Ein verspäteter, gestrichener oder überbuchter Flug ist nicht nur ärgerlich, sondern kann Ihnen auch bares Geld einbringen. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 sichert Passagieren Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu. Dennoch scheitern viele Reisende an der Durchsetzung – oft, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder Airlines auf Zeit spielen. Mit unserem kostenlosen Fluggastentschädigungs-Rechner finden Sie schnell heraus, ob Sie Anspruch haben, und mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung setzen Sie ihn konsequent durch.
Stellen Sie sich vor: Sie stehen am Gate, der Bildschirm springt auf „Cancelled“ – und plötzlich ist Ihre Urlaubs- oder Geschäftsplanung im Eimer. Während viele Passagiere sich ärgern und auf eigene Kosten umbuchen, haben Sie mit dem richtigen Wissen die Chance, nicht nur Ersatzleistungen zu bekommen, sondern auch eine gesetzliche Entschädigung. Diese Anleitung führt Sie von der ersten Minute nach dem Problem bis zum Geldeingang.
Anspruch prüfen
Nutzen Sie sofort unseren Fluggastentschädigungs-Rechner auf lexpilot.onepage.me. Geben Sie Flugdaten, tatsächliche Ankunftszeit und Airline ein. Das Tool berechnet automatisch, ob Sie nach EU 261/2004 Anspruch haben und wie hoch dieser ist: 250 Euro für Kurzstrecken bis 1.500 km, 400 Euro für Mittelstrecken bis 3.500 km und 600 Euro für Langstrecken über 3.500 km.
Beweise sichern
Sichern Sie unmittelbar alle relevanten Unterlagen und Beweise. Dazu gehören Bordkarte und Buchungsbestätigung, ein Foto der Anzeigetafel mit der Verspätung oder Annullierung, Namen von Airline-Mitarbeitern, die Sie informiert haben, sowie Quittungen für zusätzliche Ausgaben wie Hotel, Mahlzeiten oder Transport.
Forderung schriftlich einreichen
Airlines reagieren oft nur auf klar formulierte, schriftliche Forderungen. Verwenden Sie dazu unser Musterschreiben:
Betreff: Forderung auf Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich gemäß Art. 5, 7 der EU-Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung in Höhe von [Betrag] Euro für den Flug [Flugnummer] am [Datum] von [Abflugort] nach [Ankunftsort], der [verspätet / annulliert / überbucht] war.
Die Ankunftsverspätung betrug [x] Stunden. Außergewöhnliche Umstände lagen nicht vor. Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto:
[IBAN]
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Unterschrift]
Fristen beachten
Ansprüche verjähren je nach Land zwischen zwei und drei Jahren nach dem Flug. Fordern Sie die Entschädigung daher möglichst zeitnah ein und dokumentieren Sie alle Fristen.
Schlichtung oder Klage
Reagiert die Airline nicht oder lehnt ab, können Sie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) einschalten oder einen spezialisierten Anwalt beauftragen.
Tipps der Redaktion
✅ Anspruch sofort mit Rechner prüfen
✅ Beweise lückenlos sichern
✅ Forderung schriftlich und fristgerecht stellen
✅ Bei Ablehnung nicht aufgeben – Schlichtung nutzen
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Experteneinschätzung
„Airlines setzen oft auf die Passivität der Passagiere. Wer jedoch systematisch vorgeht, hat sehr gute Chancen, seine Ansprüche durchzusetzen. Unser Tool plus Musterschreiben ist der schnellste Weg zur Entschädigung.“ – Rechtsanwalt Björn Kasper
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen
1. Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Ein Anspruch entsteht, wenn Ihr Flug mindestens drei Stunden später als geplant am Zielort ankommt, wenn er kurzfristig annulliert wurde oder Ihnen das Boarding aufgrund einer Überbuchung verweigert wird. Diese Voraussetzungen sind klar in der EU-Verordnung geregelt. Entscheidend ist dabei die Ankunftszeit am Endziel, nicht der Abflug. Selbst wenn der Start pünktlich war, aber sich eine Verzögerung auf dem Weg oder bei Zwischenlandungen ergibt, kann dies zu einem Anspruch führen. Zusätzlich gilt: Die Airline muss für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich sein, außergewöhnliche Umstände schließen die Zahlungspflicht aus.
2. Muss ich selbst Schuld an der Verspätung ausschließen?
Ja. Wenn Sie selbst zur Verspätung beigetragen haben, etwa weil Sie zu spät am Gate waren, entfällt der Anspruch. Ebenso kann die Airline die Zahlung verweigern, wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen, die sie nicht beeinflussen konnte – etwa extreme Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder politische Unruhen. Technische Defekte zählen in der Regel nicht als außergewöhnlich, es sei denn, sie sind durch externe Ereignisse wie Vogelschlag verursacht worden.
3. Kann ich zusätzlich Schadensersatz verlangen?
Ja, das ist möglich. Neben der pauschalen Ausgleichszahlung können Sie weitere Kosten geltend machen, wenn diese im direkten Zusammenhang mit der Flugunregelmäßigkeit stehen. Dazu zählen beispielsweise Hotelübernachtungen, Mahlzeiten, Taxifahrten oder der Ersatz für verpasste Anschlussflüge. Wichtig ist, dass Sie alle Ausgaben belegen können. Diese zusätzlichen Forderungen stützen sich auf das nationale Zivilrecht und ergänzen die EU-Regelung.
4. Was ist, wenn mein Flug außerhalb der EU war?
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, unabhängig von der Airline. Startet der Flug außerhalb der EU, greift die Verordnung nur, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat und das Ziel innerhalb der EU liegt. Bei reinen Drittstaatenflügen gelten nationale oder internationale Abkommen, die andere Regelungen enthalten können.
5. Wie schnell muss ich handeln?
Sie sollten Ihre Forderung so früh wie möglich einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Verjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat. In anderen Ländern können kürzere Fristen gelten. Je eher Sie handeln, desto höher ist die Chance, dass Beweise vollständig vorliegen und die Airline weniger Möglichkeiten hat, den Anspruch zu bestreiten.
6. Was kostet die Durchsetzung?
Wenn Sie den Anspruch selbst geltend machen, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Nutzen Sie einen Anwalt oder einen spezialisierten Dienstleister, fallen in der Regel entweder feste Gebühren oder eine erfolgsabhängige Provision an, die zwischen 20 und 35 Prozent der Entschädigung liegen kann. Überlegen Sie daher, ob sich der Eigenaufwand im Verhältnis zum möglichen Betrag lohnt.
7. Kann ich mehrere Flüge gleichzeitig geltend machen?
Ja, Sie können Ansprüche für mehrere Flüge parallel einreichen, auch wenn diese bei verschiedenen Airlines gebucht wurden. Jeder Flug wird rechtlich separat betrachtet, die Entschädigungshöhe richtet sich jeweils nach der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung. Besonders bei Hin- und Rückflügen sollten Sie prüfen, ob beide Flüge die Voraussetzungen erfüllen, denn oft ist nur ein Segment betroffen.