Teure Klagen sind riskant – was Eigentümer jetzt wissen müssen
Die neue Grundsteuerreform 2025 sorgt deutschlandweit für Unsicherheit.
Viele Eigentümer haben drastisch erhöhte Steuerbescheide erhalten – und fragen sich jetzt: Soll ich klagen? Kann ich meine Grundsteuer anfechten?
Fakt ist: Derzeit sind bereits mehrere Klageverfahren gegen die neue Grundsteuerregelung anhängig.
Beim Bundesfinanzhof (Az. II R 25/23) laufen Musterverfahren zur Rechtmäßigkeit der Bewertungsverfahren. Gleichzeitig prüft das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG).
Was bedeutet das konkret für dich als Eigentümer?
Solltest du aktiv klagen? Oder ist Abwarten die klügere Entscheidung?
Hier erfährst du, warum Zurückhaltung aktuell die beste Strategie ist – und warum private Einzelklagen oft nicht sinnvoll sind.
Musterverfahren: Was derzeit geprüft wird
Nach Einführung der Grundsteuerreform auf Basis des sogenannten Bundesmodells gab es massive Kritik.
Vor allem geht es um folgende Punkte:
- Die verwendeten Bodenrichtwerte bilden oft nicht die tatsächlichen Grundstückswerte ab.
- Die typisierte Gebäudebewertung lässt viele individuelle Besonderheiten außen vor.
- Die Grundsteuer belastet Eigentümer ungleich, je nach Region und Bebauungsart.
Deshalb haben Eigentümergemeinschaften, Institutionen und Verbände Verfassungsbeschwerden eingereicht.
Zusätzlich haben einzelne Steuerberater und Schutzvereinigungen Klagen beim Bundesfinanzhof eingeleitet.
Die Richter prüfen, ob das neue Modell mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und dem Grundrecht auf Eigentum vereinbar ist.
Solltest du als Privatperson jetzt selbst klagen?
Klare Antwort: In der Regel nein.
Ein eigenes Klageverfahren gegen die Grundsteuerfestsetzung ist teuer, langwierig und mit erheblichen Unsicherheiten verbunden:
- Die Verfahrensdauer beim Finanzgericht beträgt oft mehrere Jahre.
- Eine Entscheidung in der ersten Instanz reicht nicht – am Ende entscheiden Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht endgültig.
- Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision) verursachen weitere Anwalts- und Gerichtskosten.
- Eine private Einzelklage bietet keinen Vorteil gegenüber dem Ergebnis der Musterverfahren.
Die derzeit anhängigen Musterverfahren decken genau die zentralen rechtlichen Fragen ab, die auch deinen Bescheid betreffen.
Das bedeutet:
Wenn die Musterklagen Erfolg haben, profitieren auch Eigentümer, die lediglich Einspruch eingelegt und ihr Verfahren ruhend gestellt haben.
Warum private Klagen riskant und teuer sind
Eine Klage gegen deinen Grundsteuerwert oder Grundsteuerbescheid bringt erhebliche Risiken:
- Du musst Anwaltskosten und Gerichtskosten selbst tragen – oft über Jahre hinweg.
- Im Fall einer Niederlage zahlst du auch die Kosten der Gegenseite.
- Selbst bei einem Erfolg könnte die finanzielle Erstattung den Aufwand kaum rechtfertigen.
- Einzelklagen ändern nichts an der Grundsteuerreform selbst, sondern betreffen nur den Einzelfall.
Nur starke Institutionen wie Verbraucherschutzverbände, Steuerberaterkammern oder Eigentümergemeinschaften verfügen über die Ressourcen, um solche Musterklagen effizient und strategisch zu führen.
Für den einzelnen Eigentümer ist der gerichtliche Weg hingegen wirtschaftlich kaum sinnvoll.
Was Eigentümer stattdessen tun sollten
Die kluge Strategie lautet: Ruhe bewahren und den Einspruchsweg nutzen.
- Lege Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid beim Finanzamt ein.
- Beantrage das Ruhen des Verfahrens (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO).
- Halte den Kontakt zu deinem Finanzamt aufrecht und warte die Entscheidungen in den Musterverfahren ab.
So sicherst du deine Rechte langfristig, ohne ein teures und riskantes Klageverfahren auf dich zu nehmen.
Falls die Gerichte die Reform kippen oder korrigieren, wirst du durch deinen Einspruch automatisch profitieren.
Wie du deinen Einspruch richtig absicherst
Wichtig ist, dass du beim Einspruch Folgendes beachtest:
- Form- und fristgerecht einlegen (innerhalb von 1 Monat ab Bekanntgabe).
- Im Einspruch auf die anhängigen Verfahren beim Bundesfinanzhof (II R 25/23) und beim Bundesverfassungsgericht verweisen.
- Beantragen, das Verfahren bis zur Entscheidung der Musterklagen ruhend zu stellen.
Durch diese einfache Vorgehensweise bist du optimal aufgestellt, ohne finanzielle Risiken einzugehen.
Wie lange werden die Musterverfahren dauern?
Erfahrungswerte zeigen: Verfahren beim Bundesverfassungsgericht und beim Bundesfinanzhof dauern oft mehrere Jahre.
Für 2025 und 2026 ist noch keine Entscheidung zu erwarten.
Doch Geduld lohnt sich: Wer jetzt korrekt Einspruch einlegt und wartet, hat später die Möglichkeit, zu viel gezahlte Grundsteuer zurückzufordern.
Hast du keinen Einspruch eingelegt und wird dein Bescheid bestandskräftig, kannst du bei einer späteren Gesetzesänderung nichts mehr geltend machen.
Tipps der Redaktion
Wenn du von der Grundsteuerreform betroffen bist, solltest du keine übereilten Klagen anstrengen.
Der Weg über Einspruch und Abwarten ist sicherer, kostengünstiger und vernünftiger.
Die Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht prüfen genau die Punkte, die alle Eigentümer betreffen.
Nimm dein Recht wahr, aber handle strategisch: Einspruch – Ruhen – Geduld. So schützt du dein Eigentum und deinen Geldbeutel.
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