Das Leben ist endlich – doch der Streit ums Erbe scheint es oft nicht zu sein. Wenn Menschen sterben, hinterlassen sie nicht nur Lücken, sondern häufig auch Chaos. Konten bleiben gesperrt, Angehörige sind sich uneins, und der letzte Wille? Existiert vielleicht nur mündlich – oder gar nicht. Wer rechtzeitig handelt, schützt nicht nur sein Vermögen, sondern auch seine Familie. Denn mit Testament, Vorsorgevollmacht und weiteren Regelungen kannst du schon zu Lebzeiten bestimmen, was nach deinem Tod geschieht. Und das ist nicht nur sinnvoll – sondern manchmal überlebenswichtig für deine Hinterbliebenen.
Testament – Wenn du selbst entscheiden willst, wer was bekommt
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – und die passt nur selten zu den tatsächlichen Lebensverhältnissen. Ehepartner, Kinder, entfernte Verwandte: Wer was bekommt, steht im Gesetz. Was dabei fehlt, ist dein Wille. Wer also sicherstellen möchte, dass bestimmte Personen begünstigt, andere vielleicht bewusst ausgeschlossen oder konkrete Werte an bestimmte Menschen weitergegeben werden, braucht ein Testament. Wichtig: Es muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein – oder notariell errichtet werden. Letzteres ist zwar mit Kosten verbunden, verhindert aber Formfehler, Auslegungsschwierigkeiten und bietet zudem den Vorteil, dass kein Erbschein beantragt werden muss. Ein rechtsgültiges Testament ist das Fundament jeder durchdachten Nachlassregelung.
Vermächtnis – Wenn du jemandem etwas vermachen willst, aber kein Erbe sein soll
Du willst einer Person oder Institution etwas zuwenden, sie aber nicht zur Erbin machen? Dann ist ein Vermächtnis das richtige Instrument. Dabei handelt es sich um eine Anordnung im Testament, durch die ein Erbe verpflichtet wird, einem Dritten einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag herauszugeben. Typisch sind Geldvermächtnisse, Immobilienrechte oder auch persönliche Erinnerungsstücke. Der Vermächtnisnehmer hat gegenüber dem Erben einen Anspruch – aber keine Verpflichtungen aus der Erbschaft. So lassen sich gezielt Einzelwünsche erfüllen, ohne die Erbstruktur zu verändern.
Vorsorgevollmacht – Wenn du nicht mehr kannst, aber jemand für dich handeln muss
Die Vorsorgevollmacht ist das wichtigste Dokument, bevor der Tod eintritt. Sie regelt, wer dich rechtlich vertreten darf, wenn du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist – etwa durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen. Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt das Betreuungsgericht eine Person – und das kann jemand sein, den du nicht kennst oder willst. Mit einer wirksam formulierten Vollmacht können Gesundheitsfragen, Vermögensverwaltung und Behördenangelegenheiten zuverlässig durch eine Vertrauensperson übernommen werden. Die Vollmacht muss eindeutig formuliert, notfalls notariell beurkundet und sicher verwahrt werden. Wer auf eine Vorsorgevollmacht verzichtet, überlässt wichtige Entscheidungen dem Zufall.
Transmortale Vollmacht – Wenn nach dem Tod noch jemand handeln darf
Die sogenannte transmortale oder postmortale Vollmacht wirkt über den Tod hinaus. Sie erlaubt es der bevollmächtigten Person, auch nach dem Tod des Vollmachtgebers noch rechtlich verbindlich zu handeln – etwa bei der Beerdigung, der Wohnungsauflösung oder der Organisation von Zahlungen. Das kann wichtig sein, weil das Erbrecht in Deutschland nicht sofort klarstellt, wer berechtigt ist. Oft dauert es Wochen, bis ein Erbschein vorliegt. Mit einer transmortalen Vollmacht bleibt der Handlungsspielraum erhalten – für dich und für deine Angehörigen.
Digitaler Nachlass – Wenn dein Leben online war, muss auch dein Erbe digital gedacht werden
E-Mail-Konten, Cloud-Zugänge, soziale Netzwerke, Abos, Banking: Wer heute stirbt, hinterlässt mehr als Ordner und Sparbücher. Der digitale Nachlass umfasst Daten, Rechte und Zugänge – und diese können im Todesfall blockiert, unzugänglich oder rechtlich unklar sein. Wer vorsorgen will, sollte eine Liste der relevanten Accounts und Passwörter erstellen, eine Vertrauensperson benennen und in einer digitalen Nachlassverfügung festlegen, was gelöscht, übertragen oder verwaltet werden soll. Auch hier kann eine entsprechende Vollmacht Klarheit schaffen – sonst endet das digitale Leben in rechtlicher Grauzone.
Erben ist ein Rechtsgeschäft – und kein Liebesbeweis
Ob und wie du vererbst, hat rechtliche, steuerliche und menschliche Auswirkungen. Es gibt Pflichtteile, steuerliche Freibeträge, Anzeigepflichten und Gestaltungsspielräume. Du kannst Schenkungen zu Lebzeiten machen, ein Berliner Testament mit deinem Ehepartner aufsetzen oder ein Familienunternehmen mit einem Erbvertrag absichern. Wer jedoch nichts tut, tut selten das Richtige. Das Gesetz springt ein – und das ist nicht immer in deinem Sinne.
Tipps der Redaktion
Prüfe frühzeitig, ob dein Testament noch zu deiner Lebenswirklichkeit passt – etwa nach Eheschließung, Geburt eines Kindes oder Trennung. Nutze die Vorsorgevollmacht nicht nur für Vermögensfragen, sondern auch für gesundheitliche Entscheidungen. Formuliere deine Vollmachten eindeutig und weise ausdrücklich auf die Geltung über den Tod hinaus hin, wenn du das wünschst. Informiere deine Vertrauenspersonen und bewahre alle Dokumente zugänglich, aber sicher auf – zum Beispiel im Bankschließfach oder bei einem Notar. Und nimm dir Zeit für die digitale Welt – sie wird sonst zu deinem digitalen Erbe, ohne dass es jemand versteht.
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