
- Zusätzlich eine rechtlich fundierte Aufforderung an Google senden
(am besten über einen Anwalt, wenn geschäftlicher Schaden vorliegt) - Bei Untätigkeit: Unterlassungsanspruch gegen Google geltend machen
Hinweis: Die Erfolgsquote steigt drastisch, wenn du konkret begründen kannst, dass kein Kundenkontakt bestand. Dann muss Google entweder den Nutzer identifizieren oder die Bewertung entfernen.
Was ist mit massiven Bewertungswellen?
Manche Unternehmen erleben gezielte Bewertungsangriffe – etwa durch gekaufte Rezensionen oder „Shitstorms“ nach öffentlichen Auseinandersetzungen. Hier kann auch ein einstweiliger Rechtsschutz in Betracht kommen. Das LG Hamburg (Beschluss vom 24.05.2023 – 324 O 161/23) hat klargestellt, dass bewertungsähnliche Massenangriffe auch ohne Text, aber mit erkennbarer Kampagnenstruktur als rechtswidrig gelten und gelöscht werden müssen.
Tipps der Redaktion
Google ist keine rechtsfreie Zone. Auch wenn Bewertungen anonym erscheinen oder auf den ersten Blick legitim wirken: Sobald du nachvollziehbar darlegen kannst, dass sie unzutreffend oder unbegründet sind, hast du starke Rechte – auch gegenüber Google selbst. Lass dich nicht einschüchtern von Sternen ohne Text. Prüfe, sichere Beweise und nimm deine Bewertung ernst. Denn dein guter Ruf ist dein Kapital – und Google muss ihn schützen, wenn du dich wehrst.




