Montag, September 29, 2025

IN DREI JAHREN SCHULDENFREI – SO LÄUFT DAS VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN 2025

Seit der Insolvenzrechtsreform ist die Verbraucherinsolvenz deutlich verbraucherfreundlicher geworden: Wer alle Voraussetzungen erfüllt und sich korrekt verhält, kann bereits nach drei Jahren schuldenfrei sein. Doch das Verfahren ist komplex und voller Fallstricke. In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, wie das Verbraucherinsolvenzverfahren 2025 abläuft, wer es beantragen darf und welche Pflichten während der Wohlverhaltensphase gelten. Dabei geht es auch um die Rolle des Insolvenzverwalters, das P-Konto, den Pfändungsschutz und typische Fehler, die zur Versagung der Restschuldbefreiung führen können. Für alle, die wirtschaftlich neu starten möchten, liefert dieser Beitrag den idealen Überblick.

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Der Weg aus der Schuldenfalle – einfacher, aber nicht automatisch

Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie bereits nach drei Jahren schuldenfrei sein können – ganz legal, ohne Tricks, aber auch nicht ohne Bedingungen. Seit der Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2020 ist das Verbraucherinsolvenzverfahren deutlich verbraucherfreundlicher geworden. Wer seine Unterlagen vollständig einreicht, keine Fehler macht und sich an bestimmte Spielregeln hält, kann die sogenannte Restschuldbefreiung heute in nur 36 Monaten erreichen.

Aber was genau bedeutet Verbraucherinsolvenz eigentlich? Für wen ist sie gedacht? Was passiert mit dem eigenen Konto, dem Auto oder der Wohnung? Und wie sicher ist die Entschuldung wirklich? Dieser Artikel gibt dir den kompletten Überblick – konkret, verständlich und mit allen wichtigen Hinweisen zur aktuellen Rechtslage 2025.

Wer darf überhaupt Verbraucherinsolvenz beantragen?

Die Verbraucherinsolvenz ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Schuldenregulierung – speziell für Privatpersonen, Einzelunternehmer ohne Gläubigerstruktur und ehemals Selbstständige, bei denen keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen mehr bestehen. Wer also nicht als „Regelinsolvenzfall“ eingestuft wird, kann das vereinfachte Verfahren beantragen.

Voraussetzung: Du musst zahlungsunfähig oder überschuldet sein – also nicht mehr in der Lage, deine Schulden in absehbarer Zeit vollständig zu bedienen. Der Antrag wird beim Insolvenzgericht deines Wohnorts eingereicht.

Welche Schritte durchläuft das Verfahren?

Der Ablauf ist rechtlich genau geregelt. Grob lässt sich das Verfahren in folgende Phasen unterteilen:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch:
    Vor dem eigentlichen Antrag musst du versuchen, dich mit deinen Gläubigern zu einigen – z. B. über eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt. Dieser Versuch ist Pflicht.
  2. Antragstellung beim Insolvenzgericht:
    Mit dem gescheiterten Einigungsversuch in der Hand (samt Bescheinigung), reichst du den Antrag auf Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung ein – inklusive Gläubigerverzeichnis, Vermögensübersicht, Einkommen und Ausgaben.
  3. Eröffnung des Verfahrens:
    Das Gericht prüft den Antrag. Wenn alles vollständig ist, wird das Verfahren eröffnet. Ein Insolvenzverwalter wird bestellt.
  4. Abtretung des pfändbaren Einkommens:
    Während der sogenannten Abtretungsfrist musst du deine pfändbaren Einkünfte abgeben. Der Insolvenzverwalter verteilt die Beträge anteilig an deine Gläubiger.
  5. Wohlverhaltensperiode (i. d. R. drei Jahre):
    Du musst bestimmten Verpflichtungen nachkommen, darfst keine neuen Schulden machen, musst Änderungen mitteilen und dich „wohlverhalten“. Verstöße können die Restschuldbefreiung gefährden.
  6. Restschuldbefreiung nach drei Jahren:
    Wenn du alle Obliegenheiten erfüllst, wirst du nach 36 Monaten von deinen restlichen Schulden befreit – auch wenn du nur wenig zurückzahlen konntest.

Was wurde durch die Reform verbessert?

Bis Ende 2020 galt noch eine sechsjährige Mindestdauer für das Verfahren – mit nur wenigen Ausnahmen. Seit dem 01.01.2021 (rückwirkend ab 01.10.2020) wurde diese Frist auf drei Jahre für alle Fälle verkürzt. Das bedeutet: Kein Schuldenschnitt auf Knopfdruck – aber eine realistische Chance auf einen vollständigen Neuanfang.

Welche Voraussetzungen gelten für die Drei-Jahres-Entschuldung?

Die Frist von 36 Monaten gilt für alle Verbraucher, unabhängig von der Rückzahlungsquote. Du musst also nicht einen bestimmten Teil der Schulden abbezahlen – aber du musst:

  • vollständig und wahrheitsgemäß alle Angaben machen
  • während des Verfahrens deinen Mitwirkungspflichten nachkommen
  • keine neuen Schulden verursachen
  • dich aktiv um Arbeit bemühen (sofern arbeitsfähig)
  • keine Einkommen oder Vermögenswerte verschweigen

Verstöße führen im schlimmsten Fall zur Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO.

Was passiert mit meinem Konto, meinem Auto, meiner Wohnung?

  • Konto: Dein Girokonto wird durch die Insolvenz nicht automatisch gesperrt – aber oft von der Bank eingeschränkt. Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist unerlässlich.
  • Auto: Wenn du es beruflich brauchst und es nicht übermäßig wertvoll ist, kannst du es meist behalten.
  • Wohnung: Mietverhältnisse bestehen fort – es sei denn, du hast Mietrückstände oder dein Vermieter kündigt.

Wie viel muss ich zahlen?

Nur das, was über dem gesetzlichen Pfändungsfreibetrag liegt. Derzeit liegt dieser je nach Unterhaltspflichten bei ca. 1.400–2.100 Euro netto monatlich. Alle darüber hinausgehenden Beträge werden anteilig an die Gläubiger verteilt.

Ist das Verfahren wirklich sicher?

Ja – wenn du dich an die Regeln hältst. Rund 90 % aller korrekt geführten Verfahren enden mit einer erfolgreichen Restschuldbefreiung. Wichtig ist: Nichts verschweigen, nichts schöngerechnet angeben und im Zweifel juristischen Rat einholen.

Tipps der Redaktion

Die Verbraucherinsolvenz ist kein Makel – sondern ein gesetzlich verankerter Weg zur wirtschaftlichen Befreiung. Wenn du überschuldet bist, solltest du frühzeitig handeln und dich beraten lassen. Je transparenter und sorgfältiger du mitarbeitest, desto größer die Chance, dass du in drei Jahren schuldenfrei bist – mit neuem Konto, neuem Lebensgefühl und ohne die Last der Vergangenheit.

Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen:

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