Sonntag, September 28, 2025

Homeoffice-Pauschale 2025 – So viel kannst du jetzt von der Steuer absetzen

So nutzt du die Homeoffice-Pauschale 2025 richtig: 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr. Arbeitnehmer und Selbstständige profitieren – mit Tipps zum Nachweis und Vergleich zum Arbeitszimmerabzug.

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Das Arbeiten im Homeoffice ist längst Alltag. Viele Beschäftigte erledigen ihre Aufgaben dauerhaft oder zumindest teilweise von zu Hause aus. Damit steigen auch die Kosten – von Strom über Heizung bis hin zu Arbeitsmitteln. Mit der Homeoffice-Pauschale schafft der Gesetzgeber einen steuerlichen Ausgleich. Ab 2025 wurden die Beträge erneut angepasst. Wer die Regeln kennt, kann bares Geld sparen und seine Steuerlast deutlich senken.

Doch die Pauschale ist nicht in jedem Fall gleich vorteilhaft. Arbeitnehmer müssen prüfen, ob der Abzug der tatsächlichen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer günstiger ist. Selbstständige können sogar noch umfassendere Betriebsausgaben geltend machen. Umso wichtiger ist es, die Unterschiede genau zu kennen.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt: 6 € pro Homeoffice-Tag können abgesetzt werden, maximal für 210 Tage im Jahr. Das ergibt eine Höchstsumme von 1.260 €.

Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht. Es reicht, dass die Tätigkeit überwiegend von zu Hause ausgeführt wird.

Wer kann die Pauschale nutzen?

Die Homeoffice-Pauschale steht allen Steuerpflichtigen offen – Arbeitnehmern ebenso wie Selbstständigen. Arbeitnehmer machen sie als Werbungskosten geltend, Selbstständige als Betriebsausgaben.

Wichtig: Bei Arbeitnehmern wirkt die Pauschale nur dann, wenn die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr liegen.

Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer?

Wer ein separates Arbeitszimmer ausschließlich beruflich nutzt, kann die tatsächlichen Kosten dafür absetzen – also anteilige Miete, Strom, Heizung oder Ausstattung. Dieser Abzug ist oft deutlich höher als die Pauschale, setzt aber strenge Voraussetzungen voraus.

Die Homeoffice-Pauschale ist daher besonders für Arbeitnehmer interessant, die kein voll abgetrenntes Arbeitszimmer haben.

Welche Kosten deckt die Pauschale ab?

Die Pauschale ersetzt sämtliche typischen Kosten des Homeoffice wie Strom, Heizung, Reinigung, anteilige Miete oder Internet. Sie kann nicht zusätzlich zu einem vollen Arbeitszimmerabzug geltend gemacht werden.

Tipps der Redaktion

✅ Homeoffice-Tage sauber dokumentieren (z. B. mit Kalender oder Arbeitgeberbestätigung)
✅ Prüfen, ob der Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers günstiger ist
✅ Pauschale auch für gemischte Tätigkeiten nutzen, solange überwiegend zu Hause gearbeitet wird
✅ Maximalbetrag von 1.260 € im Blick behalten
✅ Werbungskosten-Pauschbetrag berücksichtigen: Nur der Mehrbetrag wirkt sich steuerlich aus

Mehr Infos findest du auf lexpilot.onepage.me.

Experteneinschätzung

„Die Homeoffice-Pauschale ist eine einfache Möglichkeit, Kosten steuerlich geltend zu machen. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie mit der Pauschale über den Werbungskosten-Pauschbetrag kommen. Selbstständige profitieren stärker, wenn sie ein separates Arbeitszimmer absetzen können.“ – Björn Kasper, Rechtsanwalt

FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zur Homeoffice-Pauschale 2025

1. Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2025?
Ab 2025 beträgt die Pauschale 6 € pro Tag für maximal 210 Tage. Das ergibt bis zu 1.260 € pro Jahr. Damit können Arbeitnehmer und Selbstständige ihre Steuerlast deutlich mindern.

2. Wer darf die Pauschale ansetzen?
Grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die überwiegend von zu Hause arbeiten. Arbeitnehmer setzen die Pauschale als Werbungskosten an, Selbstständige als Betriebsausgaben.

3. Was passiert, wenn ich mehr als 210 Tage im Homeoffice bin?
Der Höchstbetrag bleibt bei 1.260 €. Auch wenn du z. B. 250 Tage zu Hause arbeitest, kannst du nur die maximale Summe ansetzen.

4. Muss ich ein separates Arbeitszimmer haben?
Nein, die Pauschale gilt auch ohne separates Arbeitszimmer. Ein Arbeitsplatz in der Küche oder im Wohnzimmer reicht aus, solange überwiegend von dort gearbeitet wird.

5. Kann ich die Pauschale und das Arbeitszimmer kombinieren?
Nein, es ist entweder die Pauschale oder der Abzug der tatsächlichen Kosten möglich. Eine Kombination ist ausgeschlossen.

6. Wie kann ich die Homeoffice-Tage nachweisen?
Es reicht, wenn du eine eigene Aufstellung führst oder dir die Tage vom Arbeitgeber bestätigen lässt. Ein Kalendereintrag oder Stundennachweis ist ausreichend.

7. Was gilt für Selbstständige?
Selbstständige können die Pauschale ebenfalls ansetzen. Oft ist für sie aber der Abzug eines vollwertigen Arbeitszimmers günstiger, da dann die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden.

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