Sonntag, September 28, 2025

EU-InsO-Reform bringt Bewegung – Insolvenzrecht 2025 im Umbruch

Die EU plant eine Reform des Insolvenzrechts mit Pre-Pack-Verfahren und stärkerer Gläubigerbeteiligung. Deutschland behält die dreijährige Restschuldbefreiung für Verbraucher bei.

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Die Europäische Union arbeitet an einer Reform des Insolvenzrechts, die grenzüberschreitende Investitionen erleichtern, Verfahren beschleunigen und einheitliche Standards schaffen soll. Für Deutschland bedeutet dies möglicherweise tiefgreifende Anpassungen – etwa bei sogenannten Pre-Pack-Verfahren, einer frühzeitigeren Gläubigerbeteiligung und einer stärkeren Vermögenssicherung.

Gleichzeitig bleibt die seit 2020 geltende dreijährige Restschuldbefreiung für Privatpersonen dauerhaft bestehen. Das sorgt für Planungssicherheit bei Verbrauchern und Schuldnerberatern. Während die Bundesregierung aktuell keine nationalen Reformen angekündigt hat, könnte der Druck aus Brüssel in den kommenden Jahren zu gesetzlichen Änderungen führen.

Was steckt im Reformplan?

Kern des Vorschlags ist die Einführung von Pre-Pack-Verfahren. Dabei wird ein Unternehmen bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter gerichtlicher Aufsicht an einen Käufer veräußert, um Werte zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Außerdem sollen Gläubiger künftig früher und strukturierter eingebunden werden – zum Beispiel durch verpflichtende Gläubigerausschüsse.

Für Verbraucher bleibt die dreijährige Restschuldbefreiung bestehen. Wer also seine wirtschaftliche Situation neu ordnen muss, hat weiterhin die Chance, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums schuldenfrei zu werden.

Tipps der Redaktion

Wer sich mit Unternehmenssanierung beschäftigt, sollte die Entwicklungen in Brüssel genau verfolgen. Privatpersonen sollten die Vorteile der dreijährigen Restschuldbefreiung kennen und gegebenenfalls rechtzeitig einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen.

✅ EU-Reform im Blick behalten
✅ Chancen von Pre-Pack-Verfahren kennen
✅ Restschuldbefreiung gezielt nutzen

Mehr Informationen: https://verbraucherrecht.io

Experteneinschätzung

„Die geplanten Änderungen könnten das deutsche Insolvenzrecht deutlich flexibler machen – gerade für Unternehmenssanierungen. Für Verbraucher bleibt die dreijährige Restschuldbefreiung ein wichtiges Sicherheitsnetz.“ – Rechtsanwalt Björn Kasper

FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema

Was ist ein Pre-Pack-Verfahren?
Ein Pre-Pack-Verfahren ermöglicht es, ein Unternehmen schon vor der offiziellen Insolvenzeröffnung an einen Käufer zu verkaufen. Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und den Wert des Unternehmens zu maximieren.

Wird es in Deutschland Änderungen geben?
Aktuell sind keine unmittelbaren Reformen geplant. Sollte die EU-Vorgabe jedoch in Kraft treten, müsste Deutschland die Richtlinien in nationales Recht umsetzen.

Bleibt die Restschuldbefreiung bei drei Jahren?
Ja, für Verbraucher bleibt die Möglichkeit, nach drei Jahren schuldenfrei zu werden, dauerhaft bestehen. Diese Regelung gilt unabhängig von einer möglichen EU-Reform.

Welche Vorteile bringt eine frühere Gläubigerbeteiligung?
Gläubiger können schneller Einfluss auf den Verfahrensverlauf nehmen, Sanierungsvorschläge einbringen und über wichtige Entscheidungen abstimmen. Das erhöht die Transparenz und kann die Verfahren beschleunigen.

Wie profitieren Unternehmen von Pre-Pack-Verfahren?
Unternehmen können noch vor der Insolvenzeröffnung Käufer finden, was den Wert des Unternehmens erhält und den Prozess beschleunigt. Außerdem lassen sich so negative Auswirkungen auf Lieferanten und Kunden verringern.

Welche Auswirkungen hat die Reform auf Verbraucher?
Für Privatpersonen ändert sich vorerst nichts. Die dreijährige Restschuldbefreiung bleibt bestehen, sodass Betroffene ihre Schulden schneller loswerden können.

Wann könnten die Änderungen kommen?
Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest. Die Umsetzung hängt von den politischen Entscheidungen auf EU-Ebene und der nationalen Gesetzgebung ab.

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