Sonntag, Januar 25, 2026

Erbunwürdigkeit – Wann verliert ein Erbe seinen Anspruch?

Die Erbunwürdigkeit schützt das Erbrecht vor schweren Verfehlungen. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wann ein Erbe ausgeschlossen wird, wie das gerichtliche Verfahren abläuft und welche rechtlichen Möglichkeiten für Betroffene bestehen. Alles kompakt und verständlich aufbereitet.

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Wenn Vertrauen zerstört wird: Erbunwürdigkeit im deutschen Erbrecht

Nicht jeder, der eigentlich erbberechtigt wäre, erhält im Erbfall tatsächlich seinen Anteil. Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass Personen, die sich schwerwiegender Verfehlungen gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht haben, vom Erbe ausgeschlossen werden können. Die Erbunwürdigkeit schützt damit nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch die Integrität des Nachlasses.

Was bedeutet Erbunwürdigkeit?

Die Erbunwürdigkeit beschreibt eine rechtliche Situation, in der ein Erbe aufgrund bestimmter Verhaltensweisen so behandelt wird, als sei er bereits vor dem Erblasser verstorben. Dadurch verliert er sämtliche Ansprüche auf das Erbe. Die Feststellung der Erbunwürdigkeit erfolgt nicht automatisch: Sie muss durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt werden, die meist auf Initiative der übrigen Erben angestrengt wird.

Wann liegt Erbunwürdigkeit vor?

Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt mehrere Gründe, die eine Erbunwürdigkeit begründen können. Besonders gravierende Handlungen sind:

  • Tötung oder versuchte Tötung des Erblassers: Wer den Erblasser vorsätzlich tötet oder einen entsprechenden Versuch unternimmt, verliert sein Erbrecht.
  • Schwere Straftaten gegen den Erblasser: Körperliche Angriffe, Bedrohungen oder Freiheitsberaubung, wenn sie eine erhebliche Intensität erreichen, können ebenfalls zur Erbunwürdigkeit führen.
  • Manipulation des letzten Willens: Wer das Testament fälscht, verfälscht oder den Erblasser durch Täuschung oder Drohung zu einer Änderung seines letzten Willens nötigt, handelt erbunwürdig.
  • Verletzung von Fürsorgepflichten: Auch grobe Vernachlässigung oder Misshandlung eines schutzbedürftigen Erblassers kann als schwere Verfehlung angesehen werden.

Entscheidend ist stets, dass die Handlung eine schwerwiegende Vertrauensverletzung gegenüber dem Erblasser darstellt.

Typische Situationen aus der Praxis

Die Rechtsprechung zeigt, dass bereits der Versuch einer Tötung genügt, um Erbunwürdigkeit anzunehmen – unabhängig vom Erfolg. Auch Fälle, in denen Erben den Erblasser unter Druck gesetzt oder manipuliert haben, um als Alleinerben eingesetzt zu werden, wurden als Grundlage für die Erbunwürdigkeit gewertet. Ebenso haben Gerichte entschieden, dass die schwere Vernachlässigung eines pflegebedürftigen Elternteils eine Erbunwürdigkeit begründen kann.

Wie wird Erbunwürdigkeit festgestellt?

Um eine Person für erbunwürdig erklären zu lassen, müssen die übrigen Erben aktiv werden. Sie müssen vor Gericht einen entsprechenden Antrag stellen und Beweise für die schweren Verfehlungen vorlegen. Möglich sind dabei Zeugenaussagen, ärztliche Gutachten, polizeiliche Ermittlungsberichte oder Dokumente. Ohne gerichtliche Feststellung bleibt die Erbunwürdigkeit rechtlich unbeachtlich – Behauptungen allein genügen nicht.

Das Gericht prüft im Rahmen eines Verfahrens alle relevanten Umstände und entscheidet dann, ob die Erbunwürdigkeit gegeben ist. Eine solche Entscheidung führt dazu, dass der betroffene Erbe komplett vom Nachlass ausgeschlossen wird.

Möglichkeiten der Verteidigung gegen den Vorwurf der Erbunwürdigkeit

Wer sich mit dem Vorwurf der Erbunwürdigkeit konfrontiert sieht, hat die Möglichkeit, sich zu verteidigen. Dazu gehört insbesondere:

  • Widerlegung der Vorwürfe: Der Beschuldigte kann versuchen nachzuweisen, dass die behaupteten Taten nicht begangen wurden oder nicht schwerwiegend genug sind.
  • Berufung auf Rechtfertigungsgründe: In Ausnahmefällen kann etwa Notwehr oder eine erhebliche psychische Erkrankung dazu führen, dass die Verfehlung entschuldigt wird.
  • Nachweis von Wiedergutmachungsbemühungen: Auch wenn eine vollständige Aufhebung der Erbunwürdigkeit selten ist, kann das Verhalten nach der Tat Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung nehmen.

Eine effektive Verteidigung setzt jedoch fundierte rechtliche Beratung und sorgfältige Beweissicherung voraus.

Die Folgen einer festgestellten Erbunwürdigkeit

Die Erbunwürdigkeit hat weitreichende Konsequenzen: Der Erbe verliert sämtliche Rechte am Nachlass. Er wird behandelt, als wäre er bereits vor dem Erblasser verstorben. Auch Pflichtteilsansprüche entfallen, was besonders gravierend ist, da der Pflichtteil ansonsten als Mindestbeteiligung selbst bei Enterbung garantiert wäre. Zudem beeinflusst die Erbunwürdigkeit die steuerliche Aufteilung des Erbes unter den verbleibenden Erben.


Tipps der Redaktion: So gehen Sie mit Erbunwürdigkeit richtig um

  • Frühzeitig rechtlichen Rat einholen: Ob als anfechtender Erbe oder als Verteidigender – eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend für den Erfolg.
  • Sorgfältige Beweise sichern: Ohne klare Beweismittel ist die Feststellung der Erbunwürdigkeit kaum möglich.
  • Verjährungsfristen beachten: Der Antrag auf Feststellung der Erbunwürdigkeit sollte möglichst bald nach Bekanntwerden der Verfehlungen gestellt werden.
  • Bei Verdacht auf Manipulation des Testaments handeln: Gerade bei Verdacht auf Erbschleicherei sollte frühzeitig das Nachlassgericht eingeschaltet werden.
  • Empathie im Umgang mit der Familie bewahren: Auch bei berechtigtem Vorwurf sollte das Vorgehen sorgfältig überlegt werden, um unnötige Familientragödien zu vermeiden.

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