Wenn deine Inhalte geklaut – und veröffentlicht werden
Du hast ein Bild gemacht. Ein Video erstellt. Einen Text geschrieben oder ein eigenes Konzept entwickelt. Und plötzlich findest du genau diesen Inhalt auf einer Presseplattform, in einem Online-Magazin oder sogar in einer Fernsehsendung – ohne dich zu fragen, ohne dich zu nennen, ohne dich zu bezahlen.
Ob Content Creator, Fotograf, Blogger, Designer oder Unternehmen – 2025 ist die unerlaubte Nutzung fremder Inhalte durch Medien leider keine Seltenheit mehr. Aber du musst das nicht hinnehmen. Das Urheberrecht und das Leistungsschutzrecht geben dir starke Mittel an die Hand.
Was ist geschützt – und was nicht?
Das deutsche Urheberrecht schützt alle Werke mit „persönlicher geistiger Schöpfung“, z. B.:
- Fotos, Bilder, Grafiken
- Texte, Artikel, Blogposts
- Videos, Clips, Reels
- Musikstücke, Tonaufnahmen
- Software, Webseitenlayouts
- Social Media Posts (wenn individuell genug)
Nicht geschützt sind bloße Ideen, Schlagwörter oder Fakten – aber die konkrete Formulierung, Gestaltung oder Komposition ist es sehr wohl.
Wichtig: Der Schutz entsteht automatisch – ohne Anmeldung. Wer das Werk erstellt, ist automatisch Urheber.
Häufige Verletzungsformen durch Medien
- Verwendung von Bildern in Artikeln ohne Quellenangabe oder Einwilligung
- Kopieren von Texten für Onlinebeiträge oder Newsletter
- Einbinden von Reels, Storys oder Videos in TV-Berichterstattung
- Nachbauen von Layouts, Logos oder Präsentationskonzepten
- „Verlinken“ von urheberrechtlich geschützten Medien ohne Lizenz
Tipp: Auch vermeintlich kleine „Zitate“ oder Ausschnitte können rechtswidrig sein – wenn sie nicht klar als solche gekennzeichnet und begründet sind.
Was kannst du tun, wenn du betroffen bist?
1. Beweise sichern
Screenshot, URL, Veröffentlichungszeitpunkt, ggf. Metadaten (z. B. EXIF-Daten bei Fotos)
2. Urheberstellung dokumentieren
Nachweise über Erstellung, Upload, Originaldateien, Social-Media-Postings
3. Abmahnung verschicken
Fordere über Anwalt oder selbst die Löschung, Unterlassung und ggf. Lizenzzahlung – mit Fristsetzung
4. Schadensersatz verlangen
Nach Lizenzanalogie („Was hätte das gekostet?“), oft mehrere hundert Euro pro Nutzung
5. Einstweilige Verfügung oder Klage einreichen
Bei Wiederholungsgefahr oder Missachtung deiner Rechte
Was ist mit Quellenangaben oder Creative Commons?
Auch bei Nutzung mit Quellenangabe ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich, es sei denn:
- Das Werk ist ausdrücklich zur Nutzung freigegeben (z. B. über Creative Commons)
- Der Lizenztext erlaubt kommerzielle und redaktionelle Nutzung
- Die konkrete Nutzung passt zu den Lizenzbedingungen (Achtung: „NC“ = keine kommerzielle Nutzung!)
Tipp: Viele Medien verlassen sich auf angeblich freie Inhalte – die du aber jederzeit widerrufen oder einschränken kannst.
Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube – was gilt?
Wenn deine Inhalte auf Plattformen hochgeladen wurden, gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen – aber du bleibst Urheber.
Medien dürfen Inhalte von dort nicht einfach übernehmen, einbetten oder weiterverbreiten, wenn es:
- keine ausdrückliche Freigabe gab
- der Kontext verändert wird
- keine klare Quellen- oder Rechteangabe erfolgt
Auch hier gilt: Du kannst jede Nutzung nachträglich untersagen.
Tipps der Redaktion
- Lass dir keine Rechte abnehmen, ohne genau zu prüfen, was du unterschreibst
- Nutze bei Bild- oder Videonutzung eigene Wasserzeichen oder unsichtbare Metadaten
- Recherchiere regelmäßig, wo deine Inhalte auftauchen – z. B. mit Rückwärtssuche oder Tools wie Pixsy
- Wehre dich auch bei scheinbar „harmlosen“ Übernahmen – sie summieren sich schnell